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Doppelter Erfolg für Blockupy
Demo im Terminal und an der EZB genehmigt
Die Aktivisten der Blockupy-Bewegung dürfen nun teilweise im Terminal des Flughafens demonstrieren. Allerdings wurde die Teilnehmerzahl beschränkt. Die Demo-Route für Samstag wurde ebenfalls abgenickt.
Die Blockupy-Bewegung darf nun im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens demonstrieren. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main am Mittwoch beschlossen. Die Teilnehmerzahl wurde auf 200 Demonstranten festgesetzt. Die Route ist wie folgt festgelegt: Beginn im Terminal 1, Bereich B, im Halbkreis über den Bereich A durch die Geschäftsstraße bis zum sogenannten Marktplatz, bis zum Aufgang der Bundespolizei und im Halbkreis über die Geschäftsstraße durch den Schalterbereich C und entlang der Glasfront zurück in den Bereich B.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das generelle Verbot von Versammlungen auf dem Flughafengelände für verfassungswidrig. Schließlich handele es sich bei dem Terminal 1 auch um einen Ort des allgemeinen kommunikativen Verkehrs – wie die sogenannte Marktstraße und Geschäfte, die auch nichtreisende Kunden nutzen. Sicherheitsstufen müssten selbstverständlich eingehalten werden, urteilte das Gericht. Rettungs- und Fluchtwege müssen freigehalten werden. Auch dürfen die Äußerungen der Demonstranten nicht die Durchsagen des Flughafenbetreibers übertönen, damit jederzeit Sicherheitswarnungen wahrgenommen werden und Fluggäste über Flugänderungen informiert werden können. Aus diesem Grund wurde die Teilnehmerzahl begrenzt. Diese hatte der Veranstalter selbst als die voraussichtliche Zahl der Teilnehmer in der Anmeldung angegeben. Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheidet.
Die Fraport äußerte sich am Mittwochnachmittag kritisch gegenüber dem Beschluss des Verwaltungsgerichts. Der Flughafenbetreiber sieht die Sicherheit der Passagiere und den Flughafenbetrieb „massiv gefährdet“. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass Teilnehmer der Blockupy-Bewegung auch vor gewalttätigen Aktionen nicht zurückschrecken, sagte ein Fraport-Sprecher. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, dass das Gericht den Auflagen der Stadt Frankfurt nicht entsprochen hat. Nach diesen dürften die Aktivisten ausschließlich vor dem Flughafen-Terminal demonstrieren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte am Donnerstag die Einschätzung des Amtsgerichts und wies die Beschwerde der Stadt ab.
Einen zweiten Erfolg verbuchte das Bündnis ebenfalls vor dem VGH. Nachdem das Frankfurter Gericht die Auflagen der Stadt für die Demonstration am Samstag bereits abgewiesen hatte, bestätigte das Kasseler Gericht am Mittwoch das Urteil. Der VGH schloss sich der Ansicht an, dass es keine nachweisbaren Belege für die Gefahrenprognose der Ordnungsbehörden gäbe. Also dürften die Demonstranten auch die ursprünglich angemeldete Demo-Route nutzen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das generelle Verbot von Versammlungen auf dem Flughafengelände für verfassungswidrig. Schließlich handele es sich bei dem Terminal 1 auch um einen Ort des allgemeinen kommunikativen Verkehrs – wie die sogenannte Marktstraße und Geschäfte, die auch nichtreisende Kunden nutzen. Sicherheitsstufen müssten selbstverständlich eingehalten werden, urteilte das Gericht. Rettungs- und Fluchtwege müssen freigehalten werden. Auch dürfen die Äußerungen der Demonstranten nicht die Durchsagen des Flughafenbetreibers übertönen, damit jederzeit Sicherheitswarnungen wahrgenommen werden und Fluggäste über Flugänderungen informiert werden können. Aus diesem Grund wurde die Teilnehmerzahl begrenzt. Diese hatte der Veranstalter selbst als die voraussichtliche Zahl der Teilnehmer in der Anmeldung angegeben. Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheidet.
Die Fraport äußerte sich am Mittwochnachmittag kritisch gegenüber dem Beschluss des Verwaltungsgerichts. Der Flughafenbetreiber sieht die Sicherheit der Passagiere und den Flughafenbetrieb „massiv gefährdet“. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass Teilnehmer der Blockupy-Bewegung auch vor gewalttätigen Aktionen nicht zurückschrecken, sagte ein Fraport-Sprecher. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, dass das Gericht den Auflagen der Stadt Frankfurt nicht entsprochen hat. Nach diesen dürften die Aktivisten ausschließlich vor dem Flughafen-Terminal demonstrieren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte am Donnerstag die Einschätzung des Amtsgerichts und wies die Beschwerde der Stadt ab.
Einen zweiten Erfolg verbuchte das Bündnis ebenfalls vor dem VGH. Nachdem das Frankfurter Gericht die Auflagen der Stadt für die Demonstration am Samstag bereits abgewiesen hatte, bestätigte das Kasseler Gericht am Mittwoch das Urteil. Der VGH schloss sich der Ansicht an, dass es keine nachweisbaren Belege für die Gefahrenprognose der Ordnungsbehörden gäbe. Also dürften die Demonstranten auch die ursprünglich angemeldete Demo-Route nutzen.
29. Mai 2013, 16.33 Uhr
bew/ges
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