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Feste Abstellplätze
Kommt nun Ordnung ins E-Scooter-Chaos?
Feste Abstellflächen und eine Begrenzung auf maximal 1000 Stück pro Anbieter: Um den chaotischen Zuständen rund um die E-Scooter entgegenzuwirken, hat die Stadt Frankfurt nun feste Regelungen eingeführt. Eine erste Fläche wurde in der Baseler Straße markiert.
Sie stehen auf Verkehrsinseln, liegen verstreut auf Gehwegen oder blockieren Parkplätze: Seit der offiziellen Einführung im Juli 2019 prägen E-Scooter das Frankfurter Stadtbild – und sorgen zunehmend für Kritik. Mit Tier, Lime, Circ, Bird, Bolt und Voi sind inzwischen sechs Anbieter in Frankfurt vertreten. Gab es bislang wenige Vorschriften, soll sich das nun ändern: Die Stadt hat zum Montag, 4. April, klare Nutzungsregelungen festgelegt, darüber hinaus wird es künftig feste Abstellflächen geben.
Mit dem Konzept wolle man nach Jahren der Ärgernis nun eine „tragbare Lösung“ präsentieren, teilte Mobilitätsdezernent Stefan Majer (Bündnis 90/Die Grünen) mit. Bislang hätten den Städten und Kommunen die entsprechenden Instrumente und rechtlichen Grundlagen zur Beordnung gefehlt, dies sei nun durch eine Klarstellung durch die Gerichte möglich, so Majer weiter. Um E-Scooter überhaupt anbieten zu können, müssen die Betreiberfirmen nun einen Antrag stellen. Diese dürfen dann – mit einer Anzahl von maximal tausend Stück – nur noch auf markierten Flächen angeboten werden.
Ein kleiner Abschnitt in der Baseler Straße, gegenüber des Hauptbahnhofs, wurde nun als erste Abstellfläche markiert; weitere wie zum Beispiel in der Berliner Straße, sollen im Innenstadtbereich folgen. Dieser wird im Norden und Osten durch den Alleenring, im Süden durch den Lokal- und Südbahnhof und im Westen durch den Hauptbahnhof sowie in der Verlängerung durch die Friedrich-Ebert-Anlage und die Senckenberganlage begrenzt. Die Berger Straße gehört ebenfalls zu dem festgelegten Gebiet.
Die Ausweisung der Flächen, bei der das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und (SVA) zusammenarbeiten, kann laut Majer jedoch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. „Diese einzurichten ist die weitaus größere und aufwändigste Aufgabe, da die Flächen gefunden, geräumt und markiert werden müssen.“ Im Umkreis von 100 Metern um die Flächen dürfen dann keine Gefährte mehr abgestellt werden. Darüber hinaus darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Konkret bedeute das, dass beim Abstellen mindestens 1,5 Meter Breite des Gehweges freizuhalten sind. Parallel dazu dürfen E-Scooter nicht auf Radwegen und Schutzstreifen, Fußgängerüberwegen, vor Einfahrten, auf Spiel- und Friedhöfen sowie auf Main- und Straßenbrücken abgestellt werden.
Neben einer grundlegenden Information über Sicherheit und Ordnungsbestimmungen sind die Anbieterfirmen auch dazu angehalten, eine 24-Stunden-Hotline zur Annahme von Beschwerden, telefonisch oder per E-Mail einzurichten. Die neuen Regeln gelten laut Mobililtätsdezernat zunächst befristet für sechs Monate bis zum 3. Oktober. Die Erfahrungen sollen evaluiert und in eine zukünftige Regelung eingearbeitet werden.
Mit dem Konzept wolle man nach Jahren der Ärgernis nun eine „tragbare Lösung“ präsentieren, teilte Mobilitätsdezernent Stefan Majer (Bündnis 90/Die Grünen) mit. Bislang hätten den Städten und Kommunen die entsprechenden Instrumente und rechtlichen Grundlagen zur Beordnung gefehlt, dies sei nun durch eine Klarstellung durch die Gerichte möglich, so Majer weiter. Um E-Scooter überhaupt anbieten zu können, müssen die Betreiberfirmen nun einen Antrag stellen. Diese dürfen dann – mit einer Anzahl von maximal tausend Stück – nur noch auf markierten Flächen angeboten werden.
Ein kleiner Abschnitt in der Baseler Straße, gegenüber des Hauptbahnhofs, wurde nun als erste Abstellfläche markiert; weitere wie zum Beispiel in der Berliner Straße, sollen im Innenstadtbereich folgen. Dieser wird im Norden und Osten durch den Alleenring, im Süden durch den Lokal- und Südbahnhof und im Westen durch den Hauptbahnhof sowie in der Verlängerung durch die Friedrich-Ebert-Anlage und die Senckenberganlage begrenzt. Die Berger Straße gehört ebenfalls zu dem festgelegten Gebiet.
Die Ausweisung der Flächen, bei der das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und (SVA) zusammenarbeiten, kann laut Majer jedoch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. „Diese einzurichten ist die weitaus größere und aufwändigste Aufgabe, da die Flächen gefunden, geräumt und markiert werden müssen.“ Im Umkreis von 100 Metern um die Flächen dürfen dann keine Gefährte mehr abgestellt werden. Darüber hinaus darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Konkret bedeute das, dass beim Abstellen mindestens 1,5 Meter Breite des Gehweges freizuhalten sind. Parallel dazu dürfen E-Scooter nicht auf Radwegen und Schutzstreifen, Fußgängerüberwegen, vor Einfahrten, auf Spiel- und Friedhöfen sowie auf Main- und Straßenbrücken abgestellt werden.
Neben einer grundlegenden Information über Sicherheit und Ordnungsbestimmungen sind die Anbieterfirmen auch dazu angehalten, eine 24-Stunden-Hotline zur Annahme von Beschwerden, telefonisch oder per E-Mail einzurichten. Die neuen Regeln gelten laut Mobililtätsdezernat zunächst befristet für sechs Monate bis zum 3. Oktober. Die Erfahrungen sollen evaluiert und in eine zukünftige Regelung eingearbeitet werden.
5. April 2022, 09.56 Uhr
sie
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