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NSU 2.0
1. Polizeirevier rückt erneut in den Fokus
Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohserie hat die Nebenklage am Mittwoch einen Teilfreispruch für den Angeklagten beantragt und erneut hessische Polizeibeamte in den Fokus gerückt. Zuvor berichtete die Journalistin Anja Reschke von ähnlichen Drohschreiben aus dem Jahr 2015.
Lange wurde vermutet, dass die NSU 2.0-Drohschreiben aus den Reihen der hessischen Polizei stammen. Mit der Festnahme des nun angeklagten Berliners Alexander M. wurden die öffentlichen Stimmen danach zwar leiser, aber sie verstummten nicht. Nun hat im Prozess um die Drohschreiben die Nebenklagevertreterin Antonia von der Behrens erneut hessische Polizeibeamte in den Fokus gerückt. Sie sei überzeugt, dass das erste Drohschreiben im August 2018 an ihre Mandantin Seda Başay-Yıldız von einem Polizisten des 1. Polizeireviers in Frankfurt stammt – und nicht von dem Angeklagten.
Als Begründung nannte von der Behrens zahlreiche Indizien: Wie im Laufe der Ermittlungen bekannt wurde, waren nur wenige Minuten bevor das Drohschreiben bei Başay-Yıldız eintraf private Daten der Frankfurter Anwältin abgefragt worden. So verwies von der Behrens unter anderem darauf, dass die Datenabfrage stoppte, als der verdächtigte Beamte die Wache wegen eines Einsatzes verlassen musste. Zudem sei er in rechten Foren im Darknet aktiv gewesen und könne, so die Nebenklagevertreterin, die Daten dort weitergegeben haben. Außerdem sei die rechte Gesinnung des Polizisten bekannt gewesen. Von der Behrens beantragte am Mittwoch, jene Polizisten des 1. Reviers zu vernehmen, die in einer Chatgruppe rechtsextreme Inhalte geteilt haben sollen.
Zusammenhang mit Drohschreiben aus dem Jahr 2015?
Mehrere Adressaten der Drohschreiben des sogenannten NSU 2.0 waren am Mittwoch als Zeugen geladen. Neben dem ehemaligen Schülersprecher der Walter-Lübcke-Schule in Wolfhagen, dem Schulleiter der Wilhelm-Filchner-Schule in Wolfhagen, dem taz-Justiziar Franz von Wolffersdorff und der Journalistin sowie Schriftstellerin Hengameh Yaghoobifarah sagte auch Moderatorin Anja Reschke aus. Sie berichtete am Donnerstag von einem Drohbrief aus dem Jahr 2015, der der „NSU 2.0“-Drohschreiben ähnelte. Auch dieser habe persönliche, nicht öffentlich bekannte Daten enthalten.
An die Daten, so vermutet Reschke, ist der Verfasser des Briefes damals über einen Anruf bei ihrer Nachbarin gelangt. Diese habe ihr zuvor berichtet, dass ein Polizist bei ihr angerufen habe und nach Reschke und ihrer Familie gefragt habe. Diese Vorgehensweise wird auch dem Angeklagten im „NSU 2.0“-Prozess vorgeworfen; er soll sich laut Staatsanwaltschaft am Telefon als Polizeibeamter ausgegeben haben und so an die Daten gelangt sein.
Als sie dann im Juli 2019 ein mit „NSU 2.0“ unterzeichnetes Schreiben erhielt, habe dieses nicht nur im Duktus dem Schreiben aus dem Jahr 2015 geähnelt, auch habe sich der Verfasser auf das Telefonat mit der Nachbarin bezogen.
Als Begründung nannte von der Behrens zahlreiche Indizien: Wie im Laufe der Ermittlungen bekannt wurde, waren nur wenige Minuten bevor das Drohschreiben bei Başay-Yıldız eintraf private Daten der Frankfurter Anwältin abgefragt worden. So verwies von der Behrens unter anderem darauf, dass die Datenabfrage stoppte, als der verdächtigte Beamte die Wache wegen eines Einsatzes verlassen musste. Zudem sei er in rechten Foren im Darknet aktiv gewesen und könne, so die Nebenklagevertreterin, die Daten dort weitergegeben haben. Außerdem sei die rechte Gesinnung des Polizisten bekannt gewesen. Von der Behrens beantragte am Mittwoch, jene Polizisten des 1. Reviers zu vernehmen, die in einer Chatgruppe rechtsextreme Inhalte geteilt haben sollen.
Zusammenhang mit Drohschreiben aus dem Jahr 2015?
Mehrere Adressaten der Drohschreiben des sogenannten NSU 2.0 waren am Mittwoch als Zeugen geladen. Neben dem ehemaligen Schülersprecher der Walter-Lübcke-Schule in Wolfhagen, dem Schulleiter der Wilhelm-Filchner-Schule in Wolfhagen, dem taz-Justiziar Franz von Wolffersdorff und der Journalistin sowie Schriftstellerin Hengameh Yaghoobifarah sagte auch Moderatorin Anja Reschke aus. Sie berichtete am Donnerstag von einem Drohbrief aus dem Jahr 2015, der der „NSU 2.0“-Drohschreiben ähnelte. Auch dieser habe persönliche, nicht öffentlich bekannte Daten enthalten.
An die Daten, so vermutet Reschke, ist der Verfasser des Briefes damals über einen Anruf bei ihrer Nachbarin gelangt. Diese habe ihr zuvor berichtet, dass ein Polizist bei ihr angerufen habe und nach Reschke und ihrer Familie gefragt habe. Diese Vorgehensweise wird auch dem Angeklagten im „NSU 2.0“-Prozess vorgeworfen; er soll sich laut Staatsanwaltschaft am Telefon als Polizeibeamter ausgegeben haben und so an die Daten gelangt sein.
Als sie dann im Juli 2019 ein mit „NSU 2.0“ unterzeichnetes Schreiben erhielt, habe dieses nicht nur im Duktus dem Schreiben aus dem Jahr 2015 geähnelt, auch habe sich der Verfasser auf das Telefonat mit der Nachbarin bezogen.
17. März 2022, 09.40 Uhr
ez
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