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Erster Prozess in Frankfurt im Oktober
Über 40 Klagen wegen mutmaßlicher Corona-Impfschäden in Hessen
Mehr als 40 Menschen klagen vor hessischen Gerichten wegen mutmaßlicher Impfschäden gegen Produzenten von Corona-Impfstoffen und Ärzte. In Frankfurt beginnt ein Prozess vor dem Landgericht am 12. Oktober.
Vor dem Frankfurter Landgericht beginnt am 12. Oktober das stadterste Verfahren gegen einen Corona-Impfstoffhersteller. Das teilte das Gericht Anfang August mit. Die Klägerin behauptet, der verabreichte Impfstoff habe bei ihr ein Herzproblem ausgelöst. Zudem leide sie seit der Impfung unter einem Leistungsrückgang und an Konzentrationsstörungen. Sie ist damit einer von vielen Menschen, die in Hessen wegen solcher oder ähnlicher Beschwerden vor Gericht ziehen.
Über 40 sind es an der Zahl, wie der hr in Erfahrung gebracht hat, und die Tendenz steigt. Neben Herzproblemen berichten die Kläger auch über Blutgerinnsel, Lungen- und Kreislaufbeschwerden oder dauernde Erschöpfung. Beklagte sind unter anderem die Hersteller Moderna, Astrazeneca, Johnson und Johnson sowie Biontech.
Klägerin zu Urteil: „Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen“
In Mainz, wo sich der Hauptsitz von Biontech befindet, hat das Landgericht am Montag, den 21. August, die Schmerzensgeldklage einer Frau wegen möglicher Corona-Impfschäden abgewiesen. Sie müsse nun die Kosten des Verfahrens tragen und bekomme die Urteilsbegründung schriftlich nachgereicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Rechtsanwalt der Betroffenen kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem „Fehlurteil“, während die Klägerin in dem Urteil einen „Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen“ sieht.
Bisher nur 28 Impfschäden vom Versorgungsamt anerkannt
Den Impfärzten oder Herstellern wird vorgeworfen, nicht richtig über die Risiken der Impfung informiert zu haben, schreibt der hr weiter. Die Kläger hoffen auf Schadensersatz. Der wohl erste Prozess in Hessen wird am 25. August in Darmstadt gegen Johnson und Johnson verhandelt.
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen teilte dem hr mit, dass mit Stand Anfang August 700 Menschen in Hessen um Anerkennung eines Impfschadens beim Land beantragt haben, um Versorgungsleistungen zu erhalten. Von den circa 400 Anträgen wurde bisher bloß in 28 Fällen ein Impfschaden anerkannt; 90 Prozent der Fälle wurden also abgelehnt.
Bearbeitung eines Antrages kann mehrere Monate dauern
Impfschäden durch das Versorgungsamt offiziell anzuerkennen, ist für Betroffene von Vorteil. Dann können etwa Entschädigungen geltend gemacht werden in Form einer monatlichen Rente oder auch die Übernahme von Behandlungskosten. Auf negative Bescheide reagieren deshalb viele mutmaßlich von Impfschäden Betroffene mit Widerspruchseinlegung. Das RP sagte dem hr, dass bisher rund 200 Widersprüche eingegangen sind und in 65 Fällen Klage vor einem Sozialgericht eingereicht wurde.
Ausschlaggebend dafür, wann ein Antrag bearbeitet wird, hängt auch davon ab, wie lange ein Betroffener schon unter Symptomen leidet. Laut dem hessischen Versorgungsamt müssen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen“, also mehr als sechs Monate.
Außerdem, so teilte das RP dem hr mit, muss sich bei der Begutachtung eines Falles durch das Versorgungsamt herausstellen, dass wirklich die Impfung der Grund für die Symptome ist. Die Bearbeitung eines Antrages könne oft mehrere Monate dauern.
Über 40 sind es an der Zahl, wie der hr in Erfahrung gebracht hat, und die Tendenz steigt. Neben Herzproblemen berichten die Kläger auch über Blutgerinnsel, Lungen- und Kreislaufbeschwerden oder dauernde Erschöpfung. Beklagte sind unter anderem die Hersteller Moderna, Astrazeneca, Johnson und Johnson sowie Biontech.
In Mainz, wo sich der Hauptsitz von Biontech befindet, hat das Landgericht am Montag, den 21. August, die Schmerzensgeldklage einer Frau wegen möglicher Corona-Impfschäden abgewiesen. Sie müsse nun die Kosten des Verfahrens tragen und bekomme die Urteilsbegründung schriftlich nachgereicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Rechtsanwalt der Betroffenen kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem „Fehlurteil“, während die Klägerin in dem Urteil einen „Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen“ sieht.
Den Impfärzten oder Herstellern wird vorgeworfen, nicht richtig über die Risiken der Impfung informiert zu haben, schreibt der hr weiter. Die Kläger hoffen auf Schadensersatz. Der wohl erste Prozess in Hessen wird am 25. August in Darmstadt gegen Johnson und Johnson verhandelt.
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen teilte dem hr mit, dass mit Stand Anfang August 700 Menschen in Hessen um Anerkennung eines Impfschadens beim Land beantragt haben, um Versorgungsleistungen zu erhalten. Von den circa 400 Anträgen wurde bisher bloß in 28 Fällen ein Impfschaden anerkannt; 90 Prozent der Fälle wurden also abgelehnt.
Impfschäden durch das Versorgungsamt offiziell anzuerkennen, ist für Betroffene von Vorteil. Dann können etwa Entschädigungen geltend gemacht werden in Form einer monatlichen Rente oder auch die Übernahme von Behandlungskosten. Auf negative Bescheide reagieren deshalb viele mutmaßlich von Impfschäden Betroffene mit Widerspruchseinlegung. Das RP sagte dem hr, dass bisher rund 200 Widersprüche eingegangen sind und in 65 Fällen Klage vor einem Sozialgericht eingereicht wurde.
Ausschlaggebend dafür, wann ein Antrag bearbeitet wird, hängt auch davon ab, wie lange ein Betroffener schon unter Symptomen leidet. Laut dem hessischen Versorgungsamt müssen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen“, also mehr als sechs Monate.
Außerdem, so teilte das RP dem hr mit, muss sich bei der Begutachtung eines Falles durch das Versorgungsamt herausstellen, dass wirklich die Impfung der Grund für die Symptome ist. Die Bearbeitung eines Antrages könne oft mehrere Monate dauern.
21. August 2023, 12.15 Uhr
Till Geginat/dpa
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
Geginat >>
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