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Demonstrationen
Schwarz-Grün verabschiedet Versammlungsgesetz – Linke will klagen
Der hessische Landtag hat am Dienstag das neue Versammlungsfreiheitsgesetz beschlossen. Während Innenminister Peter Beuth das neue Gesetz nur lobt und auch die Grünen sich dafür aussprechen, herrscht bei den Oppositionsfraktionen Protestlaune.
Der hessische Landtag hat am Dienstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen ein neues Versammlungsfreiheitsgesetz beschlossen. Geht es nach Innenminister Peter Beuth (CDU), schaffe das neue Gesetz Klarheit und sei praxisnah. Gleichzeitig werde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit maximal ermöglicht und gewährleistet – was die Kritikerinnen und Kritiker des Gesetzes bestreiten.
Zu den Kritikern zählen die Oppositionsfraktionen von SPD, FDP, Linke und AfD. Sie befürchten, das Gesetz führe zu weitreichenden Einschränkungen der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Erst vergangenen Samstag hatten rund 700 Menschen gegen die Verabschiedung des neuen Gesetzes in Frankfurt demonstriert.
„Wir […] setzen Störern, Radikalen und Gewalttätern bei Missbrauch der Versammlungsfreiheit die notwendigen Grenzen“
Zu den neuen Regelungen gehört unter anderem ein umstrittenes Uniform-Verbot, das sogenannte „Militanz- und Einschüchterungsverbot“. Demnach ist jedes Auftreten, „das Gewaltbereitschaft vermittelt und einschüchternd wirkt“, untersagt. Sollte ein Verstoß dieses Gesetzes vorliegen, wird eine Identitätsfeststellung zulässig. „Wir machen damit die Ordnungs- und Polizeibehörden durch klare Befugnisse handlungsfähig und setzen Störern, Radikalen und Gewalttätern bei Missbrauch der Versammlungsfreiheit die notwendigen Grenzen“, sagt Beuth.
Der Grünen-Abgeordnete und Sprecher für Demokratieförderung und Extremismusprävention, Lukas Schauder, betont, dass mit dem HVersFG die Rechte von Demonstrierenden gestärkt würden. „Unser Gesetzesentwurf verbessert unter anderem den Datenschutz durch klare Regelungen zur Löschung und Anonymisierung von Videoaufnahmen, fasst das bislang geltende Uniformverbot enger, stuft es zur Ordnungswidrigkeit herunter und ist insgesamt moderner und besser strukturiert, sodass es für Laien einfach anwendbar ist“, sagt Schauder. Dass das neue Versammlungsfreiheitsgesetz Tanzverbote oder anlasslose Personenkontrollen ermögliche, seien laut Schauder Gerüchte und gehören in „das Reich der Märchen“.
Was regelt das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz?
Das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) soll alle Formen von Versammlungen regeln. Dazu gehören sowohl öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen sowie jene unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. Das Gesetz ist zudem im Verhältnis zum allgemeinen Polizeirecht geregelt. Das Auflösen oder Verbieten von Versammlungen sei nur dann zulässig, wenn die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet sei. Beschränkungen der Versammlung seien zudem zulässig, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung als unmittelbar gefährdet eingestuft werde.
Linksfraktion will vor dem hessischen Staatsgerichtshof gegen das Gesetz klagen
Die Oppositionsfraktionen von SPD, FDP, Linke und AfD sind mit dem neuen Gesetz auf Kriegsfuß und stimmten dagegen. Besonders die Linksfraktion hat ihrem Missmut nach der Abstimmung Ausdruck verliehen und für einige Sekunden rote Pappschilder mit dem Aufdruck „Grundrechte schützen, Versammlungsgesetz stoppen“ hochgehalten. Nach der Geschäftsordnung des Landtages gelten Proteste wie diese als unzulässig.
Die Oppositionsfraktionen von SPD, Linke und FDP empfinden den Titel des Gesetzes als irreführend, da das Gesetz die Versammlungsfreiheit beschneide. Laut Heike Hoffmann (SPD) bekomme die Polizei zu viele Eingriffsrechte bei Demonstrationen. Dass die Polizei Videoaufnahmen von Versammlungen anfertigen und unter bestimmten Voraussetzungen auch speichern darf, wird vom FDP-Abgeordneten Thomas Schäfer kritisiert. Die Linksfraktion geht noch einen Schritt weiter und verkündet, sie werde vor dem hessischen Staatsgerichtshof gegen das neue Gesetz klagen.
