Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch geurteilt, dass der Frankfurter Rennklub das Gelände der Rennbahn räumen muss. Eine Revision wurde zurückgewiesen und das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben.
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Für die Stadt Frankfurt war das am Mittwoch ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe eher eine Formalität, für den Frankfurter Rennklub war es ein Strohhalm, der sich nun nicht als tragfähig erwiesen hat. Denn der BGH hat den seit Jahren vor sich hin schwelenden Gerichtsstreit zwischen der Stadt und den Rennbahnfreunden mit seiner Entscheidung ausgebremst. Die Stadt hatte ohnehin schon die Tribüne abgerissen und ist dabei, das Grundstück der ehemaligen Rennbahn zu planieren, so dass der Deutsche Fußballbund darauf eine Akademie errichten kann.
Nun steht auch fest, dass an diesem Tun auch juristisch nicht mehr zu rütteln ist. Der XII. Zivilsenat befand, dass der Rennklub des Gelände freimachen müsse. Der Rennklub hatte Hoffnung aus einem Urteil des Oberlandesgerichts geschöpft, das der Stadt attestiert hatte, einen sittenwidrigen Aufhebunsgvertrag mit dem Rennklub abgeschlossen zu haben. Daraufhin ist der Rennklub in die Revision gegangen, die am Mittwoch zurückgewiesen wurde, und mehr noch: Der Senat hob auch teilweise das Urteil des Oberlandesgerichts auf, es liege keine Sittenwidrigkeit vor. Juristisch sind nun nicht mehr große Schläge des Rennklubs zu erwarten.