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Städtische Bühnen: Denkmalschutz
Theaterdoppelanlage auf „Roter Liste“
Denkmalschützer:innen fordern in einem offenen Brief an die Stadt Frankfurt den Erhalt der denkmalgeschützten Teile der Städtischen Bühnen. Sie haben das Gebäude in die „Rote Liste gefährdeter Denkmale“ aufgenommen.
Der Verband Deutscher Kunsthistoriker hat die Theaterdoppelanlage am Willy-Brand-Platz auf die „Rote Liste“ gesetzt und fordert in einem offenen Brief an die Stadt Frankfurt den Erhalt der denkmalgeschützten Teile. Weiterhin appelliert der Verband an die Stadt, den bestehenden Denkmalschutz des Theaterfoyers anzuerkennen und bei den anstehenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen die geschützte Bausubstanz zu bewahren. Das Bauwerk sei ein herausragendes Zeugnis der Stadtgeschichte und insbesondere sein 1959-63 errichtetes Foyer stehe wie kein zweites öffentliches Gebäude der Kommune für den kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Aufbruch der Nachkriegszeit, heißt es in dem Schreiben.
Es sei nicht nachvollziehbar, dass es in Frankfurt nicht möglich sein soll, was an vielen Orten im In- und Ausland in den letzten Jahren und Jahrzehnten praktiziert worden ist: die Sanierung und Erneuerung von Theaterkomplexen – auch mit Teilneubauten – unter Beibehaltung der denkmalgeschützten Gebäudeteile. Der „massive Sanierungs- und Erneuerungsbedarf“ betreffe überwiegend den nicht denkmalgeschützten Backstage-Bereich der Anlage. Denkmalschutz sei keineswegs gleichbedeutend mit Stillstand oder Rückwärtsgewandtheit, sondern lasse sich mit konzeptueller Innovation und Transformation der Gesamtanlage verbinden. „Sicherlich benötigt Frankfurt heute einen anderen Spielbetrieb als vor 60 Jahren, aber leider fehlt in der Frankfurter Debatte bisher das Verständnis und die Fantasie für die Möglichkeiten, die ein Weiterbauen mit dem Bestand ermöglicht.“
Unterzeichnet ist der Brief vom Verband Deutscher Kunsthistoriker, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, ICOMOS Deutschland (International Council on Monuments and Sites – Deutsche Sektion), docomomo Deutschland (International Working Party for Documentation and Conservation of Buildings, Sites and Neighbourhoods of the Modern Movement – Deutsche Sektion), dem Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege und dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz.
Es sei nicht nachvollziehbar, dass es in Frankfurt nicht möglich sein soll, was an vielen Orten im In- und Ausland in den letzten Jahren und Jahrzehnten praktiziert worden ist: die Sanierung und Erneuerung von Theaterkomplexen – auch mit Teilneubauten – unter Beibehaltung der denkmalgeschützten Gebäudeteile. Der „massive Sanierungs- und Erneuerungsbedarf“ betreffe überwiegend den nicht denkmalgeschützten Backstage-Bereich der Anlage. Denkmalschutz sei keineswegs gleichbedeutend mit Stillstand oder Rückwärtsgewandtheit, sondern lasse sich mit konzeptueller Innovation und Transformation der Gesamtanlage verbinden. „Sicherlich benötigt Frankfurt heute einen anderen Spielbetrieb als vor 60 Jahren, aber leider fehlt in der Frankfurter Debatte bisher das Verständnis und die Fantasie für die Möglichkeiten, die ein Weiterbauen mit dem Bestand ermöglicht.“
Unterzeichnet ist der Brief vom Verband Deutscher Kunsthistoriker, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, ICOMOS Deutschland (International Council on Monuments and Sites – Deutsche Sektion), docomomo Deutschland (International Working Party for Documentation and Conservation of Buildings, Sites and Neighbourhoods of the Modern Movement – Deutsche Sektion), dem Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege und dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz.
17. November 2020, 12.10 Uhr
ez
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