Zu den Kritikern zählen die Oppositionsfraktionen von SPD, FDP, Linke und AfD. Sie befürchten, das Gesetz führe zu weitreichenden Einschränkungen der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Erst vergangenen Samstag hatten rund 700 Menschen gegen die Verabschiedung des neuen Gesetzes in Frankfurt demonstriert.
„Wir […] setzen Störern, Radikalen und Gewalttätern bei Missbrauch der Versammlungsfreiheit die notwendigen Grenzen“
Zu den neuen Regelungen gehört unter anderem ein umstrittenes Uniform-Verbot, das sogenannte „Militanz- und Einschüchterungsverbot“. Demnach ist jedes Auftreten, „das Gewaltbereitschaft vermittelt und einschüchternd wirkt“, untersagt. Sollte ein Verstoß dieses Gesetzes vorliegen, wird eine Identitätsfeststellung zulässig. „Wir machen damit die Ordnungs- und Polizeibehörden durch klare Befugnisse handlungsfähig und setzen Störern, Radikalen und Gewalttätern bei Missbrauch der Versammlungsfreiheit die notwendigen Grenzen“, sagt Beuth.
Der Grünen-Abgeordnete und Sprecher für Demokratieförderung und Extremismusprävention, Lukas Schauder, betont, dass mit dem HVersFG die Rechte von Demonstrierenden gestärkt würden. „Unser Gesetzesentwurf verbessert unter anderem den Datenschutz durch klare Regelungen zur Löschung und Anonymisierung von Videoaufnahmen, fasst das bislang geltende Uniformverbot enger, stuft es zur Ordnungswidrigkeit herunter und ist insgesamt moderner und besser strukturiert, sodass es für Laien einfach anwendbar ist“, sagt Schauder. Dass das neue Versammlungsfreiheitsgesetz Tanzverbote oder anlasslose Personenkontrollen ermögliche, seien laut Schauder Gerüchte und gehören in „das Reich der Märchen“.
Was regelt das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz?
Das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) soll alle Formen von Versammlungen regeln. Dazu gehören sowohl öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen sowie jene unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. Das Gesetz ist zudem im Verhältnis zum allgemeinen Polizeirecht geregelt. Das Auflösen oder Verbieten von Versammlungen sei nur dann zulässig, wenn die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet sei. Beschränkungen der Versammlung seien zudem zulässig, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung als unmittelbar gefährdet eingestuft werde.
Linksfraktion will vor dem hessischen Staatsgerichtshof gegen das Gesetz klagen
Die Oppositionsfraktionen von SPD, FDP, Linke und AfD sind mit dem neuen Gesetz auf Kriegsfuß und stimmten dagegen. Besonders die Linksfraktion hat ihrem Missmut nach der Abstimmung Ausdruck verliehen und für einige Sekunden rote Pappschilder mit dem Aufdruck „Grundrechte schützen, Versammlungsgesetz stoppen“ hochgehalten. Nach der Geschäftsordnung des Landtages gelten Proteste wie diese als unzulässig.
Die Oppositionsfraktionen von SPD, Linke und FDP empfinden den Titel des Gesetzes als irreführend, da das Gesetz die Versammlungsfreiheit beschneide. Laut Heike Hoffmann (SPD) bekomme die Polizei zu viele Eingriffsrechte bei Demonstrationen. Dass die Polizei Videoaufnahmen von Versammlungen anfertigen und unter bestimmten Voraussetzungen auch speichern darf, wird vom FDP-Abgeordneten Thomas Schäfer kritisiert. Die Linksfraktion geht noch einen Schritt weiter und verkündet, sie werde vor dem hessischen Staatsgerichtshof gegen das neue Gesetz klagen.
22. März 2023, 11.28 Uhr
Sinem Koyuncu
Sinem Koyuncu
Jahrgang 1996, Studium der Politikwissenschaft an der Goethe-Universität, seit Oktober 2021 beim Journal Frankfurt. Mehr von Sinem
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