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HR und Moderator streiten sich vorm Arbeitsgericht
Keine Einigung möglich
Ein Moderator des HR wird gefeuert, weil er verdächtigt wird, Kinderpornografie zu besitzen. Vorm Arbeitsgericht will er gegen den Aufhebungsvertrag vorgehen. Der HR kündigt seinerseits eine Klage an.
Manchmal geht man zum Gericht und auf dem Weg denkt man sich: Eigentlich ist alles klar. Auf der einen Seite ein Radiomoderator einer Jugendwelle, gegen den wegen des Besitzes von Kinderpornographie ermittelt wird. Auf der anderen Seite ein Radiosender, der dem Mitarbeiter noch am Tag der Hausdurchsuchung einen Aufhebungsvertrag unterbreitet, den dieser denn auch unterschreibt. Wo ist das Problem?
Der Moderator will gegen die Aufhebung seines Vertrags vorgehen. Er reicht Klage beim Arbeitsgericht ein, Anfang April war die erste Verhandlung, ein sogenannter Gütetermin. In den meisten Fällen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer dort schon - oder geloben es zumindest. Beiden Parteien ist meist nicht an einem langen Prozess gelegen.
In diesem Fall aber zog Reinhold Mösch, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht beim Hessischen Rundfunk, von Anfang an eine klare Linie. Die Anfechtung des Aufhebungsvertrags durch den ehemaligen Radiomoderator sei rechtlich nicht zu halten. Er stellte zudem in Zweifel, ob das Arbeitsgericht überhaupt zuständig sei, schließlich sei der Mann ja nur freier Mitarbeiter gewesen. Ein Arbeitsvertrag habe nie bestanden.
Der Mitarbeiter aber war über Jahre hinweg Aushängeschild einer Morgensendung und mithin einer ganzen Sendersparte. Im Januar dann das Ende: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ließ die Wohnung und den Arbeitsplatz des Moderators durchsuchen – offiziell wegen der Verbreitung pornografischer Schriften, inoffiziell wegen Kinderpornografie. Ein Verdacht, doch mit dem Rausschmiss war der HR sofort bei der Hand. Zu schwer wog der Vorwurf.
„Man hat mich vor vollendete Tatsachen gestellt“, sagte der Moderator vor Gericht über das Treffen mit Vorgesetztem und der Hausjustitiarin, das noch am Tag der Durchsuchung stattfand. Seine Einsprüche habe man nicht hören wollen, ihn im Gegenteil unter Druck gesetzt, den Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben. „Mir wurde gesagt: ,Wir haben hier keine Zeit, groß darüber zu diskutieren‘.“ Zehn Minuten habe die Unterredung gedauert.
Dass man den Mitarbeiter nicht angehört habe, bestritt HR-Vertreter Mösch vor Gericht, im Protokoll sei das anders vermerkt. Weiterhin sagte er: Sollte sich herausstellen, dass der Ehemalige jahrelang als Festangestellter und nicht als Honorarkraft zu betrachten sei, werde der Rundfunk ihn auf gut 750 .000 Euro zuviel gezahltes Honorar verklagen. „Das wird sicherlich auch Ihr Finanzamt interessieren“, so Mösch mit süffisantem Lächeln zum ehemaligen Mitarbeiter.
Der meint hinterher, die Zahl sei völlig aus der Luft gegriffen. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen des Besitzes von Kinderpornographie will er nichts sagen, bis die Ermittlungen abgeschlossen seien. Die Richterin sagt noch, das spiele hier ja vor dem Arbeitsgericht auch keine Rolle. Der HR-Mann kann trotzdem nicht an sich halten: Es werde ja bald Anklage deswegen erhoben. Woher er diese Information hat, bleibt schleierhaft – noch jedenfalls sind nicht alle Seiten zu diesem Fall gehört.
