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Beginn der Sommerferien
Was beim Urlaub in der Pandemie wichtig ist
Mit dem Beginn der hessischen Sommerferien am kommenden Montag machen sich viele Familien auch wieder auf in den lang ersehnten Urlaub. Wer innerhalb Deutschlands oder ins Ausland verreist, muss sich allerdings noch immer auf einige Regelungen einstellen.
Am Montag beginnen in Hessen die Sommerferien. Für viele Familien ist das seit langer Zeit wieder die Gelegenheit, Urlaub außerhalb der eigenen vier Wände zu machen. Sowohl innerhalb Deutschlands als auch im Ausland ist Urlaub wieder möglich; allerdings müssen dabei aufgrund der Corona-Pandemie noch immer einige Reglungen beachtet werden. Wir haben für Sie zusammengefasst, was es bei welchen Reisen zu beachten gilt.
Wo kann aktuell Urlaub gemacht werden?
Aktuell ist sowohl der Urlaub in Deutschland als auch außerhalb der Landesgrenzen möglich. Die Corona-Lage im Ausland ist allerdings sehr verschieden. Für Reisen ins Ausland unterscheidet das Auswärtige Amt zwischen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten. Diese Einstufung wird laufend aktualisiert und kann sich daher auch kurzfristig ändern. Je nachdem, wie welches Land eingestuft ist, gelten für die Einreise nach Deutschland nach dem Urlaub unterschiedliche Bestimmungen. Auch innerhalb der einzelnen Länder kann es unterschiedlich eingestufte Gebiete geben. So ist beispielsweise Kroatien derzeit nicht als Risikogebiet eingestuft, die kroatische Stadt Zadar aber schon. Eine Übersicht darüber, welche Länder und Gebiete aktuell zu welcher Art von Risikogebieten zählen, stellt das Robert Koch Institut (RKI) auf seiner Webseite zur Verfügung.
Zudem hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für alle Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete ausgesprochen. Das ist zwar kein Reiseverbot, allerdings ein „dringender Appell“ von nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Gebiete abzusehen. Die Reisewarnung könne auch Auswirkungen auf die Gültigkeit der Reisekrankenversicherung haben, so das Auswärtige Amt.
Je nach Reiseziel sind auch vor Ort die Einreise-Bestimmungen sowie die Regelungen zu Corona-Tests von Land zu Land verschieden. Reisende sollten sich daher im Vorfeld informieren, welche Regelungen in ihrem Urlaubsland gelten. Informationen darüber gibt es auf der Webseite des Auswärtigen Amts oder über die "Sicher Reisen"-App. Auch wer mit Kindern verreist, sollte sich vorher erkundigen, unter welchen Bedingungen Kinder in welche Länder einreisen dürfen, was vor Ort zu beachten ist und was bei der Rückreise nach Deutschland gilt. Hierzu empfiehlt es sich zum Beispiel, in einem Reisebüro nachzufragen.
Was ist ein Risikogebiet?
Als Risikogebiet, oder auch einfaches Risikogebiet, gilt ein Gebiet außerhalb Deutschlands, für das das Innenministerium und das Auswärtige Amt ein „erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bestimmten bedrohlichen übertragbaren Krankheit“, beispielsweise dem Coronavirus, festgestellt haben. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt dort in der Regel über 50. Zu den einfachen Risikogebieten zählen derzeit zum Beispiel die Bahamas, die Dominikanische Republik, einige Gebiete in Irland, Spanien (inklusive der Balearen und Kanaren) und die Türkei.
Was ist ein Hochinzidenzgebiet?
In Hochinzidenzgebieten liegen meist besonders hohe Fallzahlen vor, die beispielsweise um ein Mehrfaches höher sind als die aktuellen Zahlen in Deutschland. In der Regel liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in diesen Gebieten über 200. Als Hochinzidenzgebiete sind aktuell zum Beispiel Ägypten, Argentinien, Fidschi, Indien, die Malediven, Portugal (inklusive Madeira und den Azoren), Sri Lanka, Tunesien, Groß-Britannien und Zypern eingestuft.
Was ist ein Virusvariantengebiet?
Virusvariantengebiete sind laut Auswärtigem Amt Risikogebiete, „in denen eine Virusvariante (Mutation) des Coronavirus verbreitet aufgetreten ist, die nicht zugleich in Deutschland verbreitet auftritt und von der anzunehmen ist, dass von ihr ein besonderes Risiko ausgeht“. Zu diesen Gebieten zählen derzeit beispielsweise Brasilien, Malawi, Namibia und Südafrika.
