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Hessischer Opferfonds
Unterstützung für Opfer von extremistischer Gewalt
Mit zwei Millionen Euro pro Jahr will das Land Hessen künftig Opfer von extremistischer Gewalt und Terror schneller und unbürokratisch unterstützen. Dafür soll nun ein entsprechender Opferhilfsfonds eingerichtet werden.
Das Land Hessen will künftig zwei Millionen Euro pro Jahr für die Unterstützung von Opfern von extremistischer Gewalt und Terror und deren Angehörigen zur Verfügung stellen. Wie die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP am Dienstag mitteilten, soll dafür ein entsprechender Opferfonds eingerichtet werden. Das Ziel: schnelle und unbürokratische Hilfe sowie Unterstützungsangebote für die Betroffenen.
„Der rechtsterroristische Anschlag von Hanau, der Mord an Dr. Walter Lübcke oder die Amokfahrt von Volkmarsen sind für uns Anlass, das hessische Opferschutzangebot mit einem Opferfonds zu erweitern“ erklärten die Vorsitzenden von vier Landtagsfraktionen Ines Claus (CDU), Mathias Wagner (Bündnis 90/Die Grünen), Nancy Faeser (SPD) und René Rock (Freie Demokraten). Der Fonds sei auch Ausdruck des „gemeinsamen Einstehens“ für die Grundrechte sowie die demokratische Gesellschaft.
Die Zuwendung aus dem Fonds soll laut den Fraktionen in der Regel 10 000 Euro betragen. Bei besonderen Härtefällen, insbesondere bei Todesfällen nach Terroranschlägen oder Attentaten mit besonderer Tragweite oder gesellschaftsverachtender Inhumanität, könne die Zuwendung an die Angehörigen der Opfer auf bis zu 100 000 Euro ausgeweitet werden. Über entsprechende Anträge und Zuwendungen soll dann ein elfköpfiges Gremium entscheiden.
Bereits im Vorfeld gab es erste kritische Stimmen, die vor allem den finanziellen Umfang des Fonds bemängelten. In einer gemeinsamen Presseerklärung der Bildungsstätte Anne Frank mit ihrer Beratungsstelle response, dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.) und der Initiative 19. Februar Hanau hieß es: „Statt durch einen viel zu niedrigen Gesamtbetrag für den geplanten Opferhilfsfonds die Gefahr zu befeuern, dass unterschiedliche Opfergruppen miteinander um Geld konkurrieren müssen, muss der Opferhilfsfonds von Anfang an mit einem angemessenen Sockelbetrag ausgestattet sein.“
„Der rechtsterroristische Anschlag von Hanau, der Mord an Dr. Walter Lübcke oder die Amokfahrt von Volkmarsen sind für uns Anlass, das hessische Opferschutzangebot mit einem Opferfonds zu erweitern“ erklärten die Vorsitzenden von vier Landtagsfraktionen Ines Claus (CDU), Mathias Wagner (Bündnis 90/Die Grünen), Nancy Faeser (SPD) und René Rock (Freie Demokraten). Der Fonds sei auch Ausdruck des „gemeinsamen Einstehens“ für die Grundrechte sowie die demokratische Gesellschaft.
Die Zuwendung aus dem Fonds soll laut den Fraktionen in der Regel 10 000 Euro betragen. Bei besonderen Härtefällen, insbesondere bei Todesfällen nach Terroranschlägen oder Attentaten mit besonderer Tragweite oder gesellschaftsverachtender Inhumanität, könne die Zuwendung an die Angehörigen der Opfer auf bis zu 100 000 Euro ausgeweitet werden. Über entsprechende Anträge und Zuwendungen soll dann ein elfköpfiges Gremium entscheiden.
Bereits im Vorfeld gab es erste kritische Stimmen, die vor allem den finanziellen Umfang des Fonds bemängelten. In einer gemeinsamen Presseerklärung der Bildungsstätte Anne Frank mit ihrer Beratungsstelle response, dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.) und der Initiative 19. Februar Hanau hieß es: „Statt durch einen viel zu niedrigen Gesamtbetrag für den geplanten Opferhilfsfonds die Gefahr zu befeuern, dass unterschiedliche Opfergruppen miteinander um Geld konkurrieren müssen, muss der Opferhilfsfonds von Anfang an mit einem angemessenen Sockelbetrag ausgestattet sein.“
7. Juli 2021, 13.20 Uhr
sie
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23. November 2024
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