Herr Mösch führt außerdem aus, dass der Einspruch gegen den Aufhebungsvertrag zu spät gestellt worden sei – und muss sich auch hier von der Richterin belehren lassen: Ein Jahr lang sei so etwas möglich. Im Juli ist der nächste Termin geplant.
Aufgrund des noch laufenden Ermittlungsverfahrens verzichten wir auf eine namentliche Nennung des Moderators. Wir bitten unsere Leser, es ebenso zu halten. Herzlichen Dank!
Der Moderator will gegen die Aufhebung seines Vertrags vorgehen. Er reicht Klage beim Arbeitsgericht ein, Anfang April war die erste Verhandlung, ein sogenannter Gütetermin. In den meisten Fällen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer dort schon - oder geloben es zumindest. Beiden Parteien ist meist nicht an einem langen Prozess gelegen.
In diesem Fall aber zog Reinhold Mösch, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht beim Hessischen Rundfunk, von Anfang an eine klare Linie. Die Anfechtung des Aufhebungsvertrags durch den ehemaligen Radiomoderator sei rechtlich nicht zu halten. Er stellte zudem in Zweifel, ob das Arbeitsgericht überhaupt zuständig sei, schließlich sei der Mann ja nur freier Mitarbeiter gewesen. Ein Arbeitsvertrag habe nie bestanden.
Der Mitarbeiter aber war über Jahre hinweg Aushängeschild einer Morgensendung und mithin einer ganzen Sendersparte. Im Januar dann das Ende: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ließ die Wohnung und den Arbeitsplatz des Moderators durchsuchen – offiziell wegen der Verbreitung pornografischer Schriften, inoffiziell wegen Kinderpornografie. Ein Verdacht, doch mit dem Rausschmiss war der HR sofort bei der Hand. Zu schwer wog der Vorwurf.
„Man hat mich vor vollendete Tatsachen gestellt“, sagte der Moderator vor Gericht über das Treffen mit Vorgesetztem und der Hausjustitiarin, das noch am Tag der Durchsuchung stattfand. Seine Einsprüche habe man nicht hören wollen, ihn im Gegenteil unter Druck gesetzt, den Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben. „Mir wurde gesagt: ,Wir haben hier keine Zeit, groß darüber zu diskutieren‘.“ Zehn Minuten habe die Unterredung gedauert.
Dass man den Mitarbeiter nicht angehört habe, bestritt HR-Vertreter Mösch vor Gericht, im Protokoll sei das anders vermerkt. Weiterhin sagte er: Sollte sich herausstellen, dass der Ehemalige jahrelang als Festangestellter und nicht als Honorarkraft zu betrachten sei, werde der Rundfunk ihn auf gut 750 .000 Euro zuviel gezahltes Honorar verklagen. „Das wird sicherlich auch Ihr Finanzamt interessieren“, so Mösch mit süffisantem Lächeln zum ehemaligen Mitarbeiter.
Der meint hinterher, die Zahl sei völlig aus der Luft gegriffen. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen des Besitzes von Kinderpornographie will er nichts sagen, bis die Ermittlungen abgeschlossen seien. Die Richterin sagt noch, das spiele hier ja vor dem Arbeitsgericht auch keine Rolle. Der HR-Mann kann trotzdem nicht an sich halten: Es werde ja bald Anklage deswegen erhoben. Woher er diese Information hat, bleibt schleierhaft – noch jedenfalls sind nicht alle Seiten zu diesem Fall gehört.
Herr Mösch führt außerdem aus, dass der Einspruch gegen den Aufhebungsvertrag zu spät gestellt worden sei – und muss sich auch hier von der Richterin belehren lassen: Ein Jahr lang sei so etwas möglich. Im Juli ist der nächste Termin geplant.
Aufgrund des noch laufenden Ermittlungsverfahrens verzichten wir auf eine namentliche Nennung des Moderators. Wir bitten unsere Leser, es ebenso zu halten. Herzlichen Dank!
8. April 2014, 11.26 Uhr
Nils Bremer
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