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Gegen die Wohnungspolitik
Aktivistin wegen Hausbesetzung vor Gericht
Um gegen Wohnungsmangel und Leerstand zu demonstrieren, besetzten im vergangenen März 27 Aktivisten einen leerstehende Villa der ABG Frankfurt Holding. Nun stand eine Beschuldigte vor Gericht. ABG-Chef Frank Junker sollte aussagen.
Schneller als erwartet, war die Verhandlung um eine Hausbesetzung am Dienstag wieder vorbei. Nicht einmal die drei geladenen Zeugen wurden angehört. Dabei hätte das durchaus spannend werden können. Denn neben zwei Polizisten war auch der Chef der ABG Frankfurt Holding, Frank Junker vor Gericht erschienen. Besetzt worden war im März eine leerstehende Villa der Wohnungsbaugesellschaft, die auf dem ehemaligen Uni-Campus in Bockenheim steht. Die Gruppe „Leerstelle“ wollte mit der Aktion auf Wohnungsmangel und unnötigen Leerstand aufmerksam machen.
Insgesamt 27 Aktivisten wurde wegen Hausfriedensbruchs angeklagt. An diesem Tag stand die Politikwissenschaftsstudentin Lydia Both vor Gericht. Sie verlas lediglich eine Erklärung, auf Fragen der Richterin sowie der Staatsanwaltschaft wollte sie nicht antworten. Both gab an, dass sie sich zum Zeitpunkt der Personalfeststellung durch die Polizei in dem Gebäude aufgehalten hatte. Weiter hieß es in der Erklärung: „Geringverdiener, prekär Beschäftigte, von Transferleistungen Abhängige, Studenten und Flüchtlinge werden zunehmend an den Stadtrand gedrängt. Unter dem Stichwort ‚Unternehmerische Stadt’ zählen nicht menschliche Bedürfnisse, sondern Standortkonkurrenz, Verwertungslogik und Profitzwang.“ Besonders die ABG Holding sei für die Missstände verantwortlich, führte Both weiter aus. Denn sie unterstütze diese Entwicklung, anstatt ihrer eigentlichen Bestimmung gerecht zu werden. Vor 125 Jahren wurde die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen Frankfurt gegründet, um Wohnraum für weniger Wohlhabende bereitzustellen. Ihre Nachfolgeorganisation ist die heutige ABG Frankfurt Holding.
„Ich kann ihre Position nachvollziehen. Das kann wohl jeder, der schon einmal in Frankfurt eine Wohnung gesucht hat“, räumte die Richterin ein. Daher fiel das Urteil wohl auch milde aus: Das Verfahren wurde eingestellt unter der Auflage, dass die Beklagte 100 Euro an die Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“ zahlt. „Ich bin ganz zufrieden, aber finde es schade, dass die Zeugen nicht gehört wurden. Ich wollte Herrn Junker einige Fragen stellen. Etwa, warum die Villa immer noch leer steht“, sagte Both. Die Initiative hätte sich hier eine ähnliche Nutzung wie im ehemaligen „Institut für vergleichende Irrelevanz" (IVI) vorgestellt. Die Geldstrafe sei für Both als Studentin zwar nicht wenig, aber die Gruppe teile sich die Kosten, sagte sie weiter.
Frank Junker wollte das Urteil nicht kommentieren. Er kündigte jedoch an, nun auf Schadensersatz zu klagen. „Es ist ein Schaden von rund 30.000 Euro entstanden“, sagte er. Der Vorwurf der Aktivisten sei außerdem „absurd“. Junker wies darauf hin, dass 50 Prozent aller Sozialbauten der Stadt der ABG Frankfurt Holding gehören. „Diese Zahlen sprechen ja für sich.“
Die bisherigen Urteile der „Leerstelle“-Aktivisten fielen unterschiedlich aus. Bisher haben etwa 13 bis 14 Hausbesetzer vor Gericht bestanden, berichtet Steven Heller, einer der Angeklagten. Einige Aktivisten hätten wie Both Strafen zahlen müssen - die hätten zwischen 100 bis 150 Euro gelegen. Andere „Leerstelle“-Mitglieder wären ohne Zahlungen davon gekommen, weitere müssten Arbeitsstunden absolvieren. Heller berichtet auch, dass zu einigen Verhandlungen keine Zeugen geladen wurden. "Bei meinem Termin aber hätte Junker aussagen sollen", erzählt Heller. Aber der Brief erreichte Junker nicht, da das Gericht offenbar verpasst hatte, dass die ABG Frankfurt Holding umgezogen ist. Die Vorladung ging so an die falsche Adresse.
