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Corona-Krise
Notfallfonds für Kulturschaffende
Das Kulturdezernat richtet einen ergänzenden Notfallfonds für Kulturschaffende ein, deren Existenz durch die Corona-Pandemie bedroht ist. Insgesamt 200 000 Euro werden laut Kulturdezernentin Ina Hartwig bereitgestellt.
Das Kulturdezernat will mit einem Notfallfonds den Kulturschaffenden helfen, die „bei den Maßnahmen von Bund und Land durchs Raster fallen“, wie Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) vergangenen Freitag erklärte. Mit einem Etat von 200 000 Euro soll Künstlerinnen und Künstlern in besonderen Härte- und Notsituationen unbürokratisch geholfen werden. „Die Kultur unserer Stadt ist in Gefahr und wir müssen alle gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Kulturschaffenden diese Ausnahmesituation überstehen und wir die kulturelle Vielfalt in Frankfurt erhalten“, sagte Hartwig.
Voraussetzungen sind, dass eine existentielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliegt und die Fördermaßnahmen von Bund und Land oder weiterer Dritter nicht in Anspruch genommen werden können oder nicht hinreichend zur Existenzsicherung sind. Die Höhe der Förderung kann zwischen 500 und höchstens 5000 Euro gestaffelt sein und wird zunächst als rückzahlbare Zuwendung gewährt, in Einzelfällen könne dies später in eine nicht rückzahlbare Zuwendung geändert werden. Anspruch haben Einzelkünstlerinnen und -künstler, Künstlergruppen sowie Kollektive aus Frankfurt.
Auf der Internetseite www.kultur-frankfurt.de finden Kulturschaffende gebündelt Informationen über die Ansprechpartnerinnen und -partner im Kulturamt der Stadt, aufgelistet nach Fachbereichen sowie die derzeit zur Verfügung stehenden Maßnahmen von Stadt, Land und Bund.
>>Formlose Anträge können ab sofort möglichst digital als unterschriebenes PDF-Dokument an kulturfoerderung@stadt-frankfurt.de oder per Brief an das Kulturamt Frankfurt am Main, Fachbereich Kulturförderung, Brückenstraße 3-7, 60594 Frankfurt am Main gerichtet werden.
Voraussetzungen sind, dass eine existentielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliegt und die Fördermaßnahmen von Bund und Land oder weiterer Dritter nicht in Anspruch genommen werden können oder nicht hinreichend zur Existenzsicherung sind. Die Höhe der Förderung kann zwischen 500 und höchstens 5000 Euro gestaffelt sein und wird zunächst als rückzahlbare Zuwendung gewährt, in Einzelfällen könne dies später in eine nicht rückzahlbare Zuwendung geändert werden. Anspruch haben Einzelkünstlerinnen und -künstler, Künstlergruppen sowie Kollektive aus Frankfurt.
Auf der Internetseite www.kultur-frankfurt.de finden Kulturschaffende gebündelt Informationen über die Ansprechpartnerinnen und -partner im Kulturamt der Stadt, aufgelistet nach Fachbereichen sowie die derzeit zur Verfügung stehenden Maßnahmen von Stadt, Land und Bund.
>>Formlose Anträge können ab sofort möglichst digital als unterschriebenes PDF-Dokument an kulturfoerderung@stadt-frankfurt.de oder per Brief an das Kulturamt Frankfurt am Main, Fachbereich Kulturförderung, Brückenstraße 3-7, 60594 Frankfurt am Main gerichtet werden.
30. März 2020, 13.31 Uhr
ez
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