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Baugenehmigungen
Das schwarz gebaute Hochhaus
Das Verwaltungsgericht hat gesprochen. An der Eschersheimer darf ein Bürohaus nicht zu einem Hotel werden. Mehr noch: eigentlich müsste es abgerissen werden. Die Stadt prüft rechtliche Schritte.
Eigentlich ging es nur darum: darf ein Büroturm zu einem Hotel umgebaut werden? Mit einem schlichten Nein hat sich die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt jedoch nicht zufriedengegeben. Es verweist in seinem Urteil tief in die Geschichte der Stadtplanung, nämlich ins Jahr 1974 als ebenjener Büroturm einst genehmigt wurde. Bereits diese Genehmigung, so heißt es im Urteil, sei laut dem damals gültigen Bebauungsplan nichtig gewesen - der hätte nämlich nur Gebäude bis zu vier Stockwerken zugelassen. Die Bauaufsicht hatte damals eine Befreiung zugelassen - was das Gericht nun als "eklatanten Missbrauch" brandmarkt. Damit dürfte das Urteil des Gerichts Signalwirkung für die Stadtplanung haben, denn solche Befreiungen von Bebauungsplänen sind in Frankfurt an einigen Stellen zu finden. Das Gebäude, in dem mittlerweile das Marriott-Hotel residiert, konnte zum Beispiel dank einer solchen Ausnahmegenehmigung gebaut werden. Auch beim Westend1, dem Sitz der DZ Bank, gab es eine Befreiung vom Bebauungsplan. Zuletzt hatte die Bauaufsicht etwa den gerade in Bau befindlichen Taunusturm vom Plan befreit, der an dieser Stelle nur ein 135 Meter hohes Gebäude zulässt - jetzt werden es 170 Meter. Laut dem Stadtplanungsamt seien bei diesem jüngsten Projekt, die Eingriffe in die Umgebung nicht derart eklatant. Im Gegenteil: durch die zwar höhere, aber auch schmalere Bauweise des Gebäudes im Vergleich zu früheren Planungen werde die Grünanlage sogar geschont.
In dem Gebäude an der Eschersheimer Landstraße 14 war bis 2005 die Unternehmensberatung Ernst & Young untergebracht, bevor sie ins steuerlich günstigere Eschborn zog. Danach stand es leer, auch das zugehörige Parkhaus konnte nicht mehr genutzt werden. Der Immobilienfonds CAM, dem es gehörte, ging sogar pleite. Danach ging das Gebäude an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) über. Die Bank wollte sich zunächst um die Vergrößerung des Supermarkts kümmern und das Parkhaus wieder ertüchtigen. Das Hochhaus selbst wurde entkernt, von den Plänen, dort wieder Büroflächen einzurichten, wurde angesichts der Krise Abstand genommen, die Bauarbeiten wurden eingestellt. Gegen die Idee, in dem Haus ein Hotel unterzubringen, hatte ein Nachbar Klage eingereicht.
Letztlich geht es bei den Nachbarschaftsrechten nämlich nicht nur um Fragen der Geschosshöhe, sondern auch, ob ein Bebauungsplan Büros oder Wohnungen zulässt. Dass der Staat der Umwandlung von Wohn- in Geschäftsraum Hürden setzen will, klingt verständlich angesichts von zwei Millionen Quadratmetern Leerstand auf dem Büroimmobilienmarkt und der Verödung ganzer Quartiere. Dass laut Gesetzeslage auch der umgekehrte Fall schwierig ist, nämlich die Umwandlung von Büros in Wohnungen, hat für die Stadtentwicklung Folgen. So muss bei der Diamantenbörse ein neuer Bebauungsplan aufgesetzt werden, mit einer Befreiung ist es nicht getan.
An der Eschersheimer Landstraße 14 stehen nach dem Urteil ganze 18 Etagen des Gebäudes zur Disposition. Von der LBBW war keine Stellungnahme zu bekommen. Die Stadt prüft, ob sie gegen das Urteil des Gerichts Berufung einlegt. Zugleich versichert man im Planungsamt aber, dass Ausnahmegenehmigungen nach §34 des Baugesetzbuchs schon seit Jahren nicht mehr die Regel seien. Mit einem eigenen Bebauungsplan ließen sich nämlich auch Bedingungen an Hochhaus-Investoren stellen. Etwa was den Wohnanteil angeht.
In dem Gebäude an der Eschersheimer Landstraße 14 war bis 2005 die Unternehmensberatung Ernst & Young untergebracht, bevor sie ins steuerlich günstigere Eschborn zog. Danach stand es leer, auch das zugehörige Parkhaus konnte nicht mehr genutzt werden. Der Immobilienfonds CAM, dem es gehörte, ging sogar pleite. Danach ging das Gebäude an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) über. Die Bank wollte sich zunächst um die Vergrößerung des Supermarkts kümmern und das Parkhaus wieder ertüchtigen. Das Hochhaus selbst wurde entkernt, von den Plänen, dort wieder Büroflächen einzurichten, wurde angesichts der Krise Abstand genommen, die Bauarbeiten wurden eingestellt. Gegen die Idee, in dem Haus ein Hotel unterzubringen, hatte ein Nachbar Klage eingereicht.
Letztlich geht es bei den Nachbarschaftsrechten nämlich nicht nur um Fragen der Geschosshöhe, sondern auch, ob ein Bebauungsplan Büros oder Wohnungen zulässt. Dass der Staat der Umwandlung von Wohn- in Geschäftsraum Hürden setzen will, klingt verständlich angesichts von zwei Millionen Quadratmetern Leerstand auf dem Büroimmobilienmarkt und der Verödung ganzer Quartiere. Dass laut Gesetzeslage auch der umgekehrte Fall schwierig ist, nämlich die Umwandlung von Büros in Wohnungen, hat für die Stadtentwicklung Folgen. So muss bei der Diamantenbörse ein neuer Bebauungsplan aufgesetzt werden, mit einer Befreiung ist es nicht getan.
An der Eschersheimer Landstraße 14 stehen nach dem Urteil ganze 18 Etagen des Gebäudes zur Disposition. Von der LBBW war keine Stellungnahme zu bekommen. Die Stadt prüft, ob sie gegen das Urteil des Gerichts Berufung einlegt. Zugleich versichert man im Planungsamt aber, dass Ausnahmegenehmigungen nach §34 des Baugesetzbuchs schon seit Jahren nicht mehr die Regel seien. Mit einem eigenen Bebauungsplan ließen sich nämlich auch Bedingungen an Hochhaus-Investoren stellen. Etwa was den Wohnanteil angeht.
19. Mai 2011, 11.59 Uhr
nil
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