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Terror-Prozess um Halil D.
"Der kleine Sprengmeister"
Halil D. steht im Mittelpunkt eines Prozesses zu einer Tat, die nicht begangen wurde. Ihm wird vorgeworfen, ein Attentat auf das Radrennen am 1. Mai 2015 geplant zu haben. Ist das zu beweisen? Ein Polizist schilderte zahlreiche Indizien.
Seit dem 30. April sitzt Halil D. in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt. Sein Anwalt Ali Aydin hatte beim Gericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den Prozess eingelegt. Die wurde abgelehnt: Bei dem Prozess handele es sich um Gefahrenabwehr. Das sei verfassungskonform.
Am Montag wurde der erste Zeuge geladen. Der 34-Jährige ist Polizeibeamter beim hessischen Landeskriminalamt. Gemeinsam mit seinem Kollegen ist er Ermittlungsführer gewesen. Aufgeräumt gliedert er die Indizienlage in drei Komplexe: Wasserstoffperoxid, die Observierung und Asservate.
1. Der Angeklagte kaufte in einem Baumarkt drei Literflaschen Wasserstoffperoxid. Beim Kauf musste er seine Personalien hinterlassen. Halil D. machte falsche Angaben. Die Kassiererin versäumte es, diese zu prüfen. Später wurde sie misstrauisch und informierte die Polizei. Die Ermittler konnten anhand eines Fingerabdrucks auf die Identität schließen und verstärkte daraufhin die Beobachtung von Halil D.
Wasserstoffperoxid kann zum Bau einer Bombe genutzt werden. Die Chemikalie kann aber auch gegen Schimmel eingesetzt werden. Halil D. gab an, die Substanz aus letzterem Grund gekauft zu haben. Tatsächlich wurde Schimmel in seiner Wohnung gefunden. Eine Teilmenge der Substanz konnte in einer Pumpflasche nachgewiesen werden. Ob drei Liter der Chemikalie eine ungewöhnliche Menge sind, darüber gab es am Montag im Gerichtssaal unterschiedliche Meinungen.
2. Die Beobachtungsmaßnahmen fingen am 10. April an. Halil D. wurde dabei beobachtet, wie er die Strecke des Radrennens abfuhr. In der „Applauskurve“, einer 180-Grad-Kurve auf dem Weg zum Feldberg, ging er mit seiner Familie im Wald spazieren. Über das Freizeitverhalten der Familie konnte sich der Zeuge jedoch nicht äußern. Nachbarn von Halil D. sind als Zeugen geladen. Eine nächtliche Autofahrt des Verdächtigen wurde letztendlich vollends in Zusammenhang mit Späharbeiten gesetzt und habe auch zur Festnahme geführt.
3. Am 30.4. wurde eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Dort fand man verbotene Waffen: Ein Nunchaku (Würgeholz), ein Springmesser, ein Butterflymesser, aufgebohrte Schreckschusspistolen, eine Rohrbombe, ein Sturmgewehr G3, eine Panzerfaust, Munition unterschiedlichster Kaliber und und weitere verdächtige Materialien. Die Rohrbombe wurde von einem Gutachter nachgebaut und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Der Sprengkörper könne gezündet werden und habe eine tödliche Wirkung in einem Umkreis von neun Metern, sagte der Beamte. Es sei jedoch unklar wie alt diese Bombe sei. Bei den Schreckschusswaffen wurde der Lauf entfernt und ein neuer Lauf installiert. So, dass neun Millimeterpatronen hineinpassen. Die Pistolen waren nicht schussbereit.
Darüber hinaus wurde eine hohe Menge an Bargeld gefunden: Über 23.000 Euro und Schmuck. Auch Anleitungen zum Bau von Bomben oder zum Verschleiern von Spuren wurden gefunden: „Der kleine Sprengmeister“ und „Fälscherwerkstatt“. Auch gefälschte Dokumente habe man in der Wohnung sichergestellt.
Auch Halil D.s Kontakte machten die Ermittler misstrauisch. Er soll Verbindungen zu islamistischen und salafistischen Personen gepflegt haben. Einer davon habe auch Kontakt zur Sauerland-Gruppe gehabt, ein anderer zu einem verbotenen Missionierungsnetzwerk. Schon 2008 fiel Halil D. auf, als er bei einer Verkehrskontrolle sagte, dass er an die Scharia glaube – nicht an deutsche Gesetze. Auf seinem Computer wurden gewaltverherrlichende Videos des sogenannten Islamischen Staats (IS) gefunden. Das Gutachten eines Islamwissenschaftlers kommt zum Schluss, dass Halil D. mit den Absichten der IS-Propaganda sympathisiert haben muss.