Insgesamt 27 Aktivisten wurde wegen Hausfriedensbruchs angeklagt. An diesem Tag stand die Politikwissenschaftsstudentin Lydia Both vor Gericht. Sie verlas lediglich eine Erklärung, auf Fragen der Richterin sowie der Staatsanwaltschaft wollte sie nicht antworten. Both gab an, dass sie sich zum Zeitpunkt der Personalfeststellung durch die Polizei in dem Gebäude aufgehalten hatte. Weiter hieß es in der Erklärung: „Geringverdiener, prekär Beschäftigte, von Transferleistungen Abhängige, Studenten und Flüchtlinge werden zunehmend an den Stadtrand gedrängt. Unter dem Stichwort ‚Unternehmerische Stadt’ zählen nicht menschliche Bedürfnisse, sondern Standortkonkurrenz, Verwertungslogik und Profitzwang.“ Besonders die ABG Holding sei für die Missstände verantwortlich, führte Both weiter aus. Denn sie unterstütze diese Entwicklung, anstatt ihrer eigentlichen Bestimmung gerecht zu werden. Vor 125 Jahren wurde die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen Frankfurt gegründet, um Wohnraum für weniger Wohlhabende bereitzustellen. Ihre Nachfolgeorganisation ist die heutige ABG Frankfurt Holding.
„Ich kann ihre Position nachvollziehen. Das kann wohl jeder, der schon einmal in Frankfurt eine Wohnung gesucht hat“, räumte die Richterin ein. Daher fiel das Urteil wohl auch milde aus: Das Verfahren wurde eingestellt unter der Auflage, dass die Beklagte 100 Euro an die Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“ zahlt. „Ich bin ganz zufrieden, aber finde es schade, dass die Zeugen nicht gehört wurden. Ich wollte Herrn Junker einige Fragen stellen. Etwa, warum die Villa immer noch leer steht“, sagte Both. Die Initiative hätte sich hier eine ähnliche Nutzung wie im ehemaligen „Institut für vergleichende Irrelevanz" (IVI) vorgestellt. Die Geldstrafe sei für Both als Studentin zwar nicht wenig, aber die Gruppe teile sich die Kosten, sagte sie weiter.
Frank Junker wollte das Urteil nicht kommentieren. Er kündigte jedoch an, nun auf Schadensersatz zu klagen. „Es ist ein Schaden von rund 30.000 Euro entstanden“, sagte er. Der Vorwurf der Aktivisten sei außerdem „absurd“. Junker wies darauf hin, dass 50 Prozent aller Sozialbauten der Stadt der ABG Frankfurt Holding gehören. „Diese Zahlen sprechen ja für sich.“
Die bisherigen Urteile der „Leerstelle“-Aktivisten fielen unterschiedlich aus. Bisher haben etwa 13 bis 14 Hausbesetzer vor Gericht bestanden, berichtet Steven Heller, einer der Angeklagten. Einige Aktivisten hätten wie Both Strafen zahlen müssen - die hätten zwischen 100 bis 150 Euro gelegen. Andere „Leerstelle“-Mitglieder wären ohne Zahlungen davon gekommen, weitere müssten Arbeitsstunden absolvieren. Heller berichtet auch, dass zu einigen Verhandlungen keine Zeugen geladen wurden. "Bei meinem Termin aber hätte Junker aussagen sollen", erzählt Heller. Aber der Brief erreichte Junker nicht, da das Gericht offenbar verpasst hatte, dass die ABG Frankfurt Holding umgezogen ist. Die Vorladung ging so an die falsche Adresse.
4. Februar 2015, 16.53 Uhr
Christina Weber
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