Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, stellen einen Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf des Landes. Für die Einrichtung eines Opferfonds sollen zwei Millionen Euro bereitgestellt werden.
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Nicht immer greift das Opferentschädigungsgesetz lückenlos, um Opfern von Straftaten bei der Bewältigung angemessen und unbürokratisch helfen zu können. Um diese Lücken zu füllen, wollen die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen speziellen Opferfonds einrichten. Mit einem Änderungsantrag zum hessischen Haushaltsentwurf für 2021 sollen zu diesem Zweck zwei Millionen Euro bereitgestellt werden. Die Fraktionsvorsitzenden begründen den Antrag mit Erfahrungen aus anderen Bundesländern: Diese zeigten, dass mit einem solchen Fonds im Einzelfall pragmatisch und an der Sache orientiert geholfen werden könne. Etwaige Härten, die durch bereits vorhandene Unterstützungssysteme nicht erfasst sind, könnten durch den Fonds aufgefangen werden.
Details darüber, welche Hilfe mit welchen Beträgen aus dem organisatorisch beim Justizministerium angesiedelten Opferfonds finanziert werden können, müssten noch geklärt werden. Auch hier würde man sich an den Erfahrungen anderer Bundesländer orientieren. Trotz offener Fragen bezüglich der genauen Richtlinien, sei es den Fraktionsvorsitzenden jedoch ein wichtiges Anliegen gewesen, die nötigen Mittel zur Grundfinanzierung eines solchen Opferfonds noch vor der Verabschiedung des Landeshaushalts in der Landtagssitzung im Februar zu beantragen. „Somit schaffe wir die Voraussetzung dafür, dass der Opferfonds noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen kann“