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Opernplatz-Ausschreitungen

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Nach den Ausschreitungen auf dem Frankfurter Opernplatz im vergangenen Sommer hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sieben Männer erhoben. Ihnen wird unter anderem versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Mitte Juli 2020 geriet der Frankfurter Opernplatz bundesweit in die Schlagzeilen, nachdem es an einem Wochenende des nachts zu massiven Ausschreitungen gekommen war. Schon an den Wochenenden zuvor hatten sich immer wieder Tausende Menschen trotz der geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen auf diversen Frankfurter Plätzen versammelt; in der Nacht vom 18. auf den 19. Juli eskalierte die Situation jedoch vollends.

Rund 3500 Menschen hatten, trotz starker Polizeipräsenz, zunächst friedlich auf dem Opernplatz gefeiert. Ab etwa 1 Uhr habe die Stimmung jedoch erstmals zu kippen begonnen, heißt es in den Berichten. Der Platz leerte sich, gegen 3 Uhr sollen nur noch rund 500 bis 800 Feiernde vor Ort gewesen sein. Zu diesem Zeitpunkt soll es unmittelbar am Lucae-Brunnen zu einer Massenschlägerei gekommen sein, an der laut Polizei 25 bis 30 Personen beteiligt waren.

Mit dem Eingreifen der Polizeieinsatzkräfte habe sich die Gruppe solidarisiert und begonnen, die Beamt:innen anzugreifen. Von einem „Hagel an Flaschenwürfen“, begleitet von Jubelrufen und Beifallklatschen, war im Nachgang die Rede. Fünf Polizist:innen sollen verletzt worden sein; zudem sei ein Sachschaden von fast 15 000 Euro verursacht worden. Im Oktober gab die Polizei bekannt, 21 Tatverdächtige namentlich identifiziert zu haben; nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen sieben junge Männer erhoben.

„Den überwiegend in Frankfurt wohnhaften Beschuldigten im Alter von jetzt 18 bis 31 Jahren mit deutscher, syrischer und polnischer Staatsangehörigkeit werden Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall sowie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Einem Angeschuldigten werde zudem vorgeworfen, sich gegen seine Festnahme gewaltsam zur Wehr gesetzt zu haben. Ein weiterer Beschuldigter soll die Ausschreitungen mit mit dem Rufen der Parole „ACAB“ (All Cops Are Bastards) angefeuert haben.

Auf Nachfrage des JOURNAL FRANKFURT teilte die Frankfurter Staatsanwaltschaft mit, dass bei ihr insgesamt bereits 15 Verfahren „im Zusammenhang mit den Opernplatz-Krawallen anhängig sind oder waren“. In sieben Fällen sei die Anklageerhebung erfolgt, in fünf Fällen sei das Verfahren wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt worden, ein Verfahren wurde wegen unbekannten Aufenthalts des Beschuldigten vorläufig eingestellt, zwei Verfahren seien noch offen, befänden sich aber kurz vor dem Abschluss. Außerdem habe man drei Verfahren gegen Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Frankfurt wohnten, abgetrennt und an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben.

Als Reaktion auf die Ausschreitungen am Opernplatz verhängte die Stadt Frankfurt verschiedene Maßnahmen, um ausufernde Feiern in der Innenstadt zu unterbinden. Unter anderem wurde ein nächtliches Betretungsverbot für den Opernplatz beschlossen.

Dieser Artikel wurde am 2.1.2021, 14.12 Uhr, um eine Stellungnahme der Frankfurter Staatsanwaltschaft ergänzt.
 
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2. Februar 2021, 12.07 Uhr
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