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Kinderbetreuung im Lockdown

Entgelterstattung und verkürzte Öffnungszeiten für Kitas und Horte

Mit pauschalen Ausgleichszahlungen will das Land die Kommunen bei ausbleibenden Kita-Beiträgen unterstützen. Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) fordert klare Richtlinien für Kitas und Horte.
Im Hinblick auf die bundesweit geltenden Corona-Maßnahmen geht Hessen bei Kitas und Schulen einen Sonderweg. Im Fall der Kitas gilt zwar kein Betretungsverbot – die Einrichtungen bleiben geöffnet –, doch Eltern werden gebeten, ihre Kinder, wenn irgendwie möglich, zu Hause zu betreuen. Dabei sind sich Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) und der Minister für Soziales und Integration, Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen), einig: „Wenn keine Betreuung in der Kita erfolgt, ist es richtig, dafür auch keine Beiträge zu erheben.“

Kinderbetreuung ist Sache der Kommunen. Für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich ausbleibender Kita-Beiträge aufseiten der Kommunen werde das Land im Januar zwölf Millionen Euro bereitstellen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Finanz- und des Sozialministeriums. Die Gelder stammen aus dem mehr als drei Milliarden Euro schweren Kommunalpakt zur Bewältigung der Corona-Krise in Hessen und sollen als pauschale Kompensation in der Summe die Hälfte der Elternbeiträge umfassen. Die genaue Umsetzung stehe allerdings noch nicht fest. Im Vorjahr wurden zum gleichen Zweck bereits 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Fall einer Verlängerung des Lockdowns im Februar werde das Land die Finanzierung fortsetzen.

Kitas an der Belastungsgrenze


Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) dürfte die pauschale Kompensation der Kita-Beiträge begrüßen. Fast zeitgleich mit der Pressemitteilung der Landesregierung forderte sie am Dienstag in einer Pressemitteilung die Entgelterstattung durch das Land und kündigte trägerübergreifende Regelungen in den Kitas und Horten in Frankfurt an. Insbesondere die Kitas seien an den Grenzen ihrer Belastbarkeit angekommen. Grund dafür sei, dass sich das Konzept geschlossener Gruppen bei gleichbleibenden Öffnungszeiten nicht umsetzen lasse.

Da die Erzieher:innen aufgrund der neuen Richtlinien jeweils nur einer Gruppe von Kinder zugeordnet werden und sich nicht wie in der bisherigen pädagogischen Praxis auch zwischen den Gruppen bewegen können, werde mehr Personal benötigt. Hinzu kämen Risikogruppen unter den Fachkräften. Weber erklärt, sie habe sich „deshalb mit den Trägern auf deren ausdrücklichen Wunsch hin darüber verständigt, dass das vollumfängliche Angebot vorübergehend auf sieben Stunden pro Tag eingeschränkt werden kann, wenn das vor Ort notwendig ist. Wenn Träger aber die normale Versorgung gewährleisten können, spricht nichts dagegen, den Familien die regulären Öffnungszeiten anzubieten.“

Reduzierte Öffnungszeiten

Für Kitas folgen daraus ab dem 13. bis 31. Januar 2021 reduzierte Öffnungszeiten von maximal sieben Stunden zwischen 8 und 16 Uhr. Horte sollen bis maximal 16 Uhr geöffnet bleiben. Einrichtungen, in denen längere Öffnungszeiten möglich sind, können dies in Absprachen mit dem Stadtschulamt anbieten. „Dieser Schritt fällt uns allen unendlich schwer, weil wir wissen, dass sich die Situation für viele Eltern in den nächsten zwei Wochen dadurch zusätzlich verkomplizieren wird“, betont Weber. „Aber es sieht aktuell nicht danach aus, dass wir den Vorgaben des Infektionsschutzes anders Rechnung tragen können. Und der Infektionsschutz ist nach wie vor die Voraussetzung dafür, dass wir die Einrichtungen weiterhin offenhalten können.“
 
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13. Januar 2021, 10.31 Uhr
srs
 
 
 
 
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