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Kinderbetreuung
Magistrat beschließt kostenloses letztes Krippenjahr
Ab dem 1. Juni ist das letzte Krippenjahr für Kinder in Frankfurt ab zwei Jahren kostenlos. Die Stadt erhofft sich dadurch auch höhere Bildungschancen für die Kinder.
Der Magistrat hat am vergangenen Freitag, dem 24. März, die Entgeltfreiheit in Krippen für Kinder ab zwei Jahren beschlossen. Bisher galt seit 2018 nur eine kostenlose Betreuungszeit ab dem dritten Lebensjahr. Die Stadt reagiert damit laut Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) auf die aktuell angespannte Situation und steigende Lebenshaltungskosten, weshalb Familien finanziell unterstützt werden müssten. „Ich freue mich, dass wir als Koalition dies mit dem heutigen Beschluss in die Tat umsetzen und die Frankfurter Familien um bis zu 198 Euro im Monat entlasten“, sagt Weber.
Konkret bedeutet dies, dass ab dem 1. Juni der Eigenbetrieb Kita Frankfurt und die freien Träger der Kinderbetreuung für Plätze in einer Kita oder Tagesfamilien keine Elternentgelte mehr erheben. Diese Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer (halbtags, Teilzeit, ganztags) in der Kindertagesstätte und für jeglichen in Kindertagespflege vereinbarten Betreuungsumfang. Beiträge für Essen und Getränke sowie der Verpflegungsanteil in der Kindestagespflege bleiben davon aber unberührt.
Stadt will Zugang zu frühkindlicher Bildung verbessern
Weber zufolge ist das Ziel dieser neuen Regelung nicht nur die finanzielle Entlastung für Familien, sondern auch die „Sicherstellung des Zugangs zu frühkindlicher Bildung“. Die früher einsetzende Entgeltfreiheit ermögliche den Kindern bis zum Eintritt in die Schule eine umfassendere Teilhabe an Bildung und Erziehung. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf könne so weiter verbessert werden.
Konkret bedeutet dies, dass ab dem 1. Juni der Eigenbetrieb Kita Frankfurt und die freien Träger der Kinderbetreuung für Plätze in einer Kita oder Tagesfamilien keine Elternentgelte mehr erheben. Diese Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer (halbtags, Teilzeit, ganztags) in der Kindertagesstätte und für jeglichen in Kindertagespflege vereinbarten Betreuungsumfang. Beiträge für Essen und Getränke sowie der Verpflegungsanteil in der Kindestagespflege bleiben davon aber unberührt.
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Weber zufolge ist das Ziel dieser neuen Regelung nicht nur die finanzielle Entlastung für Familien, sondern auch die „Sicherstellung des Zugangs zu frühkindlicher Bildung“. Die früher einsetzende Entgeltfreiheit ermögliche den Kindern bis zum Eintritt in die Schule eine umfassendere Teilhabe an Bildung und Erziehung. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf könne so weiter verbessert werden.
27. März 2023, 11.10 Uhr
tig
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