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„NSU 2.0“-Prozess
Betroffene fordern vollständige Aufklärung
Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Verfasser der „NSU 2.0“-Drohbriefe. Betroffene haben sich nun öffentlich zu Wort gemeldet und üben Kritik an den Behörden. Für sie stehe fest: Die Aufklärung ist mit der Festnahme des Angeklagten nicht beendet.
Vor dem Prozessbeginn gegen den mutmaßlichen Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt, üben Betroffene nun Kritik. „Für uns ist es ein Skandal, dass die Ermittlungen gegen einen vermeintlichen Einzeltäter geführt wurden“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von Seda Başay-Yıldız, ldil Baydar, Janine Wissler, Anne Helm, Martina Renner und Hengameh Yaghoobifarah.
Seit der Verhaftung des Angeklagten im Mai 2021, werde versucht, den „NSU 2.0“-Komplex als endgültig aufgeklärt zu repräsentieren, heißt es weiter in der Mitteilung. „Nach allem, was wir wissen, steht für uns jedoch fest: Der NSU 2.0-Komplex ist mit der Festnahme des Angeklagten nicht aufgeklärt. Es gibt für uns zwingende Hinweise auf mindestens gezielte Datenweitergabe aus Polizeikreisen“, so die Betroffenen.
Zweifel an Einzeltätertheorie im Fall Başay-Yıldız
Neue Erkenntnisse zeigen, dass am 2. August 2018 die Daten von Seda Başay-Yıldız und die ihrer Familie in drei verschiedenen polizeilichen Datenbanken 17-mal abgerufen wurden, wie die Betroffenen selbst in einer Mitteilung bekannt gaben. Weiter heißt es dort: „Hierfür gab es keinen dienstlichen Anlass und solch eine Abfragestruktur ist auch nicht übliche Polizeiarbeit“. Nur 90 Minuten nach der Abfrage seien diese Daten in einem Drohfax verwendet worden. Wie die taz berichtete, erfolgte die Abfrage sechs Minuten lang in gleich mehreren Datenbanken und mit einer Vielzahl an Abfragen zu der Frankfurter Anwältin – nach ihrer Adresse, den dort gemeldeten Personen oder dem Auftauchen der 46-Jährigen als Beschuldigte oder Geschädigte von Straftaten.
Die Betroffenen fordern in dem Schreiben Antworten darauf, wie der Angeklagte die von Polizeicomputern stammenden Daten erlangt hat, ob es z.B. im Darknet Verbindungen zu Polizeibeamtinnen und -beamten gegeben hat, und ob diese weitergehend an den Drohungen beteiligt waren. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte in ihrer Anklage im Oktober mitgeteilt, sie gehe davon aus, dass der Mann diese Daten erhielt, indem er vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein.
Zudem wollen die Betroffenen Aufklärung darüber, wie gefährlich der Angeklagte war, ob insbesondere die Gefahr bestand, dass er seine Drohungen umsetzt, da bei ihm Waffen gefunden worden sind. Auch eventuelle Zusammenhänge mit anderen Bedrohungssachverhalten und deren Urhebern sollen geprüft werden, wie z.B. mit der Drohserie des verurteilten André M., der unter anderem auch Marina Renner bedroht hat, und auf den sich der Angeklagte beziehe. André M. hatte ab Dezember 2018 zahlreiche Drohmails an verschiedene Behörden in Frankfurt, Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Baden-Württemberg geschickt. Nach seiner Verhaftung im April 2019, war er im Dezember 2020 zu vier Jahren Haft und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden.
Seit der Verhaftung des Angeklagten im Mai 2021, werde versucht, den „NSU 2.0“-Komplex als endgültig aufgeklärt zu repräsentieren, heißt es weiter in der Mitteilung. „Nach allem, was wir wissen, steht für uns jedoch fest: Der NSU 2.0-Komplex ist mit der Festnahme des Angeklagten nicht aufgeklärt. Es gibt für uns zwingende Hinweise auf mindestens gezielte Datenweitergabe aus Polizeikreisen“, so die Betroffenen.
Zweifel an Einzeltätertheorie im Fall Başay-Yıldız
Neue Erkenntnisse zeigen, dass am 2. August 2018 die Daten von Seda Başay-Yıldız und die ihrer Familie in drei verschiedenen polizeilichen Datenbanken 17-mal abgerufen wurden, wie die Betroffenen selbst in einer Mitteilung bekannt gaben. Weiter heißt es dort: „Hierfür gab es keinen dienstlichen Anlass und solch eine Abfragestruktur ist auch nicht übliche Polizeiarbeit“. Nur 90 Minuten nach der Abfrage seien diese Daten in einem Drohfax verwendet worden. Wie die taz berichtete, erfolgte die Abfrage sechs Minuten lang in gleich mehreren Datenbanken und mit einer Vielzahl an Abfragen zu der Frankfurter Anwältin – nach ihrer Adresse, den dort gemeldeten Personen oder dem Auftauchen der 46-Jährigen als Beschuldigte oder Geschädigte von Straftaten.
Die Betroffenen fordern in dem Schreiben Antworten darauf, wie der Angeklagte die von Polizeicomputern stammenden Daten erlangt hat, ob es z.B. im Darknet Verbindungen zu Polizeibeamtinnen und -beamten gegeben hat, und ob diese weitergehend an den Drohungen beteiligt waren. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte in ihrer Anklage im Oktober mitgeteilt, sie gehe davon aus, dass der Mann diese Daten erhielt, indem er vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein.
Zudem wollen die Betroffenen Aufklärung darüber, wie gefährlich der Angeklagte war, ob insbesondere die Gefahr bestand, dass er seine Drohungen umsetzt, da bei ihm Waffen gefunden worden sind. Auch eventuelle Zusammenhänge mit anderen Bedrohungssachverhalten und deren Urhebern sollen geprüft werden, wie z.B. mit der Drohserie des verurteilten André M., der unter anderem auch Marina Renner bedroht hat, und auf den sich der Angeklagte beziehe. André M. hatte ab Dezember 2018 zahlreiche Drohmails an verschiedene Behörden in Frankfurt, Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Baden-Württemberg geschickt. Nach seiner Verhaftung im April 2019, war er im Dezember 2020 zu vier Jahren Haft und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden.
14. Februar 2022, 16.03 Uhr
ez
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25. November 2024
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