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Diskussion um Franco A.
Goethe-Uni: „Eine Hochschule kann Mitglieder nicht präventiv ausschließen“
Studierende der Goethe-Universität fordern die Exmatrikulation von Franco A. Personen aufgrund ihrer Gesinnung oder präventiv auszuschließen, sei jedoch nicht möglich, erklärt die Uni. Man wolle aber entschlossen gegen alle vorgehen, die gegen ihr Leitbild verstoßen.
Dass der Offenbacher Bundeswehrsoldat Franco A. seit einigen Jahren an der Goethe-Universität eingeschrieben ist, sorgt weiterhin für Aufsehen. Sowohl der AStA als auch die Studierenden forderten die Universitätsleitung zuletzt zum Handeln auf. In einer aktuellen Stellungnahme erklärt die Goethe-Universität, sie positioniere sich in ihrem Leitbild ganz klar gegen Rassismus, Nationalismus und Antisemitismus. Man gehe „entschlossen gegen Personen und Initiativen vor, die auf dem Campus, im universitären Raum, gegen die Werte unseres Leitbildes agieren und diskriminierend oder menschenverachtend handeln“, heißt es vonseiten der Universität.
Seit Mai läuft am Oberlandesgericht Frankfurt der Prozess gegen Franco A., der wegen der Vorbereitung eines Terroranschlags, Verstoßes gegen das Sprengstoff-, Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt ist. Weil er sich als syrischer Flüchtling ausgab, muss er sich auch wegen Betrugs verantworten. Vergangenen Donnerstag hatte das Bündnis „Nazifreier Campus“ mit einer Kundgebung auf dem Campus Westend eine klare Positionierung der Universitätsleitung zu A.s Immatrikulation gefordert. Studierende müssten vor rechter Gewalt geschützt und Bedrohungen rechtzeitig erkannt werden, so das Bündnis. Viele Studierende forderten bei der Kundgebung ein Betretungsverbot oder gar die Exmatrikulation von Franco A. „Eine Hochschule kann einzelne Mitglieder nicht aus Gesinnungsgründen oder gleichsam präventiv ausschließen – das verstieße gegen das Grundgesetz und gegen das hessische Hochschulgesetz“, erklärt die Universität zu den Forderungen. „In möglichen Fällen strafbarer Handlungen und Aktivitäten auf dem Campus“ wolle die Uni aber eng mit den zuständigen Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten.
Gleichzeitig sehe sich die Goethe-Universität in der Verantwortung, „mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für alle Universitätsangehörigen einen sicheren Raum zu schaffen und zu schützen“, heißt es in der Stellungnahme. Dazu zählten auch die selbst gestellte Antidiskriminierungsrichtlinie, eine Beschwerdestelle, ein Antidiskriminierungsrat sowie eine Antidiskriminierungsstelle an der Uni. An letztere können sich all diejenigen wenden, die im Kontext der Uni von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betroffen sind. Je nach Art des Vorfalls könnten dann andere Beratungsstellen kontaktiert oder auch Ermittlungsbehörden eingeschaltet werden.
Seit Mai läuft am Oberlandesgericht Frankfurt der Prozess gegen Franco A., der wegen der Vorbereitung eines Terroranschlags, Verstoßes gegen das Sprengstoff-, Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt ist. Weil er sich als syrischer Flüchtling ausgab, muss er sich auch wegen Betrugs verantworten. Vergangenen Donnerstag hatte das Bündnis „Nazifreier Campus“ mit einer Kundgebung auf dem Campus Westend eine klare Positionierung der Universitätsleitung zu A.s Immatrikulation gefordert. Studierende müssten vor rechter Gewalt geschützt und Bedrohungen rechtzeitig erkannt werden, so das Bündnis. Viele Studierende forderten bei der Kundgebung ein Betretungsverbot oder gar die Exmatrikulation von Franco A. „Eine Hochschule kann einzelne Mitglieder nicht aus Gesinnungsgründen oder gleichsam präventiv ausschließen – das verstieße gegen das Grundgesetz und gegen das hessische Hochschulgesetz“, erklärt die Universität zu den Forderungen. „In möglichen Fällen strafbarer Handlungen und Aktivitäten auf dem Campus“ wolle die Uni aber eng mit den zuständigen Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten.
Gleichzeitig sehe sich die Goethe-Universität in der Verantwortung, „mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für alle Universitätsangehörigen einen sicheren Raum zu schaffen und zu schützen“, heißt es in der Stellungnahme. Dazu zählten auch die selbst gestellte Antidiskriminierungsrichtlinie, eine Beschwerdestelle, ein Antidiskriminierungsrat sowie eine Antidiskriminierungsstelle an der Uni. An letztere können sich all diejenigen wenden, die im Kontext der Uni von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betroffen sind. Je nach Art des Vorfalls könnten dann andere Beratungsstellen kontaktiert oder auch Ermittlungsbehörden eingeschaltet werden.
1. November 2021, 13.00 Uhr
loe
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19. Januar 2025
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