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Corona-Pandemie

Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Es sieht neben 3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV auch eine Homeoffice-Pflicht vor. Ausgangssperren und Geschäftsschließungen soll es nicht mehr geben. Zunächst muss der Bundesrat noch zustimmen.
Update, 19. November, 11.34 Uhr: Der Bundesrat hat dem neuen Infektionsschutzgesetz am Freitag einstimmig zugestimmt. Nachdem einige CDU-geführte Länder zuvor mit einer Ablehnung gedroht hatten, habe es laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) allerdings einen Kompromiss gegeben: Demnach soll das Gesetz der Ampel-Parteien bereits in drei Wochen evaluiert und falls nötig nachgebessert werden.

Der Bundestag hat am Donnerstag dem Entwurf der Ampel-Parteien zum neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Die neue Fassung soll mit Ablauf der epidemischen Lage am 25. November einen bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog bieten. Dieser soll zunächst bis zum 19. März zum Einsatz kommen. Demnach bleiben einige Maßnahmen wie beispielsweise das Abstandsgebot oder die Möglichkeit einer Maskenpflicht unabhängig von der epidemischen Lage bestehen. Andere Regeln kommen neu hinzu; so soll es künftig beispielsweise auch verschärfte Strafen für das Fälschen oder das Nutzen von gefälschten Impf- oder Testnachweisen geben.

3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht

Überall dort, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit anderen Menschen in Kontakt kommen, soll bundesweit die 3G-Regelung gelten. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss täglich einen negativen Test vorzeigen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dies zu kontrollieren. Darüber hinaus gilt eine generelle Homeoffice-Pflicht für alle Bereiche, in denen dies möglich ist.

3G-Regelung im ÖPNV

Auch im Nah- und Fernverkehr sowie bei Flugreisen in Deutschland soll künftig die 3G-Regel gelten. Verkehrsbetriebe sollen die entsprechenden Nachweise stichprobenartig kontrollieren. Ausgenommen von der Regelung sind unter anderem Kinder.

Testpflicht in Heimen und medizinischen Einrichtungen

In Pflege- und Seniorenheimen, Behinderteneinrichtungen sowie Kliniken besteht in Zukunft eine generelle Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie das Personal. Damit sollen die sogenannten „vulnerablen Gruppen“, also ältere Menschen sowie Menschen mit hohem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, besser geschützt werden.

Entscheidungen der Länder

Bei einer „konkreten epidemischen Gefahr“ können die Länder auch in Zukunft weiterhin selbständig einige Maßnahmen treffen. Darunter fallen beispielsweise die Entscheidung über 2G- oder 3G-Regelungen für bestimmte Einrichtungen oder Veranstaltungen, aber auch Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum. Sport- oder andere Veranstaltungen können von den Ländern abgesagt und Freizeiteinrichtungen im Einzelfall geschlossen werden. Schulen und Kitas sollen weiterhin geöffnet bleiben, nur bei Ausbrüchen dürfen sie in Einzelfällen geschlossen werden.

Keine Ausgangssperren oder Geschäftsschließungen

In einigen Punkten haben die Länder künftig weniger Entscheidungsfreiheit als bisher. So dürfen sie zum Beispiel keine Ausgangssperren mehr verhängen oder das Sportmachen verbieten. Auch flächendeckende Schließungen von Geschäften oder ein Beherbergungsverbot sind nicht mehr möglich. Zudem dürfen Gottesdienste und Demonstrationen nicht generell untersagt werden.

Bundesrat muss noch zustimmen

Geplant ist, dass die neuen Regelungen in der kommenden Woche in Kraft treten. Am Freitag muss jedoch noch der Bundesrat über das neue Gesetz entscheiden. Medienberichten zufolge haben einige CDU-geführte Länder bereits angekündigt, dem Gesetz nicht zuzustimmen, weil ihnen die die neuen Regelungen vor allem mit Blick auf mögliche Einschränkungen und Schließungen nicht weit genug gehen.
 
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18. November 2021, 17.59 Uhr
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