Welche Länder sind aktuell keine Risikogebiete?
Nicht als Risikogebiete eingestuft sind aktuell beispielsweise Griechenland, Kroatien (mit Ausnahme von Zadar), Österreich, Frankreich, Italien, Malta, die Niederlande, Polen oder die Schweiz. Wichtig ist, wer mit dem Flugzeug nach Deutschland einreist – auch aus einem Nicht-Risikogebiet – muss zuvor ein Nachweis über einen negativen Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Antigen-Tests dürfen dabei nicht länger als 48 Stunden, PCR-Tests höchstens 72 Stunden zurückliegen.
Was gilt bei der Einreise aus einem Risikogebiet?
Wer aus einem (einfachen) Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich im Vorfeld über die digitale Einreiseanmeldung registrieren. Außerdem muss vor dem Abflug, spätestens aber 48 Stunden nach der Einreise, entweder ein negatives Testergebnis oder ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Grundsätzlich ist für alle Einreisenden aus Risikogebieten noch bis einschließlich 28. Juli eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Diese kann aber durch die Vorlage eines negativen Tests, des Impf- oder Genesenennachweises verkürzt oder auch ganz umgangen werden.
Was gilt bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet?
Bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten gelten prinzipiell dieselben Regeln. Allerdings müssen die entsprechenden Nachweise über Test, Impfung oder Genesung vor dem Abflug oder spätestens bei der Einreise vorgelegt werden. Zudem müssen alle Reisenden, die nicht nachweislich geimpft oder genesen sind, nach der Einreise mindestens fünf Tage in Quarantäne, bevor sie mit einem negativen Test vorzeitig beendet werden kann.
Was gilt bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet?
Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet werden die Regelungen noch einmal verschärft. Alle Einreisenden – auch nachweislich Geimpfte oder Genesene – müssen beim Abflug oder spätestens bei der Einreise einen negativen Test vorlegen. Zudem gilt für alle Einreisenden eine 14-tägige Quarantänepflicht, die nicht vorzeitig beendet werden kann.
Wie sieht es mit Urlaub in Deutschland aus?
Seit dem Wegfall der Bundes-Notbremse am 30. Juni sind auch in allen 16 Bundesländern in Deutschland wieder touristische Übernachtungen möglich; allerdings nur für nachweislich Geimpfte und Genesene sowie negative Getestete. Wer noch nicht vollständig geimpft ist, muss derzeit alle 72 Stunden einen negativen Test vorlegen. In der Regel gelten deutschlandweit weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden. Eine Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern gibt es auf der Webseite der Bundesregierung sowie über den „Tourismus Wegweiser“ des Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes.
Wo kann aktuell Urlaub gemacht werden?
Aktuell ist sowohl der Urlaub in Deutschland als auch außerhalb der Landesgrenzen möglich. Die Corona-Lage im Ausland ist allerdings sehr verschieden. Für Reisen ins Ausland unterscheidet das Auswärtige Amt zwischen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten. Diese Einstufung wird laufend aktualisiert und kann sich daher auch kurzfristig ändern. Je nachdem, wie welches Land eingestuft ist, gelten für die Einreise nach Deutschland nach dem Urlaub unterschiedliche Bestimmungen. Auch innerhalb der einzelnen Länder kann es unterschiedlich eingestufte Gebiete geben. So ist beispielsweise Kroatien derzeit nicht als Risikogebiet eingestuft, die kroatische Stadt Zadar aber schon. Eine Übersicht darüber, welche Länder und Gebiete aktuell zu welcher Art von Risikogebieten zählen, stellt das Robert Koch Institut (RKI) auf seiner Webseite zur Verfügung.
Zudem hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für alle Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete ausgesprochen. Das ist zwar kein Reiseverbot, allerdings ein „dringender Appell“ von nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Gebiete abzusehen. Die Reisewarnung könne auch Auswirkungen auf die Gültigkeit der Reisekrankenversicherung haben, so das Auswärtige Amt.
Je nach Reiseziel sind auch vor Ort die Einreise-Bestimmungen sowie die Regelungen zu Corona-Tests von Land zu Land verschieden. Reisende sollten sich daher im Vorfeld informieren, welche Regelungen in ihrem Urlaubsland gelten. Informationen darüber gibt es auf der Webseite des Auswärtigen Amts oder über die "Sicher Reisen"-App. Auch wer mit Kindern verreist, sollte sich vorher erkundigen, unter welchen Bedingungen Kinder in welche Länder einreisen dürfen, was vor Ort zu beachten ist und was bei der Rückreise nach Deutschland gilt. Hierzu empfiehlt es sich zum Beispiel, in einem Reisebüro nachzufragen.
