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Stadt äußert Skepsis gegenüber E-Rollern
Lustgewinn statt Verkehrswende
In Frankfurt wird eine Vielzahl an elektrischen Tretrollern erwartet, mehrere Anbieter stehen in den Startlöchern. Die Stadt sieht ein Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmern – und formuliert Regeln für Anbieter und Nutzer.
Mehrere Anbieter wollen ihre Roller in Frankfurt vermieten. „Mittlerweile haben sich bei mir neun Anbieter von elektrischen Tretrollern gemeldet, die ihren Dienst in Frankfurt anbieten wollen“, gibt Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) bekannt. Einige wollen nach eigenen Angaben mit 100 bis 200 Rollern anfangen, um die Anzahl langsam auf 2000 zu steigern, andere geben an, gleich mit 2000 bis 3000 Rollern Frankfurt fluten zu wollen, so Oesterling. „Wenn alle wirklich werden lassen, was sie ankündigen, haben wir bald fünf- bis zehntausend Roller in der Stadt stehen“, so der Dezernent, der darin keinen großen verkehrspolitischen Nutzen sieht. Es gebe, anders als in anderen Großstädten Deutschlands, in Frankfurt keine Erschließungslücken des öffentlichen Nahverkehrs. „Es leuchtet mir nicht ein, wer aus verkehrlicher Notwendigkeit heraus für mehr als einen Euro einen Tretroller mieten sollte, um die paar Meter zur nächsten Haltestelle zu überwinden“, so Oesterling. „Wenn sie gemietet werden, dann weil es Spaß macht. Das soll man aber dann auch so benennen, und nicht von Verkehrswende sprechen, wenn Lustgewinn gemeint ist.“
Die Stadt rechne durch das bevorstehende massenhafte Auftreten der E-Tretroller mit erheblichem Konfliktpotential mit anderen Verkehrsteilnehmern. Die Verkehrsflächen der Stadt seien zu eng, um noch ein zusätzliches Verkehrsmittel aufzunehmen. Nach dem Entwurf der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung sollen die neuen Kraftfahrzeuge Radverkehrsanlagen nutzen müssen. „Dann haben wir Fahrräder mit 12 bis 17 Stundenkilometern, E-Tretroller mit 20 Stundenkilometern und E-Fahrräder mit 25 Stundenkilometern auf dem gleichen schmalen Weg. Das ist nicht gut, was sich der Bundesverkehrsminister ausgedacht hat“, kritisiert Oesterling Andreas Scheuer (CSU). Scheuer will E-Roller noch in diesem Frühjahr zulassen. Laut der geplanten Verordnung sollen Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h Radwege nutzen und, falls es keine gibt, auf die Straße ausweichen. Modelle mit einer Maximalgeschwindigkeit von 12 km/h sollen auf Gehwegen unterwegs sein dürfen. Das ist bei Kommunen und Bundesländern umstritten. Der Bundesrat, der zustimmen muss, wird sich voraussichtlich am 17. Mai mit der geplanten Verordnung beschäftigen.
„Wir wollen aber niemandem den Spaß verderben, denn Spaß macht es bestimmt, mit den Rollern zu cruisen“, sagt Oesterling. Um Konflikten vorzubeugen, habe er ein Merkblatt mit Regeln und Wünsche für die Anbieter aufgesetzt. Schließlich gelte auch bei neuen Fahrzeugen Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, die gegenseitige Rücksichtnahme. In dem Merkblatt ist unter anderem geregelt, dass Anbieter maximal fünf Fahrzeuge pro Standort abstellen dürfen und dass die E-Roller nur auf dafür vorgesehenen Flächen genutzt werden dürfen. Das Fahren in unerlaubten Bereichen wie Grünflächen, Fußgängerzonen und am Mainufer soll durch technische Einrichtungen unterbunden werden.
Die Stadt rechne durch das bevorstehende massenhafte Auftreten der E-Tretroller mit erheblichem Konfliktpotential mit anderen Verkehrsteilnehmern. Die Verkehrsflächen der Stadt seien zu eng, um noch ein zusätzliches Verkehrsmittel aufzunehmen. Nach dem Entwurf der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung sollen die neuen Kraftfahrzeuge Radverkehrsanlagen nutzen müssen. „Dann haben wir Fahrräder mit 12 bis 17 Stundenkilometern, E-Tretroller mit 20 Stundenkilometern und E-Fahrräder mit 25 Stundenkilometern auf dem gleichen schmalen Weg. Das ist nicht gut, was sich der Bundesverkehrsminister ausgedacht hat“, kritisiert Oesterling Andreas Scheuer (CSU). Scheuer will E-Roller noch in diesem Frühjahr zulassen. Laut der geplanten Verordnung sollen Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h Radwege nutzen und, falls es keine gibt, auf die Straße ausweichen. Modelle mit einer Maximalgeschwindigkeit von 12 km/h sollen auf Gehwegen unterwegs sein dürfen. Das ist bei Kommunen und Bundesländern umstritten. Der Bundesrat, der zustimmen muss, wird sich voraussichtlich am 17. Mai mit der geplanten Verordnung beschäftigen.
„Wir wollen aber niemandem den Spaß verderben, denn Spaß macht es bestimmt, mit den Rollern zu cruisen“, sagt Oesterling. Um Konflikten vorzubeugen, habe er ein Merkblatt mit Regeln und Wünsche für die Anbieter aufgesetzt. Schließlich gelte auch bei neuen Fahrzeugen Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, die gegenseitige Rücksichtnahme. In dem Merkblatt ist unter anderem geregelt, dass Anbieter maximal fünf Fahrzeuge pro Standort abstellen dürfen und dass die E-Roller nur auf dafür vorgesehenen Flächen genutzt werden dürfen. Das Fahren in unerlaubten Bereichen wie Grünflächen, Fußgängerzonen und am Mainufer soll durch technische Einrichtungen unterbunden werden.
30. April 2019, 12.07 Uhr
ffm/hes
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