Partner
Oster-Feiertage
Tanzverbot an Ostern
An Ostern gibt es ein Tanzverbot. Neu ist das nicht, aber dieses Jahr meint es das Frankfurter Ordnungsamt ernst. Die Clubs sind uneins, wie sie damit umgehen sollen, denn viele haben schon in DJs investiert.
Am Dienstagnachmittag brütet Julian Smith in seinem Büro über einem Brief, der das Wappen der Stadt Frankfurt trägt. Das Ordnungsamt hat ihm geschrieben. Es weist auf das Hessische Sonn- und Feiertagsgesetz hin. Demnach seien Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag bis Karsamstag verboten, auch am Ostersonntag und -montag gebe es Tanzverbote, da aber nur von 4 bis 12 Uhr. "In der Erwartung keine Ordnungsmaßnahmen gegen Sie in die Wege leiten zu müssen, regen wir an, dass Sie für den Fall, dass Sie tatsächlich solche Veranstaltungen zu den oben genannten Terminen und Zeiten beabsichtigt haben sollten, dies noch einmal zu überdenken", heißt es in dem Schreiben. Und so überdenkt Julian Smith nochmal, ob er seinen Club wie geplant am Karfreitag um 23 Uhr aufschließt. Dabei ist er nicht der einzige.
Auch der Cocoonclub, das King Kamehemeha, das Cooky's, das Odeon, der Sinkkasten und überhaupt alle Frankfurter Clubs, die bereits Veranstaltungen angekündigt haben, wurden mit dem Schreiben bedacht. Und viele Partymacher stellten sich die gleichen Fragen: riskieren wir die "Ordnungsmaßnahmen"?
Die beinhalten jedoch nicht nur ein Ordnungsgeld in vierstelliger Höhe, sondern auch einen, salopp formuliert, Eintrag ins Klassenbuch. Nach drei Verstößen droht die Entziehung der Konzession - und die will natürlich keiner riskieren. Im Odeon soll die geplante 27up-Party deswegen auch erstmal abgesagt werden. Auch das Travolta spielt mit diesem Gedanken. Im Sinkkasten will man noch ein Gespräch mit dem Ordnungsamt abwarten. Größeren Clubs entgehen aber oft mehr als nur die Einnahmen aus Kasse und Bar. Die gebuchten DJs kommen teilweise für 10.000 Euro und mehr aus dem Ausland - jetzt, keine zwei Wochen mehr bis zu den Events, lassen sich die Verträge auch nicht mal eben schnell wieder kündigen.
Ralph Rohr, Sprecher vom Frankfurter Ordnungsamt, legt denn auch Wert darauf, dass die Stadt das Feiern an den Feiertagen nicht verboten habe, sondern nur auf das Feiertagsgesetz hinweise. „Das ist ein Service von uns, keine böse Drohung.“
Warum das Amt erst dieses Jahr über das seit 1971 bestehende Gesetz informiert? Ein Anrufer sei auf die Werbung eines Veranstalters aufmerksam geworden und habe das Ordnungsamt verständigt. „Daraufhin waren wir gezwungen, tätig zu werden“, so Rohr. „Bei der Recherche haben wir dann festgestellt: huch, das sind ja noch mehr.“ Clubbesitzer, die sich nicht an das Tanzverbot halten und bei Kontrollen erwischt werden, müssen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. „Wie das ausgeht, ist ganz vom Einzelfall abhängig“, sagt Rohr. Hat der Betreiber Werbung für seine Veranstaltung gemacht, hat er bereits den Hinweis vom Ordnungsamt erhalten, gibt es noch andere Verstöße – alles Faktoren, die die Höhe eines Bußgeldes beeinflussen können.
Im katholischen Bayern ist solches Amtshandeln dagegen schon lange Usus. Die Clubs bleiben selbst im großstädtischen München zu - und das Publikum sucht sich andere Vergnügungen. So rührt die Frankfurter Aufregung dieses Mal auch eher daher, dass das Gesetz jahrelang nicht durchgesetzt wurde. Um an Ostern doch noch feiern zu können, kommen einige Cubbesitzer auf Ideen. Laut Gesetz dürfen Veranstaltungen, "die der Würdigung der Feiertage, der seelischen Erhebung oder einem überwiegenden Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik dienen" nämlich doch am Karfreitag abgehalten werden. Juristisch ist das schwierig, aber möglich. Wie es geht, lebt die Jugendkulturkirche Sankt Peter vor. Dort ist für Ostersamstag zwischen 19 und 21 Uhr eine Osternacht geplant, die die Auferstehung Jesu in Meditation und Rockmusik zum Thema hat. Die Band Arbaitnehmer spielt auf - und die Gruppe "firedancer" plant eine Performance.
