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Rechtsextremistisches Motiv
Generalbundesanwalt erhebt Anklage im Mordfall Lübcke
Am Mittwoch hat der Generalbundesanwalt Anklage im Mordfall Walter Lübcke erhoben. Dem Hauptverdächtigen Stephan E. wird als Motiv für die Tat eine „von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung“ vorgeworfen.
Im Fall des ermordeten Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen den Hauptverdächtigen Stephan E. und dessen mutmaßlichen Unterstützer Markus H. erhoben. Als Motiv für die Tat sieht die Bundesanwaltschaft die „von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung von Stephan E.“ als erwiesen an. E. wird wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt. Markus H. wird Beihilfe zum Mord sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Der Prozess wird am Oberlandesgericht Frankfurt stattfinden.
In der Anklageschrift heißt es, Stephan E. sei am Abend des 1. Juni 2019 nach Wolfhagen-Istha zum Haus Lübckes gefahren, um den zum damaligen Zeitpunkt amtierenden Kasseler Regierungspräsidenten zu töten. Gegen 23.20 Uhr habe er sich dem auf der Terrasse sitzenden Walter Lübcke genähert und ihm aus kurzer Entfernung in den Kopf geschossen. Laut dem Generalbundesanwalt soll Stephan E. seinen Fremdenhass zunehmend auf Walter Lübcke projiziert haben, seitdem er diesen im Oktober 2015 auf einer Bürgerversammlung zur Unterbringung von Geflüchteten hatte sprechen hören. Die Versammlung soll er gemeinsam Markus H. besucht haben. E. soll den Mord an Lübcke geplant haben, um diesen für seine „verfehlte Haltung in der Flüchtlingspolitik abzustrafen“. Zur Vorbereitung der Tat soll er gezielt die Lebensumstände seines Opfers ausgespäht und mehrfach zum Wohnhaus Lübckes gefahren sein. Markus H. soll den Mordanschlag unter anderem durch gemeinsame Schießübungen mit Stephan E. gefördert haben. Außerdem nahmen die beiden Männer gemeinsam an rechten Demonstrationen teil. In die konkreten Anschlagspläne sei Markus H. nicht eingeweiht gewesen, ihm sei jedoch bewusst gewesen, dass E. einen Politiker töten wollte.
Versuchter Mord an irakischem Asylbewerber
Zusätzlich zu dem Mord an Walter Lübcke wird Stephan E. vorgeworfen, im Januar 2016 den irakischen Asylbewerber Ahmad E. von hinten mit einem Messer angegriffen und gezielt in den Rücken gestochen zu haben. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und musste im Krankenhaus auf der Intensivstation behandelt werden. Unter anderem kam es zu einer Verletzung eines Brustwirbels und des Rückenmarks sowie zu einer Durchtrennung zweier Nervenstränge. Ahmad E. lebte zu dem Zeitpunkt in der Geflüchtetenunterkunft, die Gegenstand der Bürgerversammlung im Oktober 2015 gewesen war. Auch bei dieser Tat habe Stephan E. laut Anklageschrift seinen „rechtsextremistischen Hass auf Flüchtlinge“ ausleben und durch seine „willkürliche Opferauswahl sowie die heimtückische Begehungsweise Angst unter den in der Bundesrepublik Deutschland Schutz suchenden Menschen“ verbreiten wollen.
Stephan E. wurde zwei Wochen nach dem Mord an Walter Lübcke festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittler fanden in seinem Besitz mehrere Schusswaffen und Munition, unter anderem handelte es sich dabei um drei Revolver, zwei Pistolen, zwei Gewehre, rund 1 400 Stück Patronenmunition sowie eine unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallende Maschinenpistole.
