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zwei vorläufige Festnahmen in Landshut
NSU 2.0: Ehepaar unter Verdacht
Im Fall der mit „NSU 2.0“ unterzeichneten Drohschreiben wurden am Freitag zwei Personen in Landshut vorläufig festgenommen. Dabei soll es sich um einen ehemaligen Polizeibeamten und seine Ehefrau handeln.
Nach einer Wohnungsdurchsuchung im bayrischen Landshut wurde am Freitag ein Ehepaar vorübergehen festgenommen. Die beiden stehen unter Verdacht, an den mit „NSU 2.0“ unterzeichneten Drohschreiben beteiligt zu sein. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Montag mitteilte, handelt es sich bei den Verdächtigen um einen 63-jährigen ehemaligen Polizeibeamten sowie dessen 55-jährige Frau.
Der 63-Jährige soll bereits in der Vergangenheit wegen rechtsmotivierter Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten sein. Aufgrund „mangelnder Voraussetzungen für einen Haftbefehl“ wurden die beiden Beschuldigten wieder entlassen. Die Auswertungen der vor Ort sichergestellten Datenträger sowie die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der Bedrohung, der Volksverhetzung, der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen sowie der Beleidigungen dauern weiterhin an.
In einem Gespräch mit Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR soll der Beschuldigte gesagt haben, er habe nichts mit den "NSU 2.0"-Drohmails zu tun und wisse auch nicht, wer dahinterstecke. Jemand wolle offenbar gezielt die Polizei auf eine falsche Spur lenken.
In den vergangenen Wochen war es vermehrt zu rechten Drohschreiben gekommen, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren und an unterschiedliche Personen des öffentlichen Lebens versendet wurden. Wie Innenminister Peter Beuth (CDU) vergangene Woche mitteilte, gingen Ermittlungen zufolge zu dem Zeitpunkt bereits 69 Drohschreiben an 27 Personen. Der Großteil der Daten, welche der oder die Absender verwendeten, stamme laut den Ermittlungsbehörden aus öffentlich zugänglichen Quellen. Zudem hätten die Ermittlungen ergeben, dass in den Datensystemen der hessischen Polizei von drei unterschiedlichen Rechnern die Daten von drei betroffenen Adressatinnen abgefragt wurden. Daraus nährte sich der Verdacht, dass in diesen drei Fällen Informationen aus hessischen Polizeisystemen in Drohschreiben Verwendung gefunden haben.
Der 63-Jährige soll bereits in der Vergangenheit wegen rechtsmotivierter Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten sein. Aufgrund „mangelnder Voraussetzungen für einen Haftbefehl“ wurden die beiden Beschuldigten wieder entlassen. Die Auswertungen der vor Ort sichergestellten Datenträger sowie die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der Bedrohung, der Volksverhetzung, der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen sowie der Beleidigungen dauern weiterhin an.
In einem Gespräch mit Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR soll der Beschuldigte gesagt haben, er habe nichts mit den "NSU 2.0"-Drohmails zu tun und wisse auch nicht, wer dahinterstecke. Jemand wolle offenbar gezielt die Polizei auf eine falsche Spur lenken.
In den vergangenen Wochen war es vermehrt zu rechten Drohschreiben gekommen, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren und an unterschiedliche Personen des öffentlichen Lebens versendet wurden. Wie Innenminister Peter Beuth (CDU) vergangene Woche mitteilte, gingen Ermittlungen zufolge zu dem Zeitpunkt bereits 69 Drohschreiben an 27 Personen. Der Großteil der Daten, welche der oder die Absender verwendeten, stamme laut den Ermittlungsbehörden aus öffentlich zugänglichen Quellen. Zudem hätten die Ermittlungen ergeben, dass in den Datensystemen der hessischen Polizei von drei unterschiedlichen Rechnern die Daten von drei betroffenen Adressatinnen abgefragt wurden. Daraus nährte sich der Verdacht, dass in diesen drei Fällen Informationen aus hessischen Polizeisystemen in Drohschreiben Verwendung gefunden haben.
27. Juli 2020, 16.30 Uhr
red
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