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Vor Gericht in Frankfurt

0,8 Promille, 500 Euro und kein Führerschein (mehr)

Um nichts kämpft der Deutsche verbissener als um seinen Führerschein, weiß Kolumnist Christoph Schröder. So auch Herr T., der den seinigen nach einer Polizeikontrolle in Frankfurt abgeben musste.
Nach vielen Jahren von Gerichtsbesuchen hat sich eine Erkenntnis als die goldene Regel schlechthin durchgesetzt: Um nichts kämpft der Deutsche verbissener als um seinen Führerschein, auch wenn die Sache an sich aussichtslos ist. Im Fall von Herrn T. hat das, wie so oft, einen guten Grund: Er sei, so sagt er, selbständig und auf sein Auto angewiesen, um Kunden zu besuchen.

Herr T., ein dunkelhaariger, gut gekleideter Mann, ist 43 Jahre alt und hat sich im Straßenverkehr noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Der Auszug aus dem Verkehrsregister jedenfalls ist absolut sauber – bis zu jener Nacht, in der er auf der dafür berüchtigten Hanauer Landstraße bei einer Polizeikontrolle aufgegriffen wurde.

Herr T. - 0,8 Promille, 500 Euro und kein Führerschein (mehr)

Den Beamten war das Fahrverhalten von Herrn T. suspekt vorgekommen, zudem vermeinten sie, Alkohol zu riechen. Der Verdacht bestätigte sich beim Atemalkoholtest, der einen Wert von exakt 0,8 Promille auswarf. Dafür soll Herr T. nicht nur eine Geldstrafe von 500 Euro bezahlen, sondern zudem auch seinen Führerschein für einen Monat abgeben.

Um das zu verhindern, hat er sich einen Anwalt genommen, während Herr T. selbst keine Angaben macht, was sein gutes Recht ist. Der Anwalt versucht, die beiden als Zeugen geladenen Polizisten zum einen zu umschmeicheln, um ihnen gleichzeitig aber Fehler bei der Arbeit vorzuwerfen. Sein Mandant, so behauptet er beispielsweise, sei vor Ort nicht ordnungsgemäß belehrt worden. Was genau er damit meint, lässt er allerdings offen, so dass schnell der Eindruck entsteht, dass hier Nebelkerzen geworfen werden sollen.

„Sie machen ja sicher irgendwann auch einmal Urlaub, oder?“

Trotzdem zieht Herr T. die Sache durch: Sein Anwalt fordert einen Freispruch für ihn, den er selbstverständlich nicht bekommt. Es bleibt bei der Geldstrafe und auch beim Entzug der Fahrerlaubnis. Der Richter weist zumindest noch daraufhin, dass Herr T. vier Monate Zeit habe, seinen Führerschein abzugeben – „Sie machen ja sicher irgendwann auch einmal Urlaub, oder?“ Dann eben optimalerweise mit dem Fahrrad. Und nüchtern.
 
Fotogalerie:
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15. Januar 2024, 17.00 Uhr
Christoph Schröder
 
Christoph Schröder
Christoph Schröder studierte in Mainz Germanistik, Komparatistik und Philosophie. Seine Interessensschwerpunkte liegen auf der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur und dem Literaturbetrieb. Er ist Dozent für Literaturkritik an der Goethe-Universität Frankfurt. – Mehr von Christoph Schröder >>
 
 
 
 
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