Familie Lübckes tritt als Nebenklägerin auf
Am Mittwoch äußerten sich die Angehörigen Walter Lübckes zur Anklage. Die Familie des Ermordeten teilte mit, in dem Verfahren als Nebenklägerin auftreten zu wollen. In einer Stellungnahme der Familie heißt es: „Als Familie sind wir geeint im festen Glauben daran, dass Hass und Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft haben dürfen.“
In der Anklageschrift heißt es, Stephan E. sei am Abend des 1. Juni 2019 nach Wolfhagen-Istha zum Haus Lübckes gefahren, um den zum damaligen Zeitpunkt amtierenden Kasseler Regierungspräsidenten zu töten. Gegen 23.20 Uhr habe er sich dem auf der Terrasse sitzenden Walter Lübcke genähert und ihm aus kurzer Entfernung in den Kopf geschossen. Laut dem Generalbundesanwalt soll Stephan E. seinen Fremdenhass zunehmend auf Walter Lübcke projiziert haben, seitdem er diesen im Oktober 2015 auf einer Bürgerversammlung zur Unterbringung von Geflüchteten hatte sprechen hören. Die Versammlung soll er gemeinsam Markus H. besucht haben. E. soll den Mord an Lübcke geplant haben, um diesen für seine „verfehlte Haltung in der Flüchtlingspolitik abzustrafen“. Zur Vorbereitung der Tat soll er gezielt die Lebensumstände seines Opfers ausgespäht und mehrfach zum Wohnhaus Lübckes gefahren sein. Markus H. soll den Mordanschlag unter anderem durch gemeinsame Schießübungen mit Stephan E. gefördert haben. Außerdem nahmen die beiden Männer gemeinsam an rechten Demonstrationen teil. In die konkreten Anschlagspläne sei Markus H. nicht eingeweiht gewesen, ihm sei jedoch bewusst gewesen, dass E. einen Politiker töten wollte.
Versuchter Mord an irakischem Asylbewerber
Zusätzlich zu dem Mord an Walter Lübcke wird Stephan E. vorgeworfen, im Januar 2016 den irakischen Asylbewerber Ahmad E. von hinten mit einem Messer angegriffen und gezielt in den Rücken gestochen zu haben. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und musste im Krankenhaus auf der Intensivstation behandelt werden. Unter anderem kam es zu einer Verletzung eines Brustwirbels und des Rückenmarks sowie zu einer Durchtrennung zweier Nervenstränge. Ahmad E. lebte zu dem Zeitpunkt in der Geflüchtetenunterkunft, die Gegenstand der Bürgerversammlung im Oktober 2015 gewesen war. Auch bei dieser Tat habe Stephan E. laut Anklageschrift seinen „rechtsextremistischen Hass auf Flüchtlinge“ ausleben und durch seine „willkürliche Opferauswahl sowie die heimtückische Begehungsweise Angst unter den in der Bundesrepublik Deutschland Schutz suchenden Menschen“ verbreiten wollen.
Stephan E. wurde zwei Wochen nach dem Mord an Walter Lübcke festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittler fanden in seinem Besitz mehrere Schusswaffen und Munition, unter anderem handelte es sich dabei um drei Revolver, zwei Pistolen, zwei Gewehre, rund 1 400 Stück Patronenmunition sowie eine unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallende Maschinenpistole.
Familie Lübckes tritt als Nebenklägerin auf
Am Mittwoch äußerten sich die Angehörigen Walter Lübckes zur Anklage. Die Familie des Ermordeten teilte mit, in dem Verfahren als Nebenklägerin auftreten zu wollen. In einer Stellungnahme der Familie heißt es: „Als Familie sind wir geeint im festen Glauben daran, dass Hass und Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft haben dürfen.“
30. April 2020, 13.14 Uhr
Ronja Merkel
Ronja Merkel
Jahrgang 1989, Kunsthistorikerin, von Mai 2014 bis Oktober 2015 leitende Kunstredakteurin des JOURNAL FRANKFURT, von September 2018 bis Juni 2021 Chefredakteurin. Mehr von Ronja
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