Hanau-Attentat

Verfahren um verschlossenen Notausgang eingestellt

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War der Notausgang in der Arena Bar bewusst verschlossen? Mehrere Hinterbliebene und Überlebende des Attentats von Hanau hatten wegen dieser Frage Anzeige wegen fahrlässiger Tötung erstattet. Die Staatsanwaltschaft Hanau hat das Verfahren nun jedoch eingestellt.

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Die Ermittlungen zu den genauen Tathergängen des Attentats von Hanau dauern auch heute, 18 Monate später, noch immer an. Wie die Staatsanwaltschaft Hanau nun mitteilte, wurde das Verfahren zum Vorwurf der bewusst verschlossenen Notausgangstür in der Arena Bar nun eingestellt. Grund dafür sei der Mangel an einem „hinreichenden Tatverdacht einer Straftat“.

In der Nacht vom 19. Februar 2020 wurden in Hanau insgesamt neun Menschen mit Migrationshintergrund getötet. Eine der Örtlichkeiten, an denen die Tat stattfand, war die am Kurt-Schumacher-Platz in Hanau-Kesselstadt gelegene Arena Bar. Dort wurden zwei Menschen erschossen, zwei weitere verletzt. Mehrere Angehörige der Opfer sowie Überlebende hatten daraufhin Anzeige erstattet: Ihnen zufolge gebe es unter anderem Anhaltspunkte dafür, dass der Notausgang in den vorangegangenen Jahren so von innen abgeschlossen gewesen sei, dass er nur mit einem Schlüssel habe geöffnet werden können. Zudem habe nach Umbauarbeiten ein Fluchtweg gefehlt. Auch sei zu prüfen, ob örtliche Polizeibeamte von dem zugebauten Fluchtweg und dem verschlossenen Notausgang der Arena Bar gewusst hätten, beziehungsweise dieser sogar auf deren Anordnung hin verschlossen worden sei.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Zeuginnen und Zeugen verhört, darunter unter anderem auch Mitarbeitende der Bar sowie Kriminalbeamte, die dort im Dienst gewesen seien. Die Verhöre haben laut Staatsanwaltschaft wiederum zu unterschiedlichen Aussagen geführt. So sei beispielsweise den Angaben einer Mitarbeiterin zufolge die Tür schwer und nur mit einem gewissen Kraftakt zu öffnen gewesen. Andere Zeugen hätten berichtet, der Notausgang sei nicht immer, aber teilweise verschlossen gewesen. Grund dafür seien auch häufige Razzien und Kontrollen gewesen. Um zu verhindern, dass Gäste fliehen können, habe man die Tür verschlossen gehalten.

Hinsichtlich der diensthabenden Polizeibeamten hieß es, diese hätten ihr Augenmerk nicht auf den Schließzustand der Notausgangstür gelegt. „Der Fokus lag nach deren Bekunden insbesondere auf dem Schankraum, in dem sich das eigentliche Tatgeschehen abgespielt hat“, so die Staatsanwaltschaft. In einem weiteren Punkt hieß es, es könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit eine Aussage dazu getroffen werden, „ob bei einer Flucht in Richtung des Notausgangs einem der beiden Opfer oder beiden die Flucht gelungen wäre“. Auch hieß es, die Arena Bar entspreche dem aktuellen Baurecht. Hinsichtlich der Rettungswege bestünden keine baurechtlichen Bedenken.


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