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Baumonster vorerst gestoppt
Am Mittwoch berichteten wir an dieser Stelle über den Kampf der Anwohner gegen das Baumonster in der Ginnheimer Siedlung Höhenblick. Die Bauarbeiten am Grundstück Höhenblick 54 sind seit Mittwoch vorerst eingestellt. Ein entsprechender Bescheid des Frankfurter Landgerichts liegt vor, nach Auskunft des Anwohners Ludwig-Wilhelm Schleiter ist der Bagger wieder abgezogen. Doch das vermeintlich unter Denkmalschutz stehende Gebäude ist zunächst einmal beschädigt...
Professor Schleiter schildert die Vorgänge um den Bau aus seiner Sicht:
Professor Schleiter schildert die Vorgänge um den Bau aus seiner Sicht:
Sehr geehrter geehrter Herr Weber,
für das Frankfurt Journal konnten Sie vor Ort aktuellste Recherche betreiben und mit E-Mail hatten wir Ihnen die Vorher/Nacher-Darstellungen zukommen lassen. (...) Heute erging der Beschluss des LG Ffm vom 03.09.08 mit Erlass des sofortigen Abrissstopps.
Hier kurz zusammenfassend und aktuell ergänzt die letzten Ereignisse:
Am 12.08. wurde Höhenblick 54 unter Denkmalschutz gestellt. In der Annahme, dass die betr. E-Mail der Anliegergemeinschaft (als behördenintern) nicht zugänglich sei, wurde daraufhin von der Stadt am 14.08.08 flugs die Bau- und Abrissgenehmigung erteilt. Dies obwohl der Stadt und Bauherrschaft bereits das von der Anliegergemeinschaft (107 Unterschriften!) veranlasste Rechtsgutachten des Prof. Dr. Lutz Eiding vorlag. Aus dem Gutachten wussten Stadt und Bauherrschaft, dass das Bauvorhaben aufgrund nachbarrechtlicher und denkmalschützerischer Verstöße sowie Verstoßes gegen Bau- und Bauplanungsrecht nicht genehmigungsfähig sei. Das beschleunigte allerdings nur das Baugenehmigungsverfahren!
Zur Untermauerung und Beschleunigung des nach Baugenehmigung eingelegten Widerspruchs gegen diese beantragten die betroffenen Anlieger mit Eilantrag vom 29.08.08 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruch anzuordnen. Parallel erging Dienstaufsichtsbeschwerde, gerichtet an die vorgesetzte Behörde, wegen Vereitelung der Waffengleich durch Akteneinsichtsverweigerung.
Trotz fehlender Beweissicherung an den Nachbargebäuden Höhenblick 52a und 56 ließ der Bauherr Prof. Dr. Dignass am 02.09.08 daraufhin schweres Baggergerät anrücken, um schnell vollendete Tatsachen und das Baudenkmal endgültig aus der Welt zu schaffen.
Dies gelang aber nur bis zur der Ihnen bekannten Beschädigung: Ziviler Bürgerwiderstand bewirkte zunächst Baustopp. Herr Beeg wieß daraufhin den Baggerfahrer an, mit der gewaltigen Baggerschaufel in das Gebäude zu rammen. Der tat es aber erst nach wiederholter Aufforderung durch Herrn Beeg dazu. Später passierte der Stadtverordnete Hans-Günter Müller auf seinem Spaziergang die Baustelle und stellte sich - von dem Erlass des Denkmalschutzes aktenkundig unterrichtet - demonstrativ vor den Bagger, um weitere Zerstörung des Bau- und Kulturdenkmals zu verhindern.
Der Vorgang am gestrigen Tage (03.09.08) war:
Die Nachbarn unterrichteten die Baustelle mit Urkundsvorlage über den vom LG erlassenen Abrissstopp. Diese folgte zunächst, setzte dann - wohl nach Anweisung des RA Beek - die Abbrucharbeiten dennoch fort. (Damit ist wohl die Strafandrohung gemäß Beschluß der LG anhängig.) Erst die hinzugezogene Polizei bewirkte den Stopp der Zerstörungsarbeiten. Kurz darauf erschien RA Beeg, der sich offensichtlich so wie am 2. so auch am 3. in Bereitschaft gehalten hatte. Er stand dem hr-Team zum Interview zur Verfügung ... und verlangte von der Nachbarschaft nachbarschaftlichen Umgang. Wie er das allerdings mit seinem extrem nachbarverachtenden Vorgehen vereinbaren will, ist unersichtlich: Bar jeder Mitmenschlichkeit unternimmt er alles, um rechtsstaatlichem Wirken zuvorzukommen. Jede formalrechtliche Finte ist ihm, jeder Mitmenschlichkeit Hohn sprechend, dazu willkommen - trotz besseren Wissens bezüglich der Nichtgenehmigungsfähigkeit, des Denkmalschutzes und des sofortigen Abrissstopps! ... RA Beeg war noch bei der Polizei war, um deren Anordnung des Baustopps wieder rückgängig zu machen mit dem Hinweis, der Abrisstopp-Beschluss sei noch nicht formell zugestellt ; ... das spricht für sich.
Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die beiden Doppelhaushälften Höhenblick 54 u. 56 z. Z. je ca. 150 qm Wohnfläche aufweisen. Das geplante Baumonstrum mit seiner rücksichtslosen Brachialarchitektur würde allein an die 300 qm erreichen. Das ist nicht mehr die "Hälfte" eines Doppelhauses, weder gestalterisch noch baumassenmäßig! ... Stadt und Bauherr versteifen sich aber darauf, dass es ein solche sei. Wir sind sicher, dass das Verwaltungsgericht das kippen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Professor Ludwig-Wilhelm Schleiter
4. September 2008, 18.35 Uhr
Jan-Otto Weber
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