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Proteste gegen AfD

„Björn Höcke ist ein Nazi“: An Tatsachen anknüpfendes „Werturteil“

Bei Anti-AfD-Protesten in Königstein beschlagnahmt die Polizei ein Plakat, das sie nun wieder zurückgeben muss. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Ermittlungen wegen Beleidigung eingestellt.
Am 7. Mai dieses Jahres protestierte ein Bündnis gegen den Landesparteitag der hessischen AfD in Königstein. Auf der Protestkundgebung wurde auch ein Plakat mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ gezeigt – getragen von einem Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA).

Die Polizei beschlagnahmte das Transparent, gegen den Mann wurden Ermittlungen durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung eingeleitet. Doch die Vorwürfe sind nun vom Tisch. Mit einem Schreiben vom 12. Juni teilte die Staatsanwaltschaft dem Betroffenen mit, dass das drohende Strafverfahren wegen Beleidigung gegen ihn eingestellt sei. Es gebe keinen Anlass zur Klageerhebung.

Staatsanwaltschaft Frankfurt stellt Ermittlungen wegen „Björn Höcke ist ein Nazi“ ein

Das von der Polizei beschlagnahmte Transparent mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ musste sie wieder an die VVN-BdA zurückgeben. Die VVN erklärt in ihrer Pressemitteilung, warum diese Aussage bezüglich Höcke legal sei. Demnach sei bereits ein Thüringer Gericht in einem anderen Fall zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Dort sei „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht“ worden, dass das verhandelte Werturteil „nicht aus der Luft gegriffen“ sei, sondern „auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe“. In Thüringen hatte es sich um die Bezeichnung „Faschist“ gehandelt.

Auch im Fall des VVN-Vorstandes kamen die Ermittler in Frankfurt zu dem Schluss, dass es sich bei „Björn Höcke ist ein Nazi“ nicht um eine Beleidigung handele, sondern um „ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“, das von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Stellungnahme wurde aus der Hessenschau zitiert und liegt dem hr vor.

VVN-BdA bittet Staatsanwaltschaft und Polizei: Antifaschismus nicht kriminalisieren

Derweil hat die VVN-BdA sowohl die Staatsanwaltschaft als auch den Polizeipräsidenten darum gebeten, dafür zu sorgen, dass ihre antifaschistische Öffentlichkeitsarbeit nicht weiter kriminalisiert werde. „Protest gegen die AfD, eine offen rassistisch auftretende Partei, ist nicht nur ein demokratisches Recht, sondern für die VVN-BdA zugleich demokratische Pflicht. Das hängt mit den Wurzeln dieser Organisation zusammen, die von Überlebenden des NS-Terrors gegründet wurde“, erklärte Rosemarie Steffens, Sprecherin des hessischen Bundes der Antifaschistinnen und Antifaschisten.
 
Fotogalerie:
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5. Juli 2023, 11.16 Uhr
Katja Thorwarth
 
Katja Thorwarth
Die gebürtige Frankfurterin studierte an der Goethe-Uni Soziologie, Politik und Sozialpsychologie. Ihre journalistischen Schwerpunkte sind Politik, politisches Feuilleton und Meinung. Seit März 2023 Leitung online beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Katja Thorwarth >>
 
 
 
 
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