Das Frankfurter Landgericht hat den aus Berlin stammenden Alexander M. im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt. Die Nebenklage geht weiterhin nicht von einem Einzeltäter aus.
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Das Landgericht Frankfurt hat den Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der aus Berlin stammende Alexander M. soll 81 Drohschreiben an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens geschickt und diese mit „NSU 2.0“ unterzeichnet haben. Das Gericht sprach Alexander M. unter anderem der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung, der Störung des öffentlichen Friedens, der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, der Bedrohung, eines tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten sowie der Beleidigung für schuldig.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer siebeneinhalb Jahre Haft für den Angeklagten Alexander M. gefordert. Er selbst sieht sich als unschuldig und sagt, die Taten des NSU 2.0 seien aus einer rechten Chatgruppe in einem Darknet-Forum heraus begangen worden. Er sei lediglich Mitglied dieser Gruppe gewesen, die anderen Teilnehmer hätten ihn reingelegt, weshalb auf seinem Computer Teile der Drohschreiben gefunden wurden, erklärte Alexander M. mehrfach während der Verhandlung.
Zuvor hatte der Angeklagte am Donnerstag in seinem sogenannten letzten Wort vor Gericht erneut alle Vorwürfe zurückgewiesen. Auf 94 Seiten führte er aus, warum seiner Meinung nach die Beweisaufnahme die Tatvorwürfe nicht bestätigt hätten. Zudem warf er Polizei und Staatsanwaltschaft wiederholt Lügen und Manipulation vor; damit habe Druck auf das Gericht aufgebaut werden sollen, um eine hohe Haftstrafe für ihn zu erwirken, sagte M.
Wichtiges Urteil mit Signalwirkung für alldiejenigen in diesem Land,die Hass und Hetze ausgesetzt sind.Allerdings hat das Gericht auch deutlich gemacht,dass die Hintergründe zu den Datenabfragen in den einzelnen Polizeirevieren durch Polizeibeamte nicht aufgeklärt werden konnten