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Luftreinhalteplan
Tempo 40 in der Innenstadt
Das ab Januar geplante Tempolimit für die Frankfurter Innenstadt greift schon in diesem Monat. Auf wichtigen Straßen im Anlagenring gilt ab sofort Tempo 40. Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) will so ein Dieselfahrverbot vermeiden.
Um die Luftverunreinigung in der Stadt dauerhaft zu senken, hat die Stadt Frankfurt ein Tempolimit in der Innenstadt eingeführt. Auf einigen Straßen innerhalb des Anlagenrings, begrenzt durch Taunusanlage, Eschenheimer Tor, Friedberger Anlage und Main, gilt ab sofort Tempo 40. Ursprünglich war das Tempolimit erst ab Januar 2021 geplant. Es sei gut, dass es nun bereits im Dezember eingeführt werden konnte, sagte Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) am Montag. „Das ist ein wichtiger Baustein, um Dieselfahrverbote zu vermeiden.“
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel von 2019 musste das Land Hessen den sogenannten Luftreinhalteplan für Frankfurt fortschreiben. Der Plan beinhaltet Maßnahmen, die Verursacher einer Überschreitung der Feinstaub- oder Stickstoffoxidgrenzwerte ergreifen müssen und wird vom Umweltministerium gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen erarbeitet. Ziel ist es, eine dauerhafte Senkung der Werte zu erreichen.
Für die betroffenen Straßen in der Innenstadt hatte der Verwaltungsgerichtshof ursprünglich ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge vorgesehen. Stattdessen konnte man sich aber auf das Tempolimit von 40 km/h einigen. „Das ist gut so, denn wenn die Dieselfahrverbote kommen sollten, dann aufgrund gemessener Werte, und nicht ausschließlich wegen Berechnungen. Wenn es uns also gelingt, mit Tempo 40 die Werte zu senken, vermindern wir die Gefahr von Fahrverboten“, so Oesterling.
Zusätzlich zum Tempolimit in der Innenstadt sieht der Luftreinhalteplan weitere Maßnahmen für die Stadt Frankfurt vor. So sollen beispielsweise der Öffentliche Personennahverkehr und der Radverkehr ausgebaut und gefördert werden, indem weitere Busspuren geschaffen und Radverkehrsanlagen wie Radwege oder Fahrradstraßen gebaut oder umgestaltet werden. Zudem ist eine Erhöhung der Parkgebühren in der Stadt vorgesehen.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel von 2019 musste das Land Hessen den sogenannten Luftreinhalteplan für Frankfurt fortschreiben. Der Plan beinhaltet Maßnahmen, die Verursacher einer Überschreitung der Feinstaub- oder Stickstoffoxidgrenzwerte ergreifen müssen und wird vom Umweltministerium gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen erarbeitet. Ziel ist es, eine dauerhafte Senkung der Werte zu erreichen.
Für die betroffenen Straßen in der Innenstadt hatte der Verwaltungsgerichtshof ursprünglich ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge vorgesehen. Stattdessen konnte man sich aber auf das Tempolimit von 40 km/h einigen. „Das ist gut so, denn wenn die Dieselfahrverbote kommen sollten, dann aufgrund gemessener Werte, und nicht ausschließlich wegen Berechnungen. Wenn es uns also gelingt, mit Tempo 40 die Werte zu senken, vermindern wir die Gefahr von Fahrverboten“, so Oesterling.
Zusätzlich zum Tempolimit in der Innenstadt sieht der Luftreinhalteplan weitere Maßnahmen für die Stadt Frankfurt vor. So sollen beispielsweise der Öffentliche Personennahverkehr und der Radverkehr ausgebaut und gefördert werden, indem weitere Busspuren geschaffen und Radverkehrsanlagen wie Radwege oder Fahrradstraßen gebaut oder umgestaltet werden. Zudem ist eine Erhöhung der Parkgebühren in der Stadt vorgesehen.
8. Dezember 2020, 12.14 Uhr
loe
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