Er und seine Familie hätten recht zurückgezogen gelebt, sagt der Polizist. Seine Kinder seien an keinem Kindergarten angemeldet gewesen. Dass er schon immer ein „Bombennarr“ gewesen sei, sei bekannt, so der Zeuge. Die Familie des Angeklagten habe sich die Festnahme Halil D.s nicht erklären können – wie aus abgehörten Telefonaten hervorgegangen sei.
Am Montag wurde der erste Zeuge geladen. Der 34-Jährige ist Polizeibeamter beim hessischen Landeskriminalamt. Gemeinsam mit seinem Kollegen ist er Ermittlungsführer gewesen. Aufgeräumt gliedert er die Indizienlage in drei Komplexe: Wasserstoffperoxid, die Observierung und Asservate.
1. Der Angeklagte kaufte in einem Baumarkt drei Literflaschen Wasserstoffperoxid. Beim Kauf musste er seine Personalien hinterlassen. Halil D. machte falsche Angaben. Die Kassiererin versäumte es, diese zu prüfen. Später wurde sie misstrauisch und informierte die Polizei. Die Ermittler konnten anhand eines Fingerabdrucks auf die Identität schließen und verstärkte daraufhin die Beobachtung von Halil D.
Wasserstoffperoxid kann zum Bau einer Bombe genutzt werden. Die Chemikalie kann aber auch gegen Schimmel eingesetzt werden. Halil D. gab an, die Substanz aus letzterem Grund gekauft zu haben. Tatsächlich wurde Schimmel in seiner Wohnung gefunden. Eine Teilmenge der Substanz konnte in einer Pumpflasche nachgewiesen werden. Ob drei Liter der Chemikalie eine ungewöhnliche Menge sind, darüber gab es am Montag im Gerichtssaal unterschiedliche Meinungen.
2. Die Beobachtungsmaßnahmen fingen am 10. April an. Halil D. wurde dabei beobachtet, wie er die Strecke des Radrennens abfuhr. In der „Applauskurve“, einer 180-Grad-Kurve auf dem Weg zum Feldberg, ging er mit seiner Familie im Wald spazieren. Über das Freizeitverhalten der Familie konnte sich der Zeuge jedoch nicht äußern. Nachbarn von Halil D. sind als Zeugen geladen. Eine nächtliche Autofahrt des Verdächtigen wurde letztendlich vollends in Zusammenhang mit Späharbeiten gesetzt und habe auch zur Festnahme geführt.
3. Am 30.4. wurde eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Dort fand man verbotene Waffen: Ein Nunchaku (Würgeholz), ein Springmesser, ein Butterflymesser, aufgebohrte Schreckschusspistolen, eine Rohrbombe, ein Sturmgewehr G3, eine Panzerfaust, Munition unterschiedlichster Kaliber und und weitere verdächtige Materialien. Die Rohrbombe wurde von einem Gutachter nachgebaut und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Der Sprengkörper könne gezündet werden und habe eine tödliche Wirkung in einem Umkreis von neun Metern, sagte der Beamte. Es sei jedoch unklar wie alt diese Bombe sei. Bei den Schreckschusswaffen wurde der Lauf entfernt und ein neuer Lauf installiert. So, dass neun Millimeterpatronen hineinpassen. Die Pistolen waren nicht schussbereit.
Darüber hinaus wurde eine hohe Menge an Bargeld gefunden: Über 23.000 Euro und Schmuck. Auch Anleitungen zum Bau von Bomben oder zum Verschleiern von Spuren wurden gefunden: „Der kleine Sprengmeister“ und „Fälscherwerkstatt“. Auch gefälschte Dokumente habe man in der Wohnung sichergestellt.
Auch Halil D.s Kontakte machten die Ermittler misstrauisch. Er soll Verbindungen zu islamistischen und salafistischen Personen gepflegt haben. Einer davon habe auch Kontakt zur Sauerland-Gruppe gehabt, ein anderer zu einem verbotenen Missionierungsnetzwerk. Schon 2008 fiel Halil D. auf, als er bei einer Verkehrskontrolle sagte, dass er an die Scharia glaube – nicht an deutsche Gesetze. Auf seinem Computer wurden gewaltverherrlichende Videos des sogenannten Islamischen Staats (IS) gefunden. Das Gutachten eines Islamwissenschaftlers kommt zum Schluss, dass Halil D. mit den Absichten der IS-Propaganda sympathisiert haben muss.
Er und seine Familie hätten recht zurückgezogen gelebt, sagt der Polizist. Seine Kinder seien an keinem Kindergarten angemeldet gewesen. Dass er schon immer ein „Bombennarr“ gewesen sei, sei bekannt, so der Zeuge. Die Familie des Angeklagten habe sich die Festnahme Halil D.s nicht erklären können – wie aus abgehörten Telefonaten hervorgegangen sei.
25. Januar 2016, 17.43 Uhr
Tamara Marszalkowski
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