Nachdem Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) am Montag öffentlich das Schweigen von Innenminister Peter Beuth (CDU) zu Feldmanns „Selbstreinigungsverfahren“ kritisiert hatte, äußerte sich nun auch das Innenministerium – und weist die Kritik zurück.
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Das Hessische Innenministerium weist die Vorwürfe des Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann (SPD) zurück. Das teilte Michael Schaich, Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch auf Anfrage des JOURNAL FRANKFURT mit. Hintergrund war die zuvor von Feldmann geäußerte Kritik an Innenminister Peter Beuth (CDU). Dieser zögere die Aufklärung der AWO-Affäre in Bezug auf Feldmann und dessen Frau Zübeyde hinaus, so der Oberbürgermeister am Montag.
„Die Vorwürfe des Oberbürgermeisters Feldmann sind haltlos und werden wider besseren Wissens erhoben“, heißt es seitens des Innenministeriums. Das von Feldmann selbst initiierte sogenannte „Selbstreinigungsverfahren“ werde derzeit „gewissenhaft und gründlich“ durch die zuständige Dienstaufsicht im Hessischen Innenministerium geprüft. Es vergehe jedoch kaum ein Tag, an dem nicht neue Fragen in Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die AWO-Bezirke Frankfurt und Wiesbaden aufkommen würden.
Feldmann hatte am Montag öffentlich Kritik an Beuth geäußert. Dieser zögere das von Feldmann selbst initiierte sogenannte Selbstreinigungsverfahren hinaus, das der SPD-Politiker bereits im März eingereicht habe und von dem er sich Entlastung in Bezug auf die bis heute bestehenden Vorwürfe gegen seine Ehefrau Zübeyde Feldmann erhofft. Schaich teilte mit, dass das Innenministerium aus Fürsorgepflicht in diesem „sehr persönlichen Prüfprozess“ bislang keine Stellung genommen habe. „Da der Oberbürgermeister als Dienstherr selbst für viele Beschäftigte Verantwortung trägt, sollte ihm diese gebotene Fürsorgepflicht bekannt sein.“
Die Vermutung Feldmanns, hinter dem Schweigen Beuths stecke wahltaktisches Kalkül wies das Innenministerium als „völlig unangemessen“ zurück. Die „umfassende Aufklärung“, die Feldmann in dem Zusammenhang fordere, sei nicht Gegenstand der Prüfung durch das Innenministerium. Hier werde zurzeit geprüft, ob der Oberbürgermeister möglicherweise gegen seine Pflichten als Beamter verstoßen habe – „nicht mehr, aber auch nicht weniger“.