Der Mörder des Jungen Jakob von Metzler bekommt 3000 Euro Schmerzensgeld. Damit soll Magnus Gäfgen für die Androhung von Folter entschädigt werden, wie das Landgericht Frankfurt am Donnerstag entschied.
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Die Tat liegt nun bereits einige Jahre zurück: am 27. September 2002 entführt Magnus Gäfgen den elf Jahre alten Jungen Jakob von Metzler, erstickt ihn und versteckt die Leiche. Die Polizei nimmt den Mörder drei Tage später fest, in der Hoffnung, den Jungen noch lebend befreien zu können. Der damalige Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, entschloss sich, Magnus Gäfgen durch den Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit Folter anzudrohen. Erst später kommt heraus, dass der Junge da schon lange tot war. Im Jahr 2003 bekommt Magnus Gäfgen lebenslänglich für seine Tat. Der Polizeibeamte Wolfgang Daschner wurde im Jahr 2004 zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.
Im Schadensersatzprozess hatte Gäfgen 10.000 Euro und einen Schadensersatz in ungenannter Höhe gefordert. Begründet wurde dies mit psychischen Spätfolgen durch die Folterandrohung. Am Donnerstag viel die Entscheidung der 4. Zivilkammes des Landgerichts. Doch weder Gäfgen noch sein Anwalt Michael Heuchemer ließen sich blicken. Ihre Reihen blieben leer. Lediglich zwei Landesvertreter saßen auf ihren zugewiesenen Plätzen und warteten auf das Urteil. Die Richter entschieden, dass Gäfgen ein Schadensersatz von 3000 Euro plus Zinsen zusteht, zu zahlen vom Land Hessen. Den Rest der Klage wies das Gericht ab, auch seinen Befangenheitsantrag gegen den Richter, den Gäfgens Anwalt am Dienstag einreichte. Vier Fünftel der Gerichtskosten muss der heute 36-Jährige selbst übernehmen. „Die Menschenwürde des Klägers wurde verletzt“, erklärte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter. Die Androhungen der Beamten könnten nicht auf andere Weise ausgeglichen werden. Denn auch in solchen Extremfällen dürfe keine Folter angedroht werden. „Das Recht auf Menschenwürde darf auch einem Mörder nicht abgesprochen werden. Ganz gleich, wie grausam seine Tat war.“
Der damalige Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit habe angedroht, dem Kläger „solche Schmerzen zuzufügen, wie er sie noch nie erlebt habe und die hinterher nicht nachweisbar seien“. Außerdem sollte ein Wahrheitsserum verabreicht werden. Die Schmerzen wurden nicht nur angedroht, sondern „die Durchführung einer entsprechenden Behandlung wurde auch vorbereitet“. Alle anderen Anschuldigen gegenüber den Beamten schmetterte das Landgericht ab. Die Drohung mit sexueller Gewalt, einen Stoß gegen den Kopf sowie Schläge konnte die Kammer nicht feststellen. Auch eine Traumatisierung durch das Verhör wurde nicht nachgewiesen. Vielmehr sei diese durch das Erleben der Tötung des Opfers und den Einsturz des auf Lügengeschichten basierenden Selbstbildes eingetreten.
Dennoch wurden die Beweggründe der Beamten nicht außer Acht gelassen. „Ihnen ist es einzig und allein um Angaben zum Verbleib des Jungen gegangen. Sie wollten sein Leben retten. Doch das provozierende und skrupellose Aussageverhalten des Klägers strapazierte die Nerven der Ermittler aufs Äußerste“, so Christoph Hefter.
Nun liegt es an Magnus Gäfgen und seinem Anwalt, wie es weitergeht. Sie können gegen das Urteil noch Berufung einlegen.