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AWO-Affäre
Zübeyde Feldmann wegen Beihilfe zu Untreue verurteilt
13 500 Euro hat Zübeyde Feldmann von November 2014 bis April 2017 ausgezahlt bekommen, ohne dafür eine Stunde gearbeitet zu haben. Nun hat das Amtsgericht Frankfurt sie zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.
Heute wurde der Gerichtsprozess von Zübeyde Feldmann wegen Beihilfe zur Untreue fortgesetzt. Sie soll einen Scheinvertrag für eine Minijob-Stelle von November 2014 bis April 2017 als „Betreuerin“ unterschrieben haben, für den sie zwar Geld bekommen, aber nie eine Stunde gearbeitet habe. Der Vertrag wurde auch von der damaligen Wiesbadener AWO-Geschäftsführerin Hannelore Richter unterschrieben.
Hannelore Richter sagte gegen Zübeyde Feldmann letztes Jahr aus
Richter sagte vor Gericht Ende des vergangenen Jahres aus, dass Zübeyde Feldmann nie für den Förderverein nach dem Minijob-Vertrag gearbeitet habe, allerdings sei eine Stelle angedacht gewesen. Sie sollte eine muslimische Seelsorge im Pflegezentrum mitentwickeln. Dazu ist es nie gekommen. Der Scheinvertrag sollte nur dazu dagewesen sein, Zübeyde Feldmann zusätzlich Gehalt zu verschaffen.
Zübeyde Feldmann soll den Vertrag nicht infrage gestellt haben
Der Staatsanwalt hob hervor, dass im Vertrag weder eine konkrete Tätigkeit noch eine Stundenzahl angegeben war. Das sei aber kein Anhaltspunkt dafür, dass Feldmann nicht wusste, was sie dort unterschrieb. Damit unterstellt die Staatsanwaltschaft, dass Feldmann bewusst einen Scheinvertrag unterschrieb. Ihr Verteidiger argumentierte, dass die Beweisaufnahme nicht feststellen konnte, mit welcher Intention sie den Vertrag unterschrieben hatte.
Als 28-jährige Studentin hätte sie sich Chancen von ihrer Arbeit für die AWO erhofft und deshalb keine Verträge infrage gestellt. Wie die Staatsanwaltschaft feststellt, zeigt eine Nachricht von Ende 2015 von Zübeyde Feldmann an Hannelore Richter, dass sie bewusst gehandelt hat, als sie den Vertrag unterschrieb. In der Nachricht fragte sie, ob ihr Lohn von 450 Euro rechtzeitig überwiesen werden kann, da sie Ausgaben habe. Es sieht also so aus, als wollte sie Geld für eine Leistung, die sie nicht erbrachte. Das zeigt, dass sie bewusst gehandelt hat.
Das Amtsgericht teilt die Auffassung des Verteidigers, dass sich Feldmann nur Arbeit erhoffte, nicht, da sie sonst kein Geld eingefordert hätte. Die Strafrichterin sagte: „Nicht verhandeln ist eine Sache, nicht arbeiten für einen Gehaltsbestandteil die andere.“
Wird das Urteil rechtskräftig, ist Zübeyde Feldmann vorbestraft
Feldmanns Verteidiger kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Bleibt das Urteil bestehen und wird rechtskräftig, wäre Zübeyde Feldmann vorbestraft.
Richter sagte vor Gericht Ende des vergangenen Jahres aus, dass Zübeyde Feldmann nie für den Förderverein nach dem Minijob-Vertrag gearbeitet habe, allerdings sei eine Stelle angedacht gewesen. Sie sollte eine muslimische Seelsorge im Pflegezentrum mitentwickeln. Dazu ist es nie gekommen. Der Scheinvertrag sollte nur dazu dagewesen sein, Zübeyde Feldmann zusätzlich Gehalt zu verschaffen.
Der Staatsanwalt hob hervor, dass im Vertrag weder eine konkrete Tätigkeit noch eine Stundenzahl angegeben war. Das sei aber kein Anhaltspunkt dafür, dass Feldmann nicht wusste, was sie dort unterschrieb. Damit unterstellt die Staatsanwaltschaft, dass Feldmann bewusst einen Scheinvertrag unterschrieb. Ihr Verteidiger argumentierte, dass die Beweisaufnahme nicht feststellen konnte, mit welcher Intention sie den Vertrag unterschrieben hatte.
Als 28-jährige Studentin hätte sie sich Chancen von ihrer Arbeit für die AWO erhofft und deshalb keine Verträge infrage gestellt. Wie die Staatsanwaltschaft feststellt, zeigt eine Nachricht von Ende 2015 von Zübeyde Feldmann an Hannelore Richter, dass sie bewusst gehandelt hat, als sie den Vertrag unterschrieb. In der Nachricht fragte sie, ob ihr Lohn von 450 Euro rechtzeitig überwiesen werden kann, da sie Ausgaben habe. Es sieht also so aus, als wollte sie Geld für eine Leistung, die sie nicht erbrachte. Das zeigt, dass sie bewusst gehandelt hat.
Das Amtsgericht teilt die Auffassung des Verteidigers, dass sich Feldmann nur Arbeit erhoffte, nicht, da sie sonst kein Geld eingefordert hätte. Die Strafrichterin sagte: „Nicht verhandeln ist eine Sache, nicht arbeiten für einen Gehaltsbestandteil die andere.“
Feldmanns Verteidiger kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Bleibt das Urteil bestehen und wird rechtskräftig, wäre Zübeyde Feldmann vorbestraft.
24. Juli 2023, 15.55 Uhr
Meltem Bayram
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