Was ist ein Risikogebiet?
Als Risikogebiet, oder auch einfaches Risikogebiet, gilt ein Gebiet außerhalb Deutschlands, für das das Innenministerium und das Auswärtige Amt ein „erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bestimmten bedrohlichen übertragbaren Krankheit“, beispielsweise dem Coronavirus, festgestellt haben. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt dort in der Regel über 50. Zu den einfachen Risikogebieten zählen derzeit zum Beispiel die Bahamas, die Dominikanische Republik, einige Gebiete in Irland, Spanien (inklusive der Balearen und Kanaren) und die Türkei.
Was ist ein Hochinzidenzgebiet?
In Hochinzidenzgebieten liegen meist besonders hohe Fallzahlen vor, die beispielsweise um ein Mehrfaches höher sind als die aktuellen Zahlen in Deutschland. In der Regel liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in diesen Gebieten über 200. Als Hochinzidenzgebiete sind aktuell zum Beispiel Ägypten, Argentinien, Fidschi, Indien, die Malediven, Portugal (inklusive Madeira und den Azoren), Sri Lanka, Tunesien, Groß-Britannien und Zypern eingestuft.
Was ist ein Virusvariantengebiet?
Virusvariantengebiete sind laut Auswärtigem Amt Risikogebiete, „in denen eine Virusvariante (Mutation) des Coronavirus verbreitet aufgetreten ist, die nicht zugleich in Deutschland verbreitet auftritt und von der anzunehmen ist, dass von ihr ein besonderes Risiko ausgeht“. Zu diesen Gebieten zählen derzeit beispielsweise Brasilien, Malawi, Namibia und Südafrika.
Welche Länder sind aktuell keine Risikogebiete?
Nicht als Risikogebiete eingestuft sind aktuell beispielsweise Griechenland, Kroatien (mit Ausnahme von Zadar), Österreich, Frankreich, Italien, Malta, die Niederlande, Polen oder die Schweiz. Wichtig ist, wer mit dem Flugzeug nach Deutschland einreist – auch aus einem Nicht-Risikogebiet – muss zuvor ein Nachweis über einen negativen Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Antigen-Tests dürfen dabei nicht länger als 48 Stunden, PCR-Tests höchstens 72 Stunden zurückliegen.
Was gilt bei der Einreise aus einem Risikogebiet?
Wer aus einem (einfachen) Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich im Vorfeld über die digitale Einreiseanmeldung registrieren. Außerdem muss vor dem Abflug, spätestens aber 48 Stunden nach der Einreise, entweder ein negatives Testergebnis oder ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Grundsätzlich ist für alle Einreisenden aus Risikogebieten noch bis einschließlich 28. Juli eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Diese kann aber durch die Vorlage eines negativen Tests, des Impf- oder Genesenennachweises verkürzt oder auch ganz umgangen werden.
Was gilt bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet?
Bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten gelten prinzipiell dieselben Regeln. Allerdings müssen die entsprechenden Nachweise über Test, Impfung oder Genesung vor dem Abflug oder spätestens bei der Einreise vorgelegt werden. Zudem müssen alle Reisenden, die nicht nachweislich geimpft oder genesen sind, nach der Einreise mindestens fünf Tage in Quarantäne, bevor sie mit einem negativen Test vorzeitig beendet werden kann.
Was gilt bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet?
Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet werden die Regelungen noch einmal verschärft. Alle Einreisenden – auch nachweislich Geimpfte oder Genesene – müssen beim Abflug oder spätestens bei der Einreise einen negativen Test vorlegen. Zudem gilt für alle Einreisenden eine 14-tägige Quarantänepflicht, die nicht vorzeitig beendet werden kann.
Wie sieht es mit Urlaub in Deutschland aus?
Seit dem Wegfall der Bundes-Notbremse am 30. Juni sind auch in allen 16 Bundesländern in Deutschland wieder touristische Übernachtungen möglich; allerdings nur für nachweislich Geimpfte und Genesene sowie negative Getestete. Wer noch nicht vollständig geimpft ist, muss derzeit alle 72 Stunden einen negativen Test vorlegen. In der Regel gelten deutschlandweit weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden. Eine Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern gibt es auf der Webseite der Bundesregierung sowie über den „Tourismus Wegweiser“ des Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes.
14. Juli 2021, 12.40 Uhr
Laura Oehl
Laura Oehl
Jahrgang 1994, Studium der Musikwissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt, Journalismus-Master an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, seit Dezember 2020 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Laura
Oehl >>
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