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Holocaust-Mahnmal
Stadt verhängt Tanzverbot an der EZB
Nach langer Debatte hat die Stadt das Tanzen, Musizieren oder auch den Verzehr von Alkohol im Bereich des Holocaust-Mahnmals vor der EZB verboten. Damit wolle man der Würde des Ortes gerecht werden. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe.
Nach der Debatte um Salsa-Tanzveranstaltungen an der Holocaust-Gedenkstätte neben der Europäischen Zentralbank (EZB) hat der Magistrat nun eine Ergänzung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt beschlossen. Ab sofort sind dort unter anderem der Verzehr alkoholischer Getränke, Singen, Musizieren oder das laute Abspielen von Musik über Anlagen verboten. Damit wolle man jenen Bereich als Orte der Ruhe und Stille schützen und ihm als Ort des Gedenkens an die Vernichtung jüdischen Lebens in Frankfurt gerecht werden, heißt es in der Mitteilung der Stadt.
Neben dem Platz nahe der EZB im Ostend soll die Verordnung auch am Ettinghausen-Platz in Höchst gelten. Dort befand sich die ehemalige Synagoge von Höchst. Ordnungswidrigkeiten und Verstöße werden laut Stadt mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro bestraft. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes werde diese Bereiche künftig überwachen und bei Verstößen eingreifen.
In der Vergangenheit kam es insbesondere an der EZB am Philipp-Holzmann-Weg zu Beschwerden, da dort diverse Tanzveranstaltungen stattfanden. Wie die Stadt mitteilt, seien solche Veranstaltungen mit der Würde des Ortes nicht vereinbar. Aus Respekt vor den Opfern, die von diesem Ort aus in Massenvernichtungslager der Nationalsozialisten deportiert wurden, werde die Stadt einem derartigen Verhalten keinen Spielraum mehr lassen. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass mit der Erweiterung die Erinnerungsstätte an der ehemaligen Großmarkthalle nun als Ort der Stille und Ruhe sowie des Gedenkens an die Vernichtung jüdischen Lebens in Frankfurt unter dem besonderen Schutz der Gefahrenabwehrverordnung steht“, so Sicherheitsdezernentin Annette Rinn (FDP).
Für die Tänzerinnen und Tänzer, die im vergangenen Jahr noch vor der EZB und dem Holocaust-Mahnmal getanzt haben, plant die Stadt jedoch eine langfristige Alternative an der Hauptwache. Bevor die Hauptwache aktiv als Ort des Tanzens genutzt werden kann, müssen noch einige Zuständigkeiten bei den Veranstaltern, wie etwa die Aufteilung der DJs, geklärt werden. Auch der Campus Bockenheim soll als eine weitere Option offen bleiben.
Neben dem Platz nahe der EZB im Ostend soll die Verordnung auch am Ettinghausen-Platz in Höchst gelten. Dort befand sich die ehemalige Synagoge von Höchst. Ordnungswidrigkeiten und Verstöße werden laut Stadt mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro bestraft. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes werde diese Bereiche künftig überwachen und bei Verstößen eingreifen.
In der Vergangenheit kam es insbesondere an der EZB am Philipp-Holzmann-Weg zu Beschwerden, da dort diverse Tanzveranstaltungen stattfanden. Wie die Stadt mitteilt, seien solche Veranstaltungen mit der Würde des Ortes nicht vereinbar. Aus Respekt vor den Opfern, die von diesem Ort aus in Massenvernichtungslager der Nationalsozialisten deportiert wurden, werde die Stadt einem derartigen Verhalten keinen Spielraum mehr lassen. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass mit der Erweiterung die Erinnerungsstätte an der ehemaligen Großmarkthalle nun als Ort der Stille und Ruhe sowie des Gedenkens an die Vernichtung jüdischen Lebens in Frankfurt unter dem besonderen Schutz der Gefahrenabwehrverordnung steht“, so Sicherheitsdezernentin Annette Rinn (FDP).
Für die Tänzerinnen und Tänzer, die im vergangenen Jahr noch vor der EZB und dem Holocaust-Mahnmal getanzt haben, plant die Stadt jedoch eine langfristige Alternative an der Hauptwache. Bevor die Hauptwache aktiv als Ort des Tanzens genutzt werden kann, müssen noch einige Zuständigkeiten bei den Veranstaltern, wie etwa die Aufteilung der DJs, geklärt werden. Auch der Campus Bockenheim soll als eine weitere Option offen bleiben.
14. April 2022, 16.49 Uhr
sfk
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