Im Juni startete der Prozess um eine Schadensersatzklage der Frankfurter AWO gegen Jürgen und Hannelore Richter und drei weitere ehemalige Mitarbeitende. Am Donnerstag hat das Frankfurter Arbeitsgericht die Klage nun abgewiesen.
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Die Schadensersatzklage gegen das Ehepaar Richter war ein Schritt in der Aufarbeitung des Skandals um die Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO). Am Mittwoch hat das Arbeitsgericht die Klage nun abgewiesen. Eine Begründung für das Urteil liegt derzeit noch nicht vor, laut Gericht handelte es sich bei den Forderungen der AWO um Schadensersatzansprüche und „Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung“ in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro.
Im Juni hatte der Prozess am Arbeitsgericht begonnen. Neben dem ehemaligen Geschäftsführer der AWO in Frankfurt, Jürgen Richter, und seiner Ehefrau Hannelore, die Geschäftsführerin des AWO-Kreisverbandes Wiesbaden war, waren auch drei weitere ehemalige Mitarbeitende der AWO angeklagt. In der Mitteilung des Arbeitsgerichts war nun nur von Jürgen und Hannelore Richter die Rede. Bei der AWO gehe man aber davon aus, dass auch zwei weitere Mitarbeitende von dem Urteil berücksichtigt seien, erklärte ein Sprecher der AWO auf Anfrage. Der Fall des dritten Mitarbeiters, gegen den die Anklage gerichtet war, sei zwischenzeitlich an eine andere Instanz gegangen.
Zum Prozessbeginn im Juni hatte AWO-Finanzvorstand Axel Dornis die Schadensersatzklage noch als wichtigen Meilenstein bezeichnet, „um das Fehlverhalten der ehemalgien Akteure zu regulieren und die dadurch verursachten Missstände verschiedenster Art zu kompensieren“. Wie nun die weiteren Schritte aussehen sollen, müsse man noch besprechen, so der AWO-Sprecher. „Wir wollen so weit wie möglich tun, was wir tun können, um Klarheit zu schaffen.“