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AWO-Skandal
Revision von Jürgen Richter zurückgewiesen
Am Donnerstag hat das Landesarbeitsgericht den Antrag auf Revision von Jürgen Richter abgelehnt. Damit ist auch der zweite Versuch des ehemaligen Geschäftsführers der Frankfurter AWO gescheitert, gegen seine Kündigung vorzugehen.
Es ist nun die zweite Niederlage, die Jürgen Richter, der ehemalige Geschäftsführer des Frankfurter Kreisverbands der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Rechtsstreit um seine Kündigung hinnehmen muss. Das Landesarbeitsgericht hat am Donnerstag den Revisionsantrag als unbegründet zurückgewiesen. Zuvor hatte bereits das Frankfurter Arbeitsgericht Richters Kündigung als rechtmäßig beurteilt.
Ende Januar vergangenen Jahres wurde Richter, der 27 Jahre lang den Kreisverband leitete, fristlos entlassen, nachdem der Skandal um hohe Gehälter, teure Dienstwagen und veruntreute Gelder publik wurde. Richter forderte daraufhin, dass ihm seine Gehälter dennoch zustünden und verwies auf einen mit dem Kreisverband geschlossenen Vertrag. Wie die Hessenschau berichtet, hätte diesem zufolge Richter ein Einkommen von 306 000 Euro bis zu seiner Rente im Jahr 2022 zugestanden.
Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt habe das Arbeitsverhältnis wirksam fristlos gekündigt, zudem seien die Unterzeichnenden der Kündigung als Vorstandsmitglieder berechtigt gewesen, für den Kreisverband zu handeln, entschied das Gericht. Zudem sei auch der Vorwurf berechtigt, dass Richter im Jahr 2015 das Vermögen des Kreisverbands gefährdet habe. Er habe als alleiniger Geschäftsführer die Zahlung eines Honorars veranlassen wollen, obwohl er wusste, dass die Honorarforderung nicht berechtigt war.
„Etappenziel“ für Kreisverband
Seitens des Kreisverbands zeigte man sich erfreut über das Urteil. „Das ist eine wichtige Botschaft an alle unsere Mitglieder, Mitarbeiter*innen und Unterstützer*innen und bestätigt uns in unserem Kurs. Wir sind auf dem richtigen Weg und werden die juristische Aufarbeitung mit aller Konsequenz vorantreiben“, so Vorstandsvorsitzender Steffen Krollmann. Petra Rossbrey, Vorsitzende des Präsidiums, sprach von einem „Etappensieg“ innerhalb der Auseinandersetzungen: „Jetzt ist auch amtlich festgestellt, was wir schon die ganze Zeit wussten: Jürgen Richter hat der AWO immensen Schaden zugefügt.“
Ende Januar vergangenen Jahres wurde Richter, der 27 Jahre lang den Kreisverband leitete, fristlos entlassen, nachdem der Skandal um hohe Gehälter, teure Dienstwagen und veruntreute Gelder publik wurde. Richter forderte daraufhin, dass ihm seine Gehälter dennoch zustünden und verwies auf einen mit dem Kreisverband geschlossenen Vertrag. Wie die Hessenschau berichtet, hätte diesem zufolge Richter ein Einkommen von 306 000 Euro bis zu seiner Rente im Jahr 2022 zugestanden.
Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt habe das Arbeitsverhältnis wirksam fristlos gekündigt, zudem seien die Unterzeichnenden der Kündigung als Vorstandsmitglieder berechtigt gewesen, für den Kreisverband zu handeln, entschied das Gericht. Zudem sei auch der Vorwurf berechtigt, dass Richter im Jahr 2015 das Vermögen des Kreisverbands gefährdet habe. Er habe als alleiniger Geschäftsführer die Zahlung eines Honorars veranlassen wollen, obwohl er wusste, dass die Honorarforderung nicht berechtigt war.
„Etappenziel“ für Kreisverband
Seitens des Kreisverbands zeigte man sich erfreut über das Urteil. „Das ist eine wichtige Botschaft an alle unsere Mitglieder, Mitarbeiter*innen und Unterstützer*innen und bestätigt uns in unserem Kurs. Wir sind auf dem richtigen Weg und werden die juristische Aufarbeitung mit aller Konsequenz vorantreiben“, so Vorstandsvorsitzender Steffen Krollmann. Petra Rossbrey, Vorsitzende des Präsidiums, sprach von einem „Etappensieg“ innerhalb der Auseinandersetzungen: „Jetzt ist auch amtlich festgestellt, was wir schon die ganze Zeit wussten: Jürgen Richter hat der AWO immensen Schaden zugefügt.“
11. Juni 2021, 11.38 Uhr
sie
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