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Rechtsextreme Gruppenchats
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Polizisten des 1. Reviers
Nazi-Symbole und pornographische Videos: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen fünf Polizeibeamte des 1. Reviers in Frankfurt erhoben. Der Fall soll auch eine Rolle in den Ermittlungen rund um die „NSU 2.0“-Drohschreiben spielen.
Im Fall der Vorwürfe gegen hessische Polizeibeamte wegen mutmaßlich rechtsextremer Chats hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen fünf Polizisten des 1. Reviers in Frankfurt erhoben. Wie die Anklagebehörde am Montagmorgen mitteilte, sollen sie unter anderem Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und Videos mit pornographischen Inhalten in mehr als 100 Fällen geteilt haben. Die Angeschuldigten seien derzeit von ihren Dienstgeschäften befreit. Es handele sich dabei um eine weibliche und vier männliche Polizeibeamte sowie die Lebensgefährtin eines der Beamten.
Konkret heißt es, die Beschuldigten sollen seit Oktober 2014 Mitglieder der WhatsApp-Chatgruppe namens „Itiotentreff“ gewesen sein, die „in erster Linie das Teilen von rechtsextremistischen, rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Inhalten in Form von Bild- und Videosequenzen“ zum Gegenstand gehabt habe. Weiter heißt es, sie sollen – in unterschiedlichen Konstellationen – auch in weiteren Chatgruppen mit bis zu 28 Teilnehmenden aktiv gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft soll den Angeschuldigten bewusst gewesen sein, dass diese strafrechtlich relevanten Inhalte regelmäßig auch chatgruppenfremden Personen zur Verfügung gestellt wurden.
Knapp vier Jahre lang, bis Oktober 2018, sollen sie in insgesamt 102 Fällen überwiegend Inhalte mit Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts geteilt haben. Auch Minderheiten, „insbesondere Menschen mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund, mit dunkler Hautfarbe, Homosexuelle sowie Juden und Muslime“ sollen laut Anklagebehörde verleumdet worden sein. Darüber hinaus sollen Bilder und Videos mit pornographischen und gewaltverherrlichenden Inhalten geteilt worden sein.
Die nun betroffene Chatgruppe spielt laut Staatsanwaltschaft auch eine Rolle im Ermittlungskomplex rund um die „NSU 2.0“-Drohschreiben. Nachdem die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız ein anonymes Drohschreiben mit entsprechender Kennzeichnung erhalten hatte, waren im August 2018 die Ermittlungen aufgenommen worden. In diesem Rahmen habe man erfahren, dass kurz vor Versendung des Drohschreibens persönliche Daten von Yıldız von einem Dienstrechner aus dem 1. Polizeirevier in Frankfurt abgerufen worden waren. Die zu diesem Abfragezeitpunkt mit ihren Zugangsdaten eingeloggte Polizeioberkommissarin ist nun ebenfalls angeklagt. Weitere Ermittlungen hätten dann zur „Itiotentreff“-Chatgruppe geführt.
Konkret heißt es, die Beschuldigten sollen seit Oktober 2014 Mitglieder der WhatsApp-Chatgruppe namens „Itiotentreff“ gewesen sein, die „in erster Linie das Teilen von rechtsextremistischen, rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Inhalten in Form von Bild- und Videosequenzen“ zum Gegenstand gehabt habe. Weiter heißt es, sie sollen – in unterschiedlichen Konstellationen – auch in weiteren Chatgruppen mit bis zu 28 Teilnehmenden aktiv gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft soll den Angeschuldigten bewusst gewesen sein, dass diese strafrechtlich relevanten Inhalte regelmäßig auch chatgruppenfremden Personen zur Verfügung gestellt wurden.
Knapp vier Jahre lang, bis Oktober 2018, sollen sie in insgesamt 102 Fällen überwiegend Inhalte mit Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts geteilt haben. Auch Minderheiten, „insbesondere Menschen mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund, mit dunkler Hautfarbe, Homosexuelle sowie Juden und Muslime“ sollen laut Anklagebehörde verleumdet worden sein. Darüber hinaus sollen Bilder und Videos mit pornographischen und gewaltverherrlichenden Inhalten geteilt worden sein.
Die nun betroffene Chatgruppe spielt laut Staatsanwaltschaft auch eine Rolle im Ermittlungskomplex rund um die „NSU 2.0“-Drohschreiben. Nachdem die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız ein anonymes Drohschreiben mit entsprechender Kennzeichnung erhalten hatte, waren im August 2018 die Ermittlungen aufgenommen worden. In diesem Rahmen habe man erfahren, dass kurz vor Versendung des Drohschreibens persönliche Daten von Yıldız von einem Dienstrechner aus dem 1. Polizeirevier in Frankfurt abgerufen worden waren. Die zu diesem Abfragezeitpunkt mit ihren Zugangsdaten eingeloggte Polizeioberkommissarin ist nun ebenfalls angeklagt. Weitere Ermittlungen hätten dann zur „Itiotentreff“-Chatgruppe geführt.
11. April 2022, 12.27 Uhr
Sina Eichhorn
Sina Eichhorn
Geboren 1994 in Gelnhausen. Nach einem Studium der Germanistik an der Justus-Liebig-Universität Gießen seit Oktober 2018 beim Journal Frankfurt. Zunächst als Redakteurin, seit 2021 Chefin vom Dienst. Mehr von Sina
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