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Coronavirus
Hessen verbietet Großveranstaltungen
Hessen verbietet mit sofortiger Wirkung sämtliche Großveranstaltungen. Dies gab das Hessische Ministerium für Soziales und Integration am Donnerstagnachmittag bekannt. Ausnahmen seien nicht zulässig, so das Ministerium.
In Hessen werden Großveranstaltungen vorerst bis zum 10. April 2020 verboten. Das teilte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration am heutigen Donnerstagnachmittag mit. Grund dafür sei eine neue Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Umgang mit Großveranstaltungen und dem uneinheitlichen Umgang mit den bestehenden Empfehlungen in den Kommunen. So begründete bereits der hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen)die Anweisung am heutigen Vormittag auf Twitter. „Dieser Schritt wurde notwendig, nachdem sich gezeigt hat, dass unsere Empfehlung durch die Veranstalter und die Gesundheitsämter unterschiedlich interpretiert wird“, erklärt Klose nun die verschärfte Formulierung eines Verbots. Ausnahmen seien nicht zulässig. „Bei großen Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 grundsätzlich nicht sicher beurteilen.“
Den Veranstaltungsbegriff werde man dabei weit fassen: „Hierunter fallen nicht nur Sportereignisse mit einer entsprechenden Zuschauerzahl, sondern insbesondere auch Kongresse, Messen und Tagungen, Theater, Konzerte und ähnliche Festivitäten, aber auch Personal-, Betriebs-, Aktionärs- und Gesellschafterversammlungen“, so das Ministerium. Der Besuch von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten sowie Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 16 Jahren würden nicht unter den Veranstaltungsbegriff fallen.
Den Veranstaltungsbegriff werde man dabei weit fassen: „Hierunter fallen nicht nur Sportereignisse mit einer entsprechenden Zuschauerzahl, sondern insbesondere auch Kongresse, Messen und Tagungen, Theater, Konzerte und ähnliche Festivitäten, aber auch Personal-, Betriebs-, Aktionärs- und Gesellschafterversammlungen“, so das Ministerium. Der Besuch von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten sowie Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 16 Jahren würden nicht unter den Veranstaltungsbegriff fallen.
12. März 2020, 15.32 Uhr
jwe
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