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Korruptionsverdacht bei der ABG
Stadt verneint Akteneinsicht – Linke erwägt Klage
Die Stadt Frankfurt lehnt eine Akteneinsicht wegen des möglichen Korruptionsverdachtes bei der ABG ab: Es gebe keine Akten hierzu. Die Linke, die die Einsicht gefordert hat, erwägt nun juristische Schritte.
Seit nunmehr 2 Jahren ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen zwei Mitarbeiter der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG. Ihnen wird zur Last gelegt, gegen Schmiergeldzahlungen bevorzugte Mietwohnungen vergeben zu haben. Im Mai 2023 stellte die Linke im Römer daher einen Antrag, der einen Akteneinsichtsausschuss zum Korruptionsverdacht bei der ABG forderte.
Konkret sollte überprüft werden, warum der städtische Aufsichtsratsvorsitz der ABG von der Geschäftsführung nicht über die laufenden Ermittlungen sowie die Durchsuchungen von Geschäftsräumen durch die Staatsanwaltschaft informiert wurde. Die Linken-Fraktion hat nun ein diesbezügliches Antwortschreiben des Stadtkämmerers Bastian Bergerhoff (Die Grünen) veröffentlicht, dass eine entsprechende Einsicht in Akten ablehnt.
Stadtkämmerer Bergerhoff: Keine Akten zum ABG-Korruptionsverdacht vorhanden
In der Antwort an Kristina Luxen (SPD), Vorsitzende des Sonderausschusses für Controlling und Revision, der dem Antrag der Linken entsprochen hatte, verneint Bergerhoff die Akteneinsicht. Das Akteneinsichtsrecht der Stadtverordnetenversammlung beziehe sich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung ausschließlich auf von der Stadt geführte Akten, heißt es zur Begründung. Da jedoch keine Akten zum Korruptionsverdacht vorlägen, könne auch keine Einsicht gewährt werden.
Bergerhoff ergänzt, dass der entsprechende Paragraph sich zwar auf Angelegenheiten städtischer Gesellschaften wie der ABG beziehe, aber nur, wenn diese Angelegenheiten vom Gemeindevorstand – also dem Magistrat – kontrolliert würden. Mit Bezug auf ein Gießener Gerichtsurteil aus dem Jahre 2014 müssten demnach Anfragen zu rein „internen Vorgängen“ einer städtischen Gesellschaft nicht beantwortet werden, unabhängig der Existenz von Akten, was in diesem Falle vorliege.
Linke wirft Magistrat Intransparenz im ABG-Korruptionsverdacht vor
Die Linken-Fraktion ist über das Vorgehen der Stadt bestürzt. In einer Stellungnahme vom 5. Oktober äußert sich der planungspolitische Sprecher Eyup Yilmaz über die „haarsträubende Argumentation“ des Stadtkämmerers: „Die staatsanwaltlichen Ermittlungen beziehen sich auf den Verdacht der Bestechlichkeit bei der Wohnungsvergabe. Dies als interne Vorgänge zu bezeichnen, ist vollkommen haltlos und nährt den Verdacht, dass die Akten Beteiligte in arge Erklärungsnöte bringen könnten“.
Deshalb erwägt die Linke laut Yilmaz auch notfalls, Verwaltungsklage einzureichen. Bergerhoff gebe vor, sagt Yilamz weiter, dass die Stadt keine Dokumente zur ABG besitze, obschon der Akteneinsichtsauftrag explizit auch nach Schriftwechseln und Grundlagendokumenten frage. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Frankfurt Mitglied bei Transparency International werden möchte, sei dies ein „fatales Signal" und eine „grobe Missachtung der parlamentarischen Rechte der Stadtverordneten“
Konkret sollte überprüft werden, warum der städtische Aufsichtsratsvorsitz der ABG von der Geschäftsführung nicht über die laufenden Ermittlungen sowie die Durchsuchungen von Geschäftsräumen durch die Staatsanwaltschaft informiert wurde. Die Linken-Fraktion hat nun ein diesbezügliches Antwortschreiben des Stadtkämmerers Bastian Bergerhoff (Die Grünen) veröffentlicht, dass eine entsprechende Einsicht in Akten ablehnt.
In der Antwort an Kristina Luxen (SPD), Vorsitzende des Sonderausschusses für Controlling und Revision, der dem Antrag der Linken entsprochen hatte, verneint Bergerhoff die Akteneinsicht. Das Akteneinsichtsrecht der Stadtverordnetenversammlung beziehe sich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung ausschließlich auf von der Stadt geführte Akten, heißt es zur Begründung. Da jedoch keine Akten zum Korruptionsverdacht vorlägen, könne auch keine Einsicht gewährt werden.
Bergerhoff ergänzt, dass der entsprechende Paragraph sich zwar auf Angelegenheiten städtischer Gesellschaften wie der ABG beziehe, aber nur, wenn diese Angelegenheiten vom Gemeindevorstand – also dem Magistrat – kontrolliert würden. Mit Bezug auf ein Gießener Gerichtsurteil aus dem Jahre 2014 müssten demnach Anfragen zu rein „internen Vorgängen“ einer städtischen Gesellschaft nicht beantwortet werden, unabhängig der Existenz von Akten, was in diesem Falle vorliege.
Die Linken-Fraktion ist über das Vorgehen der Stadt bestürzt. In einer Stellungnahme vom 5. Oktober äußert sich der planungspolitische Sprecher Eyup Yilmaz über die „haarsträubende Argumentation“ des Stadtkämmerers: „Die staatsanwaltlichen Ermittlungen beziehen sich auf den Verdacht der Bestechlichkeit bei der Wohnungsvergabe. Dies als interne Vorgänge zu bezeichnen, ist vollkommen haltlos und nährt den Verdacht, dass die Akten Beteiligte in arge Erklärungsnöte bringen könnten“.
Deshalb erwägt die Linke laut Yilmaz auch notfalls, Verwaltungsklage einzureichen. Bergerhoff gebe vor, sagt Yilamz weiter, dass die Stadt keine Dokumente zur ABG besitze, obschon der Akteneinsichtsauftrag explizit auch nach Schriftwechseln und Grundlagendokumenten frage. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Frankfurt Mitglied bei Transparency International werden möchte, sei dies ein „fatales Signal" und eine „grobe Missachtung der parlamentarischen Rechte der Stadtverordneten“
6. Oktober 2023, 15.56 Uhr
Till Geginat
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
Geginat >>
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