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Neues aus dem Gericht
Wilde Jagd über die Hanauer Landstraße
Der Vorwurf: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Was zunächst banal klingt, entpuppt sich im Gerichtssaal als wilde Verfolgungsjagd. Unsere Gerichtskolumne.
Die Sache erscheint zunächst recht banal: Frau O., 30 Jahre alt, hat einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erhalten. Im September vergangenen Jahres soll sie gegen Mitternacht eine Kollision mit einem anderen Auto gehabt haben und weggefahren sein, ohne ihre Personalien zu hinterlassen, obwohl man sie
auf den Unfall aufmerksam gemacht haben will. Das sind die dürren Fakten. Im Gerichtssaal klingt das ganz anders.
Zunächst einmal sind die beiden Zeugen – der Fahrer und der Beifahrer des beschädigten Autos – nicht erschienen. Der Anwalt von Frau O. macht darauf aufmerksam, dass am gegnerischen Fahrzeug ein Schaden von knapp
11 000 Euro entstanden sein soll, während der Schaden am Wagen seiner Mandantin höchst gering war. Dass der Geschädigte sein Auto nach dem Unfall komplett selbst neu lackiert habe. Und dass der Schaden nicht bei der Versicherung seiner Mandantin gemeldet, sondern einzig über die Kaskoversicherung des Geschädigten abgerechnet worden sei.
Staatsanwalt mit Vorwürfen: Warum hat Frau O. nicht die Polizei angerufen?
Tatsächlich sei es so gewesen, dass Frau O. nach dem Unfall von den beiden Männern extrem aggressiv angegangen worden sei. Daraufhin habe sie Panik bekommen und sei weggefahren. Der Unfallgegner und sein Beifahrer hätten sie daraufhin in einer wilden Jagd über die Hanauer Landstraße verfolgt und bedrängt. Was der Staatsanwalt Frau O. vorwirft, ist der Umstand, dass sie auch dann nicht die Polizei angerufen habe, als sie zu Hause und in Sicherheit war. Sie habe gezittert und geweint, sagt die Angeklagte. Ihr Führerschein war bereits für drei Monate eingezogen. Der Staatsanwalt stimmt der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße von 300 Euro zu.
Die Sache ist erledigt. In diesem Augenblick klopft es an der Tür. Die beiden Zeugen sind jetzt doch noch da. Zu spät, viel zu spät. Es sei halt viel Verkehr gewesen, sagt der eine, der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs. Das wisse man ja vorher, entgegnet die Richterin. Ob die Zeugen bei der Aufklärung hätten helfen können? Man wird es nicht erfahren.
auf den Unfall aufmerksam gemacht haben will. Das sind die dürren Fakten. Im Gerichtssaal klingt das ganz anders.
Zunächst einmal sind die beiden Zeugen – der Fahrer und der Beifahrer des beschädigten Autos – nicht erschienen. Der Anwalt von Frau O. macht darauf aufmerksam, dass am gegnerischen Fahrzeug ein Schaden von knapp
11 000 Euro entstanden sein soll, während der Schaden am Wagen seiner Mandantin höchst gering war. Dass der Geschädigte sein Auto nach dem Unfall komplett selbst neu lackiert habe. Und dass der Schaden nicht bei der Versicherung seiner Mandantin gemeldet, sondern einzig über die Kaskoversicherung des Geschädigten abgerechnet worden sei.
Staatsanwalt mit Vorwürfen: Warum hat Frau O. nicht die Polizei angerufen?
Tatsächlich sei es so gewesen, dass Frau O. nach dem Unfall von den beiden Männern extrem aggressiv angegangen worden sei. Daraufhin habe sie Panik bekommen und sei weggefahren. Der Unfallgegner und sein Beifahrer hätten sie daraufhin in einer wilden Jagd über die Hanauer Landstraße verfolgt und bedrängt. Was der Staatsanwalt Frau O. vorwirft, ist der Umstand, dass sie auch dann nicht die Polizei angerufen habe, als sie zu Hause und in Sicherheit war. Sie habe gezittert und geweint, sagt die Angeklagte. Ihr Führerschein war bereits für drei Monate eingezogen. Der Staatsanwalt stimmt der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße von 300 Euro zu.
Die Sache ist erledigt. In diesem Augenblick klopft es an der Tür. Die beiden Zeugen sind jetzt doch noch da. Zu spät, viel zu spät. Es sei halt viel Verkehr gewesen, sagt der eine, der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs. Das wisse man ja vorher, entgegnet die Richterin. Ob die Zeugen bei der Aufklärung hätten helfen können? Man wird es nicht erfahren.
19. April 2023, 13.00 Uhr
Christoph Schröder
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