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Tanzverbot durchgesetzt
Von der Ruhe an den Feiertagen
Das Tanzverbot an Ostern hat in diesem Jahr für viel Wirbel gesorgt. Die Veranstalter und Tanzwütigen waren alles andere als begeistert. Doch das Ordnungsamt hat ernst gemacht. 76 Kontrollen und sieben Verstöße lautet das Fazit.
Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP, Foto) zeigt sich zufrieden mit der Einhaltung des Tanzverbots über die Osterfeiertage. 76 Kontrollen hat das Ordnungsamt durchgeführt. Sieben Verstöße wurden verbucht. „Erfreulich“ nennt das Stein. Die im Vorfeld durchgeführte Informationskampagne gegenüber Disco- und Gaststättenbetreiber zur Einhaltung des hessischen Feiertagsgesetzes habe seine Wirkung nicht verfehlt. Vor zwei Wochen erhielten Frankfurter Clubbesitzer einen Brief vom Ordnungsamt, der auf das Gesetz aus dem Jahre 1971 hinwies. Demnach seien Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag bis Karsamstag verboten sowie am Ostersonntag- und Montag, da aber nur von 4 bis 12 Uhr. Und so kontrollierten die Stadtpolizisten tatsächlich. Den Veranstaltern, die gegen das Gesetz verstoßen haben, drohen nun Bußgelder von bis zu 1000 Euro. Im Wiederholungsfall könne, so Stein, die Zuverlässigkeit der Veranstalter im Zusammenhang mit der Gaststättenkonzession in Frage gestellt werden, falls jemand auf die Idee käme, auch in Zukunft auf solche Veranstaltungen an Feiertagen, die durch das Gesetz geschützt sind, nicht zu verzichten.
27. April 2011, 10.10 Uhr
jlo
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Text: Till Taubmann / Foto: © manu_el_ka
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