Und 2012? Lesen Sie hier weiter:
- Tanzverbot am Karfreitag nicht vom Tisch
- Keine Razzia am Karfreitag
Auch der Cocoonclub, das King Kamehemeha, das Cooky's, das Odeon, der Sinkkasten und überhaupt alle Frankfurter Clubs, die bereits Veranstaltungen angekündigt haben, wurden mit dem Schreiben bedacht. Und viele Partymacher stellten sich die gleichen Fragen: riskieren wir die "Ordnungsmaßnahmen"?
Die beinhalten jedoch nicht nur ein Ordnungsgeld in vierstelliger Höhe, sondern auch einen, salopp formuliert, Eintrag ins Klassenbuch. Nach drei Verstößen droht die Entziehung der Konzession - und die will natürlich keiner riskieren. Im Odeon soll die geplante 27up-Party deswegen auch erstmal abgesagt werden. Auch das Travolta spielt mit diesem Gedanken. Im Sinkkasten will man noch ein Gespräch mit dem Ordnungsamt abwarten. Größeren Clubs entgehen aber oft mehr als nur die Einnahmen aus Kasse und Bar. Die gebuchten DJs kommen teilweise für 10.000 Euro und mehr aus dem Ausland - jetzt, keine zwei Wochen mehr bis zu den Events, lassen sich die Verträge auch nicht mal eben schnell wieder kündigen.
Ralph Rohr, Sprecher vom Frankfurter Ordnungsamt, legt denn auch Wert darauf, dass die Stadt das Feiern an den Feiertagen nicht verboten habe, sondern nur auf das Feiertagsgesetz hinweise. „Das ist ein Service von uns, keine böse Drohung.“
Warum das Amt erst dieses Jahr über das seit 1971 bestehende Gesetz informiert? Ein Anrufer sei auf die Werbung eines Veranstalters aufmerksam geworden und habe das Ordnungsamt verständigt. „Daraufhin waren wir gezwungen, tätig zu werden“, so Rohr. „Bei der Recherche haben wir dann festgestellt: huch, das sind ja noch mehr.“ Clubbesitzer, die sich nicht an das Tanzverbot halten und bei Kontrollen erwischt werden, müssen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. „Wie das ausgeht, ist ganz vom Einzelfall abhängig“, sagt Rohr. Hat der Betreiber Werbung für seine Veranstaltung gemacht, hat er bereits den Hinweis vom Ordnungsamt erhalten, gibt es noch andere Verstöße – alles Faktoren, die die Höhe eines Bußgeldes beeinflussen können.
Im katholischen Bayern ist solches Amtshandeln dagegen schon lange Usus. Die Clubs bleiben selbst im großstädtischen München zu - und das Publikum sucht sich andere Vergnügungen. So rührt die Frankfurter Aufregung dieses Mal auch eher daher, dass das Gesetz jahrelang nicht durchgesetzt wurde. Um an Ostern doch noch feiern zu können, kommen einige Cubbesitzer auf Ideen. Laut Gesetz dürfen Veranstaltungen, "die der Würdigung der Feiertage, der seelischen Erhebung oder einem überwiegenden Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik dienen" nämlich doch am Karfreitag abgehalten werden. Juristisch ist das schwierig, aber möglich. Wie es geht, lebt die Jugendkulturkirche Sankt Peter vor. Dort ist für Ostersamstag zwischen 19 und 21 Uhr eine Osternacht geplant, die die Auferstehung Jesu in Meditation und Rockmusik zum Thema hat. Die Band Arbaitnehmer spielt auf - und die Gruppe "firedancer" plant eine Performance.
Und 2012? Lesen Sie hier weiter:
- Tanzverbot am Karfreitag nicht vom Tisch
- Keine Razzia am Karfreitag
13. April 2011, 11.29 Uhr
nil/jt
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Kultur
Frankfurt-Ostend
Jens Düppe und Simin Tander in der Romanfabrik
Im vergangenen Dezember war Jens Düppe mit seinem Solo-Programm „ego_D“ im Frankfurter Salon zu Gast. Am 30. November bringt er mit Simin Tander eine ganz besondere Sängerin mit in die Romanfabrik.
Text: Detlef Kinsler / Foto: Simin Tander & Jens Düppe © Gerhard Richter
KulturMeistgelesen
- Kunstausstellung in EschbornGesammelte Fotografien der Deutschen Börse
- Lilian Thuram in FrankfurtFranzösische Fußballlegende spricht über Rassismus
- Schirn Kunsthalle FrankfurtDie Kräfte neu vermessen
- Literatur in FrankfurtNeue Lesebühne im Café Mutz
- Filmfestival in WiesbadenExground Filmfest legt Fokus auf Flucht und Migration
21. November 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen