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Prozess: Franco A.
Wolf im Schafspelz
Franco A. soll sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und einen terroristischen Anschlag vorbereitet haben: Am Donnerstag begann der Prozess gegen den Bundeswehrsoldaten aus Offenbach. Er selbst möchte sich eher als Held verstehen. Der vermeintliche Feind: die Bundesregierung.
Die Festnahme auf einer Wiener Flughafentoilette ist der Schlüsselmoment und zugleich nur die Mitte einer Geschichte, die ein jahrelanges Vor- und ein noch viel längeres Nachspiel hat: Anfang Februar 2017 will der Bundeswehrsoldat Franco A. aus Offenbach auf einer Flughafentoilette in Wien eine von ihm zuvor versteckte Waffe holen. Nur Minuten später stehen mehrere Polizeikräfte vor ihm; sie hatten die Waffe zuvor bereits gefunden und eine Falle gestellt.
Er habe die Waffe zwei Wochen zuvor bei einem Besuch in Wien in einem Gebüsch gefunden und sie eingesteckt, damit sie nicht „der Falsche“ in die Hände bekommt, erzählt A. später. Erst am Flughafen sei ihm dann wieder eingefallen, dass er die Waffe bei sich trägt; aus Sorge, er könne seinen Flug verpassen, wenn er die Waffe der Polizei übergibt, habe er sie schließlich auf der Toilette versteckt. Um sie der Behörde nun doch zu übergeben, sei er zurück nach Wien gereist.
Nach der Vernehmung kann A. zunächst wieder gehen. Deutsche Ermittler finden später heraus, dass Franco A. die Waffe vermutlich bereits im Juli 2016 in Paris gekauft hat. Die Fingerabdrücke, die bei seiner Festnahme von ihm genommen werden, führen zu einem Asylbewerber namens David Benjamin – eine Identität, die Franco A. 2015 zum Schein angenommen hatte. Im April wird A. festgenommen. Die Ermittler finden bei ihm Waffen und einen Notizzettel, auf dem Namen von Politiker:innen und Aktivist:innen stehen: der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD), die Grünen-Politikerin Claudia Roth sowie Anetta Kahane, die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, aus einer tief verfestigten rechtsextremistischen Gesinnung heraus Anschläge auf Politiker:innen geplant zu haben, die sich für ihr – aus Sicht des Angeklagten – flüchtlingsfreundliches Engagement besonders auszeichneten. Zudem soll er gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Der Generalbundesanwalt glaubt, Franco A. habe diesen Anschlag seiner fingierten Person David Benjamin anhängen wollen, um so Hass gegen Geflüchtete zu schüren und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. Zu diesem Zweck habe er sich Waffen, Munition und Sprengkörper besorgt.
Da die ihm vorgeworfene Tat geeignet gewesen sei, die Sicherheit der Bundesrepublik zu gefährden, sei Franco A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vorzuwerfen. Außerdem habe er sich des Betrugs, des Diebstahls und mehrerer Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig gemacht.
Franco A. selbst möchte sich eher als eine Art Held verstehen, der zum Allgemeinwohl gegen den Superschurken kämpft: die Bundesregierung. Er habe „niemals zum Nachteil irgendeiner Person irgendwelche Handlungen geplant“, sagt der mittlerweile aus der Untersuchungshaft entlassene A. vor Prozessbeginn zu den Journalist:innen vor dem Gerichtssaal. Er habe durch seine falsche Identität lediglich Missstände aufdecken wollen, beteuert A. in einem Interview wenige Tage vor Prozessbeginn.
Wie jeder gute Superheld kämpft der 32-Jährige nicht alleine. Batman hat Robin und Franco A. hat Moritz David Schmitt-Fricke – seinen Anwalt. Dieser erklärt, sein Mandant sei Opfer einer „Hetzkampagne“ von Generalbundesanwalt und Presse. Franco A. habe vor sieben Jahren einen Eid geschworen, der ihn „diesen Zustand“ – gemeint ist die deutsche Asylpolitik – nicht hinnehmen ließ, erklärt Schmitt-Fricke. Er sehe im Handeln seines Mandanten „keine staatsgefährdenden Momente", diese sehe er allerdings, wenn „Teile der Bundesregierung gemeinsame Sache mit Schleuserbanden machen würden“. Es ist nur eine der rechten Thesen und Verschwörungstheorien, die der Rechtsanwalt an diesem Donnerstag äußert.
