Angesichts der steigenden Zahlen verschärft das Land Hessen die Corona-Maßnahmen. Ab Donnerstag gelten unter anderem verstärkt die 2G-Regel, 3G am Arbeitsplatz sowie eine ausgeweitete Maskenpflicht.
Elena Zompi /
Die Zahlen in Hessen steigen weiter: Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Montag mitteilte, sind landesweit 1189 neue Corona-Infektionen binnen 24 Stunden registriert worden; die Sieben-Tage-Inzidenz stieg von 228,4 auf 236,1. Angesichts der Entwicklung verschärft das Land Hessen die Corona-Maßnahmen. Die Maßnahmen greifen künftig bundesweit einheitlich ab einer Hospitalisierungsrate über 3. In Hessen liegt diese am Montagmorgen laut Sozialministerium bei 4,2.
Ab dem kommenden Donnerstag, 25. November, gilt daher in Hessen in vielen Bereichen die 2G-Regel. So erhalten künftig zu Restaurants, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen, Spielbanken und Spielhallen sowie zu Hotels und Sportveranstaltungen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. In allen Bereichen gelten zudem Maskenpflicht und Abstandsregeln. Auch bei körpernahen Dienstleistungen, die medizinisch nicht notwendig sind, herrscht künftig die 2G-Regel. Ausgenommen davon sind unter anderem Friseure, da sie zur Grundversorgung zählen.
Alle Betriebe können außerdem das 2G-plus-Modell einführen, bei dem Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen Corona-Test benötigen. In diesem Fall könne auf Abstand und Maske verzichtet werden.
Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen über 25 Personen und im Kulturbetrieb gilt künftig in Innenräumen die 2G-Regel – zusätzlich herrschen eine Maskenpflicht und Abstandsregeln. Veranstaltungen in Innenräumen ab tausend Teilnehmenden müssen genehmigt werden. Dies galt bisher erst ab 5000 Teilnehmenden.
In Schulen, Hochschulen, sonstigen Bildungseinrichtungen, Übernachtungsbetrieben, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen gilt künftig auch eine Maskenpflicht an den Sitzplätzen. Bei körpernahen Dienstleistungen müssen Kundinnen und Kunden künftig eine FFP2-Maske tragen.
Öffentliche Verkehrsmittel
Im Fernverkehr und im öffentlichen Nahverkehr gilt künftig eine 3G-Regel. Die Einhaltung dieser Regeln soll stichprobenartig kontrolliert werden.
Clubs und Bordelle
Eine Sonderregelung gibt es für Clubs und Bordelle. Dort gilt künftig die 2G-plus-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Eintritt erhalten, die zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorweisen können.
3G am Arbeitsplatz und an Hochschulen
Am Arbeitsplatz gilt ab Donnerstag die 3G-Regelung. Der Arbeitgeber darf künftig den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status zur Erfüllung der Kontroll- und Dokumentationspflichten einsehen und verarbeiten, jedoch nicht langfristig speichern. Zudem gilt eine Homeoffice-Pflicht.
Auch an Hochschulen, Akademien und außerschulischen Bildungseinrichtungen herrscht künftig flächendeckend die 3G-Regel.