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Hanau-Attentat

Gutachten zum Notausgang: Opfer hätten überleben können

Im August stellte die Staatsanwaltschaft Hanau das Verfahren um den Notausgang in der Arena Bar ein. Ein Gutachten zeigt nun: Die Opfer hätten genug Zeit gehabt, um durch den Notausgang zu entkommen. Ob dieser zur Tatzeit überhaupt offen war, ist jedoch weiter unklar.
„Wenn der Notausgang offen gewesen ist, und sie das gewusst hätten, hätten sie alle den Anschlag überleben können.“ Zu diesem Ergebnis kommt die Forschungsgruppe „Forensic Architecture“ in ihrem Gutachten zu dem rassistischen Anschlag von Hanau im Februar 2020. Überlebende und Angehörige der Opfer hatten das Gutachten in Auftrag gegeben. Am Montag überreichten sie dem Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag das Ergebnis.

Schon kurz nach der Tat hatte der Notausgang in der Arena Bar Fragen aufgeworfen. Mit dem Gutachten ging die Forschungsgruppe nun vor allem der Frage nach, ob die Personen in der Bar genug Zeit gehabt hätten, um durch den Notausgang zu entkommen. Die Staatsanwaltschaft Hanau hatte im August das Verfahren dazu eingestellt und erklärt, es könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit eine Aussage getroffen werden, „ob bei einer Flucht in Richtung des Notausgangs einem der Getöteten oder beiden die Flucht gelungen wäre“. Auch ob der Notausgang zur Tatzeit offen oder verschlossen gewesen sei, habe laut Staatsanwaltschaft nicht „mit letzter Gewissheit“ geklärt werden können. Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, erklärte der Überlebende Said Etris Hashemi, dessen Bruder in der Arena Bar erschossen wurde, im Untersuchungsausschuss am Montag, es sei ihnen klar gewesen, dass die Tür zu war.

Eine endgültige Antwort auf diese Frage konnte auch durch das aktuelle Gutachten nicht gefunden werden. In ihrer Untersuchung sichtete die Forschungsgruppe die Aufnahmen der Überwachungskameras in der Arena Bar und dem nebenan liegenden Kiosk, den der Täter zuerst betreten hatte. Dabei vollzog sie die Bewegungen der einzelnen Personen in der Bar, die sich hinter den Tresen flüchteten, nach und bestimmte ihre Geschwindigkeit. Laut Gutachten hatten die Männer in der Bar neun Sekunden Zeit zwischen dem Moment, als der Täter das Gebäude betrat und dem Moment, als er in die Arena Bar selbst kam. Das Ergebnis der Forschungsgruppe: „Alle fünf Personen hatten genug Zeit, um durch den Notausgang zu entkommen.“ Vier von fünf Personen, die sich zur Tatzeit in der Arena Bar aufhielten, wären demnach bis zu seinem Eintreffen aus dem Sichtfeld des Täters verschwunden und an der Notausgangstür gewesen, eine weitere kurz davor.

Mit der Übergabe des Gutachtens forderten die Überlebenden und Angehörigen der Opfer den Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag am Montag auf, sich der Frage des geschlossenen Notausgangs zu widmen. Bereits im Vorfeld zur ersten öffentlichen Sitzung des Ausschusses Anfang Dezember hatte die „Initiative 19. Februar Hanau“ die Frage zum verschlossenen Notausgang in der Arena Bar als einen der zentralen Punkte genannt, in denen sie eine „kritische Aufarbeitung“ einfordern. Auch der Waffenerlaubnis des Täters, dem nicht zu erreichenden Notruf, dem Umgang mit den Angehörigen sowie der Rolle des Vaters des Täters soll der Untersuchungsausschuss laut der Initiative nachgehen.
 
21. Dezember 2021, 13.04 Uhr
loe
 
 
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