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Corona-Schutzverordnung

Hessen lockert in drei Schritten

Die Hessische Landesregierung hat ihre Schutzverordnung angepasst: In einem Drei-Stufen-Plan sollen nun nach und nach Einschränkungen aufgehoben werden. Die erste Stufe tritt ab sofort in Kraft, ab dem 4. März kehrt die 3G-Regel in vielen Bereichen zurück.
In Hessen werden in den kommenden Wochen nach und nach die bestehenden Corona-Regelungen gelockert; erste Maßnahmen treten bereits am heutigen Dienstag, 22. Februar, in Kraft. Das hat die Hessische Landesregierung am Montag im Corona-Kabinett beschlossen; die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder hatten sich bereits am vergangenen Mittwoch gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt.

„Mit den bundesweit vereinbarten Öffnungsschritten verschaffen wir gerade den Bereichen, die in den vergangenen beiden Jahren besonders und immer wieder unter den Einschränkungen zu leiden hatten, eine klare Perspektive: dem Gaststätten- und Hotelgewerbe, der Veranstaltungsbranche in Kultur und Sport sowie den Clubs und Discotheken“, so Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag. Gemeinsam mit Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) verwies er auf die sinkenden Infektionszahlen sowie die stabile Lage in den Krankenhäusern. Die Omikron-Welle habe ihren Scheitelpunkt erreicht, so Bouffier.

Beschlossen wurde nun ein Drei-Stufen-Plan, dessen erste Stufe unmittelbar in Kraft tritt: Geimpfte und Genesene dürfen sich im öffentlichen Raum wieder unbegrenzt treffen, bislang waren Treffen mit höchstens zehn Personen erlaubt. Für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bleiben die Kontaktbeschränkungen jedoch zunächst bestehen. Geändert werden auch die Test-Richtlinien in Schulen. Mussten bislang nach einem positiven Coronafall in einer Klasse alle Schülerinnen und Schüler zwei Wochen lang täglich getestet werden, soll dies künftig nur noch eine Woche lang notwendig sein. In der übrigen Zeit soll es bei drei verpflichtenden Tests pro Woche für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler bleiben.

Ab dem 4. März wird Stufe 2 in Kraft treten. Damit einher geht ein deutliches Plus an Teilnehmenden bei Veranstaltungen: Im Freien darf die Auslastung ab dem 500. Platz bei maximal 75 Prozent jedoch bei maximal 25 000 Personen liegen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen soll die Obergrenze bei 6000 Teilnehmenden liegen. Ab dem 500. Platz darf die Auslastung maximal 60 Prozent sein. Sowohl im Innen- als auch im Außenbereich gilt: Nehmen mehr als 500 Personen teil, ist ein 2G-Plus-Nachweis erforderlich, ansonsten gilt die 3G-Regel ab zehn Personen.

Des Weiteren werden die Zugangsbeschränkungen in den Innenbereichen gelockert, in den meisten Bereichen ist dann ein 3G-Nachweis – also Geimpft, Genesen oder tagesaktuell Getestet – ausreichend. Dazu zählen unter anderem Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder sowie Freizeitparks, Schlösser, Museen und alle körpernahen Dienstleistungen. Auch für den Zugang zur Gastronomie (Innen- und Außenbereich) sowie zu Hotels ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend. Clubs und Diskotheken hingegen dürfen ihre Innenbereiche mit 2G-Plus-Regel wieder öffnen.

In den Schulen entfällt ab Montag, 7. März, die Maskenpflicht am Sitzplatz.

Diese Maßnahmen sollen vorerst bis zum 20. März gelten, denn dann läuft auch das Bundesinfektionsschutzgesetz aus. Aktuell wird noch vonseiten der Ampel-Koalition in Berlin diskutiert, wie es danach weitergehen soll. Werden die Verordnungen nicht verlängert, fallen theoretisch ab diesem Tag sämtliche Corona-Einschränkungen weg. Auch in Hessen gebe es dann keine rechtliche Grundlage mehr, um etwa Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln durchzusetzen. Sowohl Bouffier als auch Klose sprachen sich jedoch am Montag beide dafür aus, dass den Ländern im Fall steigender Infektionszahlen ein sogenannter „Instrumentkasten“ auch nach dem 20. März zur Verfügung stünde.
 
22. Februar 2022, 11.12 Uhr
Sina Eichhorn
 
 
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