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Foto: Können diese Augen lügen? © Adobe Stock/Light Impression (Symbolbild)
Foto: Können diese Augen lügen? © Adobe Stock/Light Impression (Symbolbild)

Vor Gericht in Frankfurt

Geblitzt! Doch zählt nur der Fotobeweis?

Der Kampf ums Argument zwischen Mensch und Maschine verläuft vor Gericht meistens zugunsten letzterer. Doch manchmal zählen besondere Feinheiten, wie ein Fall mit einem Blitzer zeigt. Unser Gerichtskolumnist aus Frankfurt war dabei.
Zunächst einmal: gähnende Leere überall. Die Flure entvölkert, die Gerichtssäle größtenteils verwaist. Die freundliche langjährige Protokollführerin im Gerichtsgebäude klärt schließlich auf: „Gell, nix los heute. Wir haben Betriebsausflug. Ich warte nur noch auf den Kollegen.“ Doch ein paar wenige Aufrechte verweigern sich offenbar dem gemeinsamen Ausflug und dienen stattdessen tapfer der Rechtspflege. So kommt es, dass Herr S. dann doch die Möglichkeit hat, seinem Anliegen Geltung zu verschaffen.

Herr S. ist ein sympathischer und freundlicher Mann Ende vierzig, geboren in Syrien, der bei der Angabe seiner Personalien dem Richter stolz erzählt, er habe jetzt seit einer Woche endlich einen deutschen Pass. Von Beruf ist er Kraftfahrer, was etwas ungünstig ist in diesem Fall, denn ihm wird ein so genannter qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen. Das heißt: Das Überfahren einer Ampel, die schon länger als eine Sekunde rot war. Dabei ist er geblitzt worden, und das ist doppelt ungünstig, denn die Erfahrung zeigt: Menschen können sich irren.

„Ich habe keinen Fehler gemacht, ich schwöre“

Ein geeichtes Kontrollgerät dagegen macht keine Fehler. Sagen die Experten, und die Richter folgen ihnen. Herr S. behauptet, er habe an besagter roter Ampel angehalten und sei von einem anderen Autofahrer von hinten bedrängt worden. Daraufhin sei er ein Stück vorgefahren, um den Abstand wiederherzustellen und dabei offensichtlich über die Kontaktschleife des fest installierten Blitzers gefahren. Der Richter ist angesichts dieser Einlassung geboten skeptisch, doch Herr S. schaut fast flehend in Richtung Publikum und sagt: „Ich habe keinen Fehler gemacht, ich schwöre.“

Es geht hier auch um Feinheiten, um die Geschwindigkeit, mit der die Kontaktschleife überfahren wurde und um die Position des Autos neben Herrn S., das ebenfalls bereits im Kreuzungsbereich stand und ebenfalls geblitzt worden sein dürfte. Der Anwalt des Beschuldigten will die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Er will einen Fachmann als Zeugen hinzuziehen. Der Richter vertagt die Verhandlung.
 
29. Juli 2024, 11.03 Uhr
Christoph Schröder
 
Christoph Schröder
Christoph Schröder studierte in Mainz Germanistik, Komparatistik und Philosophie. Seine Interessensschwerpunkte liegen auf der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur und dem Literaturbetrieb. Er ist Dozent für Literaturkritik an der Goethe-Universität Frankfurt. – Mehr von Christoph Schröder >>
 
 
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