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Prozess CargoCity Süd
Sind die Bestechungsvorwürfe verjährt?
Am Dienstag war Ex-Fraport-Chef Wilhelm Bender beim CargoCity-Süd-Prozess als Zeuge geladen. Ihm stahl aber der Anwalt von Investor Jürgen Harder die Show: Er legte dar, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten verjährt sind.
Lange hatte sich der Anwalt von Investor Jürgen Harder beim Prozess um die Korruptionsaffäre um CargoCity Süd zurückgehalten. Ein paar Mal stellte Daniel Krause Zwischenfragen – ansonsten schwieg er. Am Dienstag ließ er jedoch eine Bombe platzen: Er führte aus, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten sowie dessen Partner Kai B. bereits verjährt sind. Das Kuriose ist, dass Krauses Rechnung nach die Staatsanwaltschaft gerade einmal sieben Tage zu spät dran war, um die beiden rechtmäßig anzuklagen. In einer langen Ausführung stellte er den Sachverhalt folgendermaßen dar: Die angebliche Bestechung für ein Grundstück in der CargoCity Süd sei eine „unerfüllt gebliebene Unrechtsvereinbarung“, da Harder und Kai B. trotz Versprechungen nie Schmiergeld gezahlt hätten. Diese Straftat verjährt nach fünf Jahren. Die Verjährungsfrist begann spätestens am 6. Mai 2008, die Staatsanwaltschaft nahm am 13. März 2013 die Ermittlung gegen die Geschäftspartner auf: zu spät.
Ob Krause mit dieser Darstellung durchkommt, hängt von mehreren Faktoren ab. In erster Linie geht es um den Beginn der Verjährungsfrist. Die könnte mit dem Ende der Beschäftigung von Volker A. bei Fraport beginnen. Schließlich soll sich der Ex-Fraport-Manager gemeinsam mit Makler Uwe S. bestochen lassen haben. So zumindest der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Ab dem Zeitpunkt, als er nicht mehr für den Flughafenbetreiber arbeitete, hatte er keine Möglichkeit mehr, Investoren zu bevorzugen. Somit war die Tat damit abgeschlossen und die Verjährungsfrist begann, führte der Anwalt aus. Der Aufhebungsvertrag von Volker A. nennt jedoch ein anderes Datum für das Ende seiner Beschäftigung, nämlich den 17. März 2008. Zur Arbeit kam Volker A. aber offenbar seit dem 6. März nicht mehr, denn er hatte sich elf Tage lang freistellen lassen, als Ausgleich für Resturlaub und Überstunden. Das belegen Dokumente. Diese elf Tage Differenz könnten für den Prozess nun entscheidend sein.
Wichtig sind in diesem Zusammenhang aber auch noch andere Aspekte. Zum einen müssen die zwei Anklagepunkte gegen Harder und Kai B. getrennt behandelt werden. Es geht dabei einmal um einen Erbbaurechtsvertrag für ein Grundstück in der CargoCity Süd und einmal um Geschäfte auf dem Mönchhof-Gelände. Der letztere Anklagepunkt wurde bereits fallengelassen. Werden aber beide Vorgänge als ein Komplex behandelt, würde das Argument der Verjährung nicht weiter Bestand haben. Denn die Verträge für das Grundstück auf dem Mönchhof-Gelände wurden später geschlossen.
Zum anderen dürfte der Zivilprozess, den der Makler Uwe S. gegen Harder und seinen Partner führte, in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden. Der Makler hatte sein angebliches Schmiergeld eingeklagt, da die Geschäftspartner nicht zahlen wollten. Das Ganze endete mit einem Vergleich. Eine mögliche Auslegung wäre auch, diesen Zeitpunkt als Ende der Tat und somit als Beginn der Verjährungsfrist zu sehen. Laut Harders Anwalt sei dieser Zivilprozess aber nicht relevant. Denn Volker A. habe von dem Geld nichts bekommen und habe auch keinen Einfluss mehr gehabt.
Die Ausführungen überraschten die übrigen Prozessbeteiligten offensichtlich, schließlich könnte es einen Freispruch für Harder und Kai B. bedeuten. Am nächsten Verhandlungstag werden wohl einige Verteidiger Stellung dazu nehmen, ganz sicher die Staatsanwaltschaft. Der Richter Christopher Erhard zeigte sich fast amüsiert. "Es wird ein Genuss sein, sich darüber Gedanken zu machen", sagte er.
