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Hessenweite Aktion
Durchsuchungen gegen Kinderpornografie
Die Polizei hat in den vergangenen drei Tagen hessenweit mehr als 30 Wohnungen durchsucht. Den Beschuldigten im Alter zwischen 17 und 60 Jahren wird der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Dabei wurden zahlreiche Datenträger beschlagnahmt.
Die hessische Polizei hat mit einer großangelegten Ermittlungsaktion in den vergangenen drei Tagen dutzende Wohnungen in mehreren Städten durchsucht. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mitteilte, richteten sich die Maßnahmen gegen 35 Männer, gegen die der Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie besteht. Bei der Aktion, bei der laut Generalstaatsanwaltschaft 289 Ermittlerinnen und Ermittler im Einsatz waren, konnten zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger, sichergestellt werden.
Die Durchsuchungen, die von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) geführt wurden, sollen in mehreren Städten und Landkreisen stattgefunden haben – darunter Frankfurt, Gießen, Marburg, Offenbach, Kassel sowie der Main-Kinzig- und der Main-Taunus-Kreis. Gegen die Beschuldigten im Alter von 17 bis 60 Jahren bestehe der Verdacht, dass diese sich zwischen Oktober 2017 und September 2019 kinderpornographische Inhalte über zwei öffentliche Links eines Filehosting-Dienstes verschafft haben, so die Generalstaatsanwaltschaft. Diese hätten zum größten Teil „schwerste sexuelle Missbrauchshandlungen an Säuglingen und Kleinkindern“ gezeigt.
Die beschlagnahmten Beweismittel sollen nun weiteren Auswertungen unterzogen werden. Für den Besitz und das Beschaffen kinderpornographischer Inhalte sieht das Strafgesetzbuch seit dem 1. Juli einen neuen Strafrahmen vor: Fortan droht eine Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren, zuvor waren solche Taten mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe belegt.
Die Durchsuchungen, die von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) geführt wurden, sollen in mehreren Städten und Landkreisen stattgefunden haben – darunter Frankfurt, Gießen, Marburg, Offenbach, Kassel sowie der Main-Kinzig- und der Main-Taunus-Kreis. Gegen die Beschuldigten im Alter von 17 bis 60 Jahren bestehe der Verdacht, dass diese sich zwischen Oktober 2017 und September 2019 kinderpornographische Inhalte über zwei öffentliche Links eines Filehosting-Dienstes verschafft haben, so die Generalstaatsanwaltschaft. Diese hätten zum größten Teil „schwerste sexuelle Missbrauchshandlungen an Säuglingen und Kleinkindern“ gezeigt.
Die beschlagnahmten Beweismittel sollen nun weiteren Auswertungen unterzogen werden. Für den Besitz und das Beschaffen kinderpornographischer Inhalte sieht das Strafgesetzbuch seit dem 1. Juli einen neuen Strafrahmen vor: Fortan droht eine Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren, zuvor waren solche Taten mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe belegt.
23. September 2021, 12.10 Uhr
sie
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