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Landgericht Frankfurt
Aktivistin der Letzten Generation erneut zu Haftstrafe verurteilt
2023 musste die Sprecherin der Letzten Generation, Carla Hinrichs, vor Gericht. Das Urteil: Zwei Monate auf Bewährung. Jetzt ging Hinrichs in Berufung - ohne Erfolg. Revision kann sie einlegen.
+++Update, 4. Januar: Carla Hinrichs, Sprecherin der Klimagruppe Letzte Generation, ist in einem Berufungsprozess am Frankfurter Landgericht gescheitert und zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. „Sie hat es selbst in der Hand, ob sie noch mal irgendwann ins Gefängnis muss oder nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kirschbaum nach rund sieben Stunden Verhandlung.
Ihre Berufung wurde verworfen und die ursprüngliche Strafe aus dem Jahr 2023 erneut ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 10 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Hinrichs kann in Revision gehen.
Carla Hinrichs von der Letzten Generation zu Bewährungsstrafe verurteilt
Teils unter Tränen schilderte Carla Hinrichs während der Verhandlung am Mittwoch, sie sei schon klimabewusst aufgewachsen. „Ich bin überzeugt, das Richtige getan zu haben“, sagte sie in Bezug auf die Blockade im Jahr 2022. Mit den Ankündigungen in sozialen Medien und weiteren Blockadeaktion hätte sie sich selbst vielleicht ein Bein gestellt, sagte Richter Kirschbaum der Angeklagten.
„Es ist eine Sache, als junger Mensch aus dem Gericht herauszugehen und sauer zu sein und spontane Posts zu verfassen.“ Es habe eine andere Qualität, mediale Öffentlichkeit zu suchen und mehre Tage nach einer Verurteilung neuerliche Protestaktionen anzukündigen und Urteile zu ignorieren.
Prozess gegen Aktivistin der Letzten Generation
Erstmeldung: Der Prozess gegen Carla Hinrichs, Aktivistin und Sprecherin der Klimagruppe Letzte Generation, geht am Mittwoch (10.30 Uhr) in die nächste Instanz. Die Frau soll sich am 12. April 2022 mit anderen in Höhe der Emser Brücke auf der Theodor-Heuss-Allee festgeklebt haben. Infolge der Blockade entstand ein größerer Stau und gegen die Aktivistin wurde ein Strafbefehl über 60 Tagessätze von je 30 Euro verhängt. Vor dem Amtsgericht stand Hinrichs wegen Nötigung.
Dagegen legte sie Einspruch ein. Das Amtsgericht in Frankfurt verurteilte sie schließlich im Mai vergangenen Jahres zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung. Nach dem Urteil ging die junge Frau in Berufung. Nun verhandelt das Landgericht in Frankfurt.
Sprecherin der Letzten Generation in Frankfurt vor Gericht
Wie die FR im Mai 2023 berichtete, soll die Klimaaktion gesittet abgelaufen sein. Man habe eine Rettungsgasse freigehalten und mit der Polizei kommuniziert: „Die haben da friedlich gesessen und sich mit uns freundlich unterhalten“, wird ein Polizist zitiert. Hinrichs hatte sich seinerzeit selbst verteidigt und den Protest als eine „Art Feueralarm“ umschrieben. „Das Haus brennt, und ich muss alle wachrütteln.“
Ihre Berufung wurde verworfen und die ursprüngliche Strafe aus dem Jahr 2023 erneut ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 10 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Hinrichs kann in Revision gehen.
Carla Hinrichs von der Letzten Generation zu Bewährungsstrafe verurteilt
Teils unter Tränen schilderte Carla Hinrichs während der Verhandlung am Mittwoch, sie sei schon klimabewusst aufgewachsen. „Ich bin überzeugt, das Richtige getan zu haben“, sagte sie in Bezug auf die Blockade im Jahr 2022. Mit den Ankündigungen in sozialen Medien und weiteren Blockadeaktion hätte sie sich selbst vielleicht ein Bein gestellt, sagte Richter Kirschbaum der Angeklagten.
„Es ist eine Sache, als junger Mensch aus dem Gericht herauszugehen und sauer zu sein und spontane Posts zu verfassen.“ Es habe eine andere Qualität, mediale Öffentlichkeit zu suchen und mehre Tage nach einer Verurteilung neuerliche Protestaktionen anzukündigen und Urteile zu ignorieren.
Erstmeldung: Der Prozess gegen Carla Hinrichs, Aktivistin und Sprecherin der Klimagruppe Letzte Generation, geht am Mittwoch (10.30 Uhr) in die nächste Instanz. Die Frau soll sich am 12. April 2022 mit anderen in Höhe der Emser Brücke auf der Theodor-Heuss-Allee festgeklebt haben. Infolge der Blockade entstand ein größerer Stau und gegen die Aktivistin wurde ein Strafbefehl über 60 Tagessätze von je 30 Euro verhängt. Vor dem Amtsgericht stand Hinrichs wegen Nötigung.
Dagegen legte sie Einspruch ein. Das Amtsgericht in Frankfurt verurteilte sie schließlich im Mai vergangenen Jahres zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung. Nach dem Urteil ging die junge Frau in Berufung. Nun verhandelt das Landgericht in Frankfurt.
Wie die FR im Mai 2023 berichtete, soll die Klimaaktion gesittet abgelaufen sein. Man habe eine Rettungsgasse freigehalten und mit der Polizei kommuniziert: „Die haben da friedlich gesessen und sich mit uns freundlich unterhalten“, wird ein Polizist zitiert. Hinrichs hatte sich seinerzeit selbst verteidigt und den Protest als eine „Art Feueralarm“ umschrieben. „Das Haus brennt, und ich muss alle wachrütteln.“
4. Januar 2024, 08.29 Uhr
ktho/dpa
Katja Thorwarth
Die gebürtige Frankfurterin studierte an der Goethe-Uni Soziologie, Politik und Sozialpsychologie. Ihre journalistischen Schwerpunkte sind Politik, politisches Feuilleton und Meinung. Seit März 2023 Leitung online beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Katja
Thorwarth >>
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