Eigentlich war an diesem Tag ein anderer Programmpunkt mit Spannung erwartet worden. Denn im Zeugenstand saß der ehemalige Fraport-Chef Wilhelm Bender. Ihn hatte Investor Ardi Goldman als Zeugen benannt – um seine guten Beziehungen zur Fraport-Chefetage zu belegen. Eine enge Zusammenarbeit mit Goldman bestätigte Bender jedoch nicht. Er gab zwar an, dass sie gemeinsam im Retail-Beirat der Fraport saßen. Hier habe jedoch der Einzelhandel am Flughafen im Mittelpunkt gestanden und nicht die CargoCity Süd, so Bender. Er habe Goldman auch schon vorher aus Frankfurt gekannt und gewusst, „dass er bekannt war, weil er das relativ marode Ostend zu einem In-Viertel gemacht hatte“. Bender gab auch an, dass es gut möglich sei, dass er Goldman als Investor vorgeschlagen habe. An genaue Gespräche konnte er sich jedoch nicht erinnern. Und mit Details aus Verträgen sei er in seiner Position nicht behelligt worden.
Ob Krause mit dieser Darstellung durchkommt, hängt von mehreren Faktoren ab. In erster Linie geht es um den Beginn der Verjährungsfrist. Die könnte mit dem Ende der Beschäftigung von Volker A. bei Fraport beginnen. Schließlich soll sich der Ex-Fraport-Manager gemeinsam mit Makler Uwe S. bestochen lassen haben. So zumindest der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Ab dem Zeitpunkt, als er nicht mehr für den Flughafenbetreiber arbeitete, hatte er keine Möglichkeit mehr, Investoren zu bevorzugen. Somit war die Tat damit abgeschlossen und die Verjährungsfrist begann, führte der Anwalt aus. Der Aufhebungsvertrag von Volker A. nennt jedoch ein anderes Datum für das Ende seiner Beschäftigung, nämlich den 17. März 2008. Zur Arbeit kam Volker A. aber offenbar seit dem 6. März nicht mehr, denn er hatte sich elf Tage lang freistellen lassen, als Ausgleich für Resturlaub und Überstunden. Das belegen Dokumente. Diese elf Tage Differenz könnten für den Prozess nun entscheidend sein.
Wichtig sind in diesem Zusammenhang aber auch noch andere Aspekte. Zum einen müssen die zwei Anklagepunkte gegen Harder und Kai B. getrennt behandelt werden. Es geht dabei einmal um einen Erbbaurechtsvertrag für ein Grundstück in der CargoCity Süd und einmal um Geschäfte auf dem Mönchhof-Gelände. Der letztere Anklagepunkt wurde bereits fallengelassen. Werden aber beide Vorgänge als ein Komplex behandelt, würde das Argument der Verjährung nicht weiter Bestand haben. Denn die Verträge für das Grundstück auf dem Mönchhof-Gelände wurden später geschlossen.
Zum anderen dürfte der Zivilprozess, den der Makler Uwe S. gegen Harder und seinen Partner führte, in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden. Der Makler hatte sein angebliches Schmiergeld eingeklagt, da die Geschäftspartner nicht zahlen wollten. Das Ganze endete mit einem Vergleich. Eine mögliche Auslegung wäre auch, diesen Zeitpunkt als Ende der Tat und somit als Beginn der Verjährungsfrist zu sehen. Laut Harders Anwalt sei dieser Zivilprozess aber nicht relevant. Denn Volker A. habe von dem Geld nichts bekommen und habe auch keinen Einfluss mehr gehabt.
Die Ausführungen überraschten die übrigen Prozessbeteiligten offensichtlich, schließlich könnte es einen Freispruch für Harder und Kai B. bedeuten. Am nächsten Verhandlungstag werden wohl einige Verteidiger Stellung dazu nehmen, ganz sicher die Staatsanwaltschaft. Der Richter Christopher Erhard zeigte sich fast amüsiert. "Es wird ein Genuss sein, sich darüber Gedanken zu machen", sagte er.
Eigentlich war an diesem Tag ein anderer Programmpunkt mit Spannung erwartet worden. Denn im Zeugenstand saß der ehemalige Fraport-Chef Wilhelm Bender. Ihn hatte Investor Ardi Goldman als Zeugen benannt – um seine guten Beziehungen zur Fraport-Chefetage zu belegen. Eine enge Zusammenarbeit mit Goldman bestätigte Bender jedoch nicht. Er gab zwar an, dass sie gemeinsam im Retail-Beirat der Fraport saßen. Hier habe jedoch der Einzelhandel am Flughafen im Mittelpunkt gestanden und nicht die CargoCity Süd, so Bender. Er habe Goldman auch schon vorher aus Frankfurt gekannt und gewusst, „dass er bekannt war, weil er das relativ marode Ostend zu einem In-Viertel gemacht hatte“. Bender gab auch an, dass es gut möglich sei, dass er Goldman als Investor vorgeschlagen habe. An genaue Gespräche konnte er sich jedoch nicht erinnern. Und mit Details aus Verträgen sei er in seiner Position nicht behelligt worden.
8. Juli 2015, 10.43 Uhr
Christina Weber
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