Franco A.s zweiter Verteidiger, Johannes Hock, liest am ersten Prozesstag Aussagen von Freund:innen, Verwandten und Kolleg:innen des Angeklagten vor. Diese beschreiben A. immer wieder als „weltoffenen“ Menschen mit einem „starken Gerechtigkeitsinn“. Dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat geplant habe, könne sich dort niemand vorstellen. Häufig wird auch seine Vorliebe für die schwarze Singer-Songwriterin Tracy Chapman und für „Punkmusik“ betont. Der Prozess wird am kommenden Dienstag, 25. Mai, fortgesetzt. Dann will Franco A. vor Gericht selbst aussagen.
Er habe die Waffe zwei Wochen zuvor bei einem Besuch in Wien in einem Gebüsch gefunden und sie eingesteckt, damit sie nicht „der Falsche“ in die Hände bekommt, erzählt A. später. Erst am Flughafen sei ihm dann wieder eingefallen, dass er die Waffe bei sich trägt; aus Sorge, er könne seinen Flug verpassen, wenn er die Waffe der Polizei übergibt, habe er sie schließlich auf der Toilette versteckt. Um sie der Behörde nun doch zu übergeben, sei er zurück nach Wien gereist.
Nach der Vernehmung kann A. zunächst wieder gehen. Deutsche Ermittler finden später heraus, dass Franco A. die Waffe vermutlich bereits im Juli 2016 in Paris gekauft hat. Die Fingerabdrücke, die bei seiner Festnahme von ihm genommen werden, führen zu einem Asylbewerber namens David Benjamin – eine Identität, die Franco A. 2015 zum Schein angenommen hatte. Im April wird A. festgenommen. Die Ermittler finden bei ihm Waffen und einen Notizzettel, auf dem Namen von Politiker:innen und Aktivist:innen stehen: der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD), die Grünen-Politikerin Claudia Roth sowie Anetta Kahane, die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, aus einer tief verfestigten rechtsextremistischen Gesinnung heraus Anschläge auf Politiker:innen geplant zu haben, die sich für ihr – aus Sicht des Angeklagten – flüchtlingsfreundliches Engagement besonders auszeichneten. Zudem soll er gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Der Generalbundesanwalt glaubt, Franco A. habe diesen Anschlag seiner fingierten Person David Benjamin anhängen wollen, um so Hass gegen Geflüchtete zu schüren und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. Zu diesem Zweck habe er sich Waffen, Munition und Sprengkörper besorgt.
Da die ihm vorgeworfene Tat geeignet gewesen sei, die Sicherheit der Bundesrepublik zu gefährden, sei Franco A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vorzuwerfen. Außerdem habe er sich des Betrugs, des Diebstahls und mehrerer Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig gemacht.
Franco A. selbst möchte sich eher als eine Art Held verstehen, der zum Allgemeinwohl gegen den Superschurken kämpft: die Bundesregierung. Er habe „niemals zum Nachteil irgendeiner Person irgendwelche Handlungen geplant“, sagt der mittlerweile aus der Untersuchungshaft entlassene A. vor Prozessbeginn zu den Journalist:innen vor dem Gerichtssaal. Er habe durch seine falsche Identität lediglich Missstände aufdecken wollen, beteuert A. in einem Interview wenige Tage vor Prozessbeginn.
Wie jeder gute Superheld kämpft der 32-Jährige nicht alleine. Batman hat Robin und Franco A. hat Moritz David Schmitt-Fricke – seinen Anwalt. Dieser erklärt, sein Mandant sei Opfer einer „Hetzkampagne“ von Generalbundesanwalt und Presse. Franco A. habe vor sieben Jahren einen Eid geschworen, der ihn „diesen Zustand“ – gemeint ist die deutsche Asylpolitik – nicht hinnehmen ließ, erklärt Schmitt-Fricke. Er sehe im Handeln seines Mandanten „keine staatsgefährdenden Momente", diese sehe er allerdings, wenn „Teile der Bundesregierung gemeinsame Sache mit Schleuserbanden machen würden“. Es ist nur eine der rechten Thesen und Verschwörungstheorien, die der Rechtsanwalt an diesem Donnerstag äußert.
Franco A.s zweiter Verteidiger, Johannes Hock, liest am ersten Prozesstag Aussagen von Freund:innen, Verwandten und Kolleg:innen des Angeklagten vor. Diese beschreiben A. immer wieder als „weltoffenen“ Menschen mit einem „starken Gerechtigkeitsinn“. Dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat geplant habe, könne sich dort niemand vorstellen. Häufig wird auch seine Vorliebe für die schwarze Singer-Songwriterin Tracy Chapman und für „Punkmusik“ betont. Der Prozess wird am kommenden Dienstag, 25. Mai, fortgesetzt. Dann will Franco A. vor Gericht selbst aussagen.
21. Mai 2021, 12.24 Uhr
